Polizei weigert sich Pumpgun abzuholen

[singlepic id=47 w=200 h=150 float=left]Sowas gibt es wohl nur im Waffenrecht. Alle Welt ist hysterisch bedacht, so wenig Waffen wie möglich im Land zu haben. Jemand hat unseren Beitrag Amnestie im Waffenrecht gelesen und verstanden, daß die Amnestieregelung nicht so ganz ungefährlich ist. Mit einer Pumpgun bewaffnet taucht er im Büro auf und gibt mir die Waffe, damit ich sie der Polizei zur Entsorgung zur Verfügung stelle.

Ein Anruf auf der Wache holte mich aus der Illusion zurück, daß ich überschwenglich dafür gelobt werde, eine gefährliche Waffe aus dem Verkehr gezogen zu haben. Man sei nicht bereit, bedeutete mir der Wachhabende, jemanden zu schicken, der die Waffe abholt. Mein Einwand, daß ich nicht bereit sei, mit einer Langwaffe über den Kurfüstendamm zu spazieren und die Waffe abzugeben, fruchtete nichts.

Sicherheitshalber habe ich den Sachverhalt nochmal per Fax übermittelt. Mal sehen, ob sie die Waffe doch abholen.

Update 10:47h: Anruf vom Abschnitt, in 10 Minuten käme ein Wagen vorbei. Zwei Minuten später, Anruf vom Wachleiter, daß er das Fax so nicht auf sich sitzen ließe und beendet das Gespächt mitten in meinem Satz mit den Worten

Ich hoffe nicht, guten Tag noch!

und legt auf.

11 Kommentare
  1. gonzales
    gonzales sagte:

    Die Polizei ist ein Sammelbecken für eine Klientel an, die aus charakterlichen Gründen gerne anderen Menschen Vorschriften macht. Man glaubt dort grundsätzlich, über dem Bürger zu stehen. Logischerweise führt es bei der/den Polizeibeamt/in/en zu unerwünschten inneren Konflikten, wenn man ihr/ihm mitteilt, was sie/er zu tun hat.

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  2. Kand.in.Sky
    Kand.in.Sky sagte:

    Ganz klar: Waffe, Kurfürstendamm, Berlin, Hauptstadt, Kanzler!

    Demnächst in den Qualitätsmedien: Durchgedrehter AmokAnwalt! Anschlag gerade noch verhindert. 12 Kugeln in den Rücken – aus Notwehr.

    Tja, war nett hier gelesen zu haben…

    #k.

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  3. MP
    MP sagte:

    Pumpguns, also Vorderschaftsrepetierflinten sind vebotene Waffen. Halbautomatische Flinten interessanterweise nicht. Das deutsche Waffenrecht ist schon etwas albern.

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  4. RA Jede
    RA Jede sagte:

    @ MP (6.):

    Es ist leider noch komplizierter. Vollautomaten und

    Anlage 2, Abschnitt 1:
    Verbotene Waffen
    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
    1.2.1.2
    Vorderschaftrepetierflinten, bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist …

    sind verboten.

    Warum hierzulande Vorderschaftsrepetierflinten mit Pistolengriff „Pumpgun“ heißen und man ansonsten überall auf der Welt etwas anderes unter dem Begriff versteht, möchte ich hier nicht ausführen. Vielleicht gibt es ja noch Wähler, die an den Weihnachtsmann Politiker glauben.

    Wer sich die Mühe machen will, studiere die Presseerklärungen und bilde sich sein eigenes Urteil:

    Hinweis auf Pressemitteilungen BMI

    Kurze Zeit darauf

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  5. Michi
    Michi sagte:

    Was war nun das ende der Geschichte haben sie de pumpgun nun abgeholt, oder nicht

    und seit wann kann mann zu einem anwalt einfach mit einer knarre reinmarschieren, und diese Abgeben, oder haben sie die waffe nur angenommen, wel sie dachten, dass das abgeben einfacher ,und lobenswerter wäre

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  6. RA Jede
    RA Jede sagte:

    Sie haben sie abgeholt.

    Sie sollten auf gar keinen Fall mit „einer Knarre“ bei einem Anwalt reinmarschieren ohne vorher mit ihm die Angelegenheit besprochen zu haben.

    Tatsache ist aber, daß der Anwalt der absoluten Verschwiegenheit unterliegt, die Polizei darüber informieren wird, daß eine Waffe bei ihm abzuholen ist und seinen Auftraggeber nicht benennen darf.

    Mittlerweile hat sich das hier gut eingespielt und führt dazu, daß illegale Waffen aus dem Verkehr gezogen werden.

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