AV Vergütungsfestsetzung

Allgemeine Verfügung über die Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung der Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Patentanwältinnen, Patentanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberaterinnen und Steuerberater (AV Vergütungsfestsetzung) vom 25. August 2009 der Senatsverwaltung für Justiz:

1.1 – Festsetzungsantrag
Der Festsetzungsantrag mit der Berechnung der Gebühren und Auslagen (§ 10 RVG) ist bei der Geschäftsstelle zweifach einzureichen. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind nicht verpflichtet, die Festsetzung der ihnen aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung mit den amtlichen Vordrucken zu beantragen. Formlos oder mit Hilfe von EDV-Anlagen erstellte Festsetzungsanträge sollen inhaltlich den amtlichen Vordrucken entsprechen.
Quelle: AV Vergütung, AmtsBl 2009, 2243

Ich diskutiere zur Zeit mit einer Rechtspflegerin das Erfordernis des Einreichens der von ihr geforderten Abschrift und habe ihr im Kosteninteresse der Verwaltung empfohlen, unseren Antrag zu kopieren und nicht abzuschreiben. Die Dame ist tatsächlich der Ansicht, daß die oben genannte Allgemeinverfügung eine Bindungswikung für Rechtsanwälte entfaltet und wir die Anträge nebst Abschrift einzureichen hätten.

Ich freue mich auf die sich entwickelnde Brieffreundschschaft. Man muß auch Spaß an der Arbeit und bei der Arbeit haben

2 Kommentare
  1. Carsten R. Hoenig
    Carsten R. Hoenig sagte:

    Wir haben diese Diskussion mit den RPfl. bereits frustriert aufgegeben und sogar davon Abstand genommen, die Anträge per Fax ans Gericht zu übermitteln. Man brauche unbedingt das Original und eine Abschrift, teilte man uns wiederholt mit.

    Ich glaube, man muß ganz besondere menschliche Voraussetzungen mitbringen, wenn man den Beruf eines Rechtspflegers erlernen will. Ganz besondere Charaktereigenschaften …

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  2. Torsten Sietmann
    Torsten Sietmann sagte:

    Guten Tag,

    ich komme nicht aus dem juristischen Umfeld, sondern aus der BWL, aber möchte hier auch gerne etwas zu sagen.
    Sicherlich ist es aus Gründen der Effizienzsteigerung wünscheswert nicht mit Abschriften zu arbeiten, aber dennoch finde ich die Ausführungen von Hr. Hoenig übertrieben und unterhalb der Gürtellinie. Hier wird ein ganzer Berufsstand deformiert.
    Jeder Berufsstand hat seine Normen und Vorgaben, bei uns in Deutschland ist alles genormt und wir haben für alles Prozesse. Das beste Beispiel sei in der Norm für Einwegtaschentücher oder Toilettenpapier zu sehen. Rechtspfleger, Juristen, Manager, Controller und Maurer, egal welcher Berufsstand, jeder hat Vorgaben an die er sich halten muss.
    Aus diesem Grund ein ganz klares Ja zu den möglichen Einsparmaßnahmen, aber ein noch viel deutlicheres Nein zu der Deformierung eines kompletten Berufsstandes.
    Und noch eine letzte Anmerkung – vielleicht ist es besser einen Moderniesierungsvorschlag an die Prozessgebendeinstanz zu geben, statt Befehlsempfänger zu beschimpfen.

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