Haftung des Einfahrenden beim direkten Wechsel auf die Überholspur einer BAB

Wer regelmäßig mit dem Kfz unterwegs ist, der hat es mit Sicherheit schon einmal gesehen oder vielleicht auch selbst gemacht.

Man befährt die Einfahrt der Autobahn und – weil alles frei ist oder jemand trödelt- ordnet man sich nicht auf der rechten Spur ein, sondern fährt „quer“ direkt auf die Überholspur.

Das kann schief gehen:

Schadensbild eines Unfalls

Sollte man dabei jemanden übersehen, der sich bei freigegebener Geschwindigkeit schnell auf der Überholspur von hinten nähert und es kommt zu einem Unfall, ist man in der Haftung.

Die in diesem Zusammenhang ergangene Rechtsprechung hat das LG Kempten im Beschluss vom 05. November 2015 – 53 S 1209/15 – sehr schön und knapp zusammengefasst:

Verkehrsteilnehmer, die sich bereits auf der Autobahn und damit auf den durchgehenden Fahrspuren befinden, haben gemäß § 18 Abs. 3 StVO Vorfahrt vor Fahrzeugen, die auf Autobahnen auffahren wollen.

Regelmäßig trifft daher das Fahrzeug die volle Haftung, das von der Autobahnauffahrt oder einem Autobahnkreuz kommend auf die Autobahn auffährt und dann einen Unfall verursacht (OLG Köln NZV 99, 43; NZV 06, 420).

Der auf die Autobahn Einfahrende muss sich grundsätzlich zunächst in den Verkehrsfluss auf der Normalspur einfügen, um einerseits sich selbst in die konkrete Verkehrssituation auf der Autobahn einzuführen und zum anderen seine Rolle im Autobahnverkehr für die anderen Verkehrsteilnehmer berechenbar zu machen.

Zum Überholen darf er nicht ansetzen, solange nicht die Gewissheit besteht, dass sich ihm kein schnelleres Fahrzeug nähert, das durch das Überholen gefährdet werden könnte (OLG Hamm NZV 1992, 320).

Dabei muss er angesichts fehlender Geschwindigkeitsbeschränkungen bei übersichtlichen Straßenverhältnissen damit rechnen, dass im Hochgeschwindigkeitsbereich gefahren werden könnte (BGH NJW 1986,1044).

PS/KW: Das abgebildete Fahrzeug dient nur zur Illustrierung. Es verunfallte als der Autor des Beitrags bei grünem Wechsellichtzeichen über eine Kreuzung fuhr und ein gemieteter Kleintransporter noch „schnell“ links abbiegen musste.

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlassen Sie uns Ihren Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert