Keine Zulassung für Rechtsanwalts GmbH & Co. KG

Der Anwaltssenat des BGH hat mit Urteil v. 18.07.2011 – AnwZ (Brfg) 18/10 die Berufung gegen ein Urteil des BayAGH zurückgewiesen, daß die Entscheidung der Rechtsanwaltskammer bestätigt hatte, eine Rechtsanwalts GmbH & Co. KG nicht zur Anwaltschaft zuzulassen.

De lege lata ist eine Zulassung nicht möglich.

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