Instagram und Aufnahme in den Polizeidienst

Was hat denn Instagram mit Polizeidienst zu tun?

Das Verwaltungsgericht titelt mit einer Schlagzeile, die mich schier aus dem Sitz riss – das kann doch nicht wahr sein:

Zweifel an charakterlicher Eignung für den Polizeivollzugsdienst aufgrund des bloßen Folgens einzelner Profile und Hashtags bei Instagram

Es ist traurig aber wahr!

Die gute Nachricht gleich zuvor: Das Verwaltungsgericht Berlin hat dem Treiben seiner Polizei mit Urteil vom 21.07.2022 – 28 K 126/20 – ein Ende gemacht. Hoffentlich!

Man stelle sich das vor: Da informiert sich ein angehender Kriminalbeamter durch Abonnieren verschiedener Instagram-Accounts und Hashtags und das reicht der Berliner Polizei, ihn nicht einzustellen. Es sind die falschen Profile und Hashtags! Wohl aufgemerkt: Nicht, daß er Likes oder Kommentare abgegeben hat. Er ist den Spuren gefolgt und das reicht der Polizeipräsidentin.

Der arme Kerl hat sich dann auch noch genötigt gesehen anzugeben,

er sei etwa auch den Profilen der Parteien Die Linke, Die Grünen und der CDU, der Politikerin Sarah Wagenknecht und der Politiker Gregor Gysi und Christian Lindner gefolgt.

Ich bin natürlich völlig ungeeignet, die notwendige Leumundsprüfung durchzuführen und hätte ihm wahrscheinlich noch die Links zu ausländischen Zeitungen zur Verfügung gestellt. Oder den Text der Rede, die Broder vor der AfD-Fraktion hielt.

Das Gericht hat klare Worte gefunden. Hier in Berlin habe ich begründete Zweifel, ob das von der Exekutive verstanden wird.

Ob sie sich Gedanken um das Schicksal eines jungen Mannes gemacht haben, der sich am 6. Juni 2019 um die Einstellung in den gehobenen Dienst der Berliner Kriminalpolizei zum Einstellungstermin 1. April 2020 bewarb, am 11. März 2020 abgelehnt wurde, am 14. April 2020 Klage erhoben hat und nun das Urteil vom 21.07.2022 in der Hand hat, daß er sich hinter den Spiegel hängen kann. Es steht nun schwarz auf weiß und sogar im Internet, daß die Behörde sich falsch entschieden hat.

Politikversagen

Allein die Datenfolge zeigt, daß dieses Land Berlin nicht mehr richtig funktioniert.

  • Da bewirbt sich ein Kandidat im Juni 2019 und erhält nach mehr als einem Jahr, ca. 14 Tage vor dem Einstellungstermin, die Absage. Hallo? Ist noch jemand wach? Kann es sein, daß diejenigen, die wir uns in den Positionen wünschen, sich einer solchen Prozedur nicht bereit sind zu unterwerfen?
  • Die Klage ist am 14. April 2020 beim Gericht eingegangen. Sie ist (erst) am 18. Mai 2022 dem Einzelrichter übertragen worden, es mußten sich also nicht alle drei Berufsrichter mit dem Fall befassen. Das Urteil stammt vom 21. Juli 2022. Es dauerte also mehr als 2 Jahre bis einer der ca. 100 Berliner Verwaltungsrichter eine Entscheidung getroffen hat. Es ist doch eine bewußte politische Entscheidung, dem Verwaltungsgericht immer mehr und immer schwierigere Aufgaben aufzuerlegen und nicht für die persönlichen und sächlichen Mittel zu sorgen.

Mir treibt das die Schamesröte ins Gesicht.

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