Bundesratsinitiative E-Justice

Bundesratsinitiative E-Justice – Durchbruch für den elektronischen Rechtsverkehr
Vollmundig!

Einladung zu einer Veranstaltung des EDV-Gerichtstages und der EEAR in der Landesvertretung des Saarlandes in Berlin:

Unter Führung der Ministerialdirektorin Bettina Limpberg (Baden-Württemberg) sowie der Justizstaatssekretäre Dr. Rudolf Kriszeleit (Hessen) und Dr. Wilfried Bernhardt (Sachsen) wurde von einer Arbeitsgruppe verschiedener Bundesländer ein Gesetzesentwurf zur Stärkung des Elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Fallbearbeitung erarbeitet. Das Gesetz, das über den Bundesrat eingebracht wird, soll künftig wesentlicher Baustein auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen und modernen Justiz sein.

Den Entwurf des Gesetzes finden Sie hier: Bundesratsinitiative

Ziemlich starker Tobak. Anwälte werden verpflichtet – aber Öffnungsklauseln für Bundesländer, Empfangsbekenntnis mit Zugangsfiktion, Strafgelder für Telefax-Sendungen.

Wo der Nutzen nicht offensichtlich ist und die Behörden auf Trab gebracht werden sollen, muß halt eine Verpflichtung für die Nutzer her. Wir nutzen den elektronischen Rechtsverkehr, sehen einen Nutzen für unsere Mandanten und uns. Wir haben seitdem nicht ein einziges Mal erlebt, daß die Gerichte unser Postfach genutzt haben. Auch nicht als Antwort auf unseren elektronisch übermittelten Schriftverkehr.

Ein anderes Beispiel: Der Gesetzentwurf enthält die Einführung eines Schutzschriftenregisters. Nur: Das gibt es schon seit 2007. Es wird allerdings nur von einem Bruchteil der Gerichte genutzt; die Zahl der Gerichte, die sich zum Abruf verpflichtet haben, ist gering. Dabei unterliegt dies dem Organisationsrecht und könnte in jedem Bezirk par Ordre du Mufti angeordnet werden. Selbst zu solch einfachen Anordnungen ist die Politik nicht in der Lage – ein Gesetz muß es schon sein.

Die Piratenpartei hat einen Referentenentwurf aus dem Bundesministerium des Innern geleakt: Referentenentwurf.

Verteterinnen des BMI waren auch auf der Veranstaltung in der Saarländischen Vertretung.

Originalton:

Wir betrachten die Bundesratsinitiative als vorweggenommene Stellungnahme zum Gesetzentwurf E-Government

Eine Einbeziehung der Anwaltschaft in die Entwicklung der Gesetzentwürfe findet nach meiner Kenntnis nicht statt. Die Entwürfe werden den Verbänden übermittelt und mit der typischen für ehrenamtliche Vetreter zu kurzen Stellungnahmefrist übersandt. Die Stellungnahmen gehen dann mit ein wenig Glück in die Überlegungen ein. Ich habe den Eindruck, sie werden nur als Makulatur gesehen.

Nun, ich nehme Wetten entgegen: Die Gesetzentwürfe werden der Diskontinuität anheimfallen.

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert