Herr(ch)enlos
Aus der Werbung der Senatsverwaltung für das neue Berliner Hundegesetz:
Hundehalter und Hundeführer werden verpflichtet, zur Beseitigung von Hundekot Beutel oder andere geeignete Utensilien wie beispielsweise eine Plastiktüte bei sich zu führen. Der Verstoß gegen die Mitführpflicht kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Und nu?
Gilt die Tütenmitführungspflicht auch wenn ich als Hundehalter keinen Hund mit mir führe? Gibt es eine EU-Verordnung zur Ausgestaltung der Tüten?