Herr(ch)enlos

Aus der Werbung der Senatsverwaltung  für das neue Berliner Hundegesetz:

Hundehalter und Hundeführer werden verpflichtet, zur Beseitigung von Hundekot Beutel oder andere geeignete Utensilien wie beispielsweise eine Plastiktüte bei sich zu führen. Der Verstoß gegen die Mitführpflicht kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

 

Haufen

 

 

Und nu?

 

 

1 Antwort
  1. Theo
    Theo sagte:

    Gilt die Tütenmitführungspflicht auch wenn ich als Hundehalter keinen Hund mit mir führe? Gibt es eine EU-Verordnung zur Ausgestaltung der Tüten?

    Antworten

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert