Ignoranz der Macht

Die Staatsanwaltschaft gewährt Akteneinsicht und verletzt damit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Beschuldigten. Sie hat den Beschuldigten nicht – wie vom BVerfG seit geraumer Zeit gefordert – zuvor angehört. Da wir Wiederholungen vermeiden wollten, beantragten wir beim Gericht festzustellen, daß das rechtswidrig war. Die Staatsanwaltschaft behauptet, die von uns zitierten Entscheidungen beträfen andere Sachverhalte und bleibt bei ihrer Rechtsauffassung.

Monatelang passiert nichts.

Das Gericht beschließt, unseren Antrag zurückzuweisen. Die Begründung bezieht sich auf die Tatsache, daß die Akteneinsicht einem Nebenklageberechtigten gewährt wurde.

Wir gehen in die Beschwerde mit einer ausführlichen (wie wir meinen- überzeugenden) Begründung. Ja, ich weiß, daß das Gericht den Nichtabhilfebeschluß nicht begründen muß! Trotz mehrerer Nachfragen wird die Drei-Tage-Frist um ein Mehrfaches überzogen, eine Vorlage an das OLG erfolgt nicht.

Heute ist Post da. Haben die zuviel vom Notfallkoffer injiziert, nicht mehr das Recht zählt, sondern Gegnerdenken?

Beschwerde übersehen

… wenn es nicht so wichtig für mich wäre, würde ich darüber lachen …

schrieb Mandant.

2 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert