Koalitionsvertrag will Zeugenpflichten ändern

5006 Erscheinenspflicht von Zeugen vor der Polizei
5007
5008 Wir werden eine gesetzliche Verpflichtung schaffen, wonach Zeugen im Ermitt-
5009 lungsverfahren nicht nur vor dem Richter und dem Staatsanwalt, sondern auch vor
5010 der Polizei erscheinen und – unbeschadet gesetzlicher Zeugenrechte – zur Sache
5011 aussagen müssen.
Quelle: Koalistionsvertrag

Sollte man nicht ersteinmal Geld in die Schulbildung investieren? Mittlerweile ist es in vielen Fällen schwierig geworden zu vertehen, was der Polizeibeamte ausdrücken wollte. Über Orthographie (neu oder alt) wollen wir erst gar nicht reden. Wieviele neue Stellen sollen denn da geschaffen werden?

Udo Vetter hat das Thema vertieft: Von der Polizeiwache in die Ordnungshaft und Burhoff verweist mit Hinweis auf die Bundestagsdrucksache 16/3659 darauf, daß das Bundesministerium für Justiz einen solchen Versuch schon einmal als nicht genügend „rechtsstaatlich“ zurückgewiesen hat. Macht sich aber beim Nichtinformierten gut.

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  1. […] verpflichtet vor dem Richter und Staatsanwalt zu erscheinen. Zu dem Thema haben wir schon hier und hier […]

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