Vorstandswahlen RAK Berlin 11. März 2015

RA_Jede

 

 

 

Und keiner soll sagen, er hätte es nicht gewußt!

Es tut sich Gewaltiges im Berufsrecht der Rechtsanwälte. Es sind keine Marginalien, die da geändert werden. Diese Änderungen werden das Gesicht der Anwaltschaft in einer Art und Weise verändern, wie wir es nicht wahrhaben wollen. Wir werden in den Spiegel schauen und uns nicht wiedererkennen.

Beispiele gefällig? In England wurden ABS für Anwaltsleistungen zugelassen, die in der Hand von Investmentfunds oder Rechtsschutzversicherungen sind.[1] Eine Tochtergesellschaft der deutschen DAS bietet Rechtsberatung für monatlich 7,99 £[2].

Der Preis ist nicht das Problem. Problematisch ist, daß das Kapital dieser Gesellschaften zu 100% von Nicht-Anwälten gehalten werden darf und die Geschäftsführung aus einer Doppelspitze bestehen darf, deren Geschäftsführer für Verwaltung und Finanzen kein Anwalt sein muß. Heuschrecken werden die Regeln der Anwaltsgesellschaften bestimmen, der Profit wird alleiniger Maßstab anwaltlichen Handelns sein.

Die Unabhängigkeit der Anwaltschaft steht auf dem Prüfstand. Hier müssen wir mit aller Vehemenz zu Verteidigern werden!

In Deutschland liegen die Konzepte für die dringend notwendige Änderung des Gesellschaftsrechtes der Anwaltschaft auf dem Tisch. Ich denke nicht, daß eine Zulassung der ABS oder der deutschen KG zur Anwaltschaft der richtige Weg ist. Das Fremdbesitzverbot muß erhalten bleiben, eine weitere Kommerzialisierung des Berufs ist mit aller Macht zu vermeiden.

Ein anderes Thema ist die Altersvorsorge der Syndikusanwälte.[3] Die Entscheidungen des Bundessozialgerichtes sind für diese Kollegen untragbar. Hier gilt es aber, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten, eine Zweiteilung der Anwaltschaft in Anwälte 1. und 2. Klasse zu verhindern.

Ich begrüße die Kandidatur von Syndikusanwälten für den Vorstand der Rechtsanwaltskammern, wenn sie nicht nur Partikularinteressen vertreten, sondern die Interessen der gesamten Anwaltschaft im Blick haben.

Seit dem Jahr 2000 gehöre ich ununterbrochen dem Vorstand in den unterschiedlichsten Funktionen an und gehöre damit zu seinen dienstältesten Mitgliedern. Meine Erfahrungen möchte ich auch weiterhin einbringen!

Meine berufspolitischen Vorstellungen sind sicherlich konservativ; wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, schauen Sie sich meine Beiträge zum Thema Berufsrecht auf dem Blog unserer Partnerschaft an. Gerne werde ich Ihre Fragen zum Thema beantworten. Schreiben Sie mir eine eMail oder diskutieren Sie hier in den Kommentaren.

Alle zwei Jahre, in den ungeraden Jahren, finden in den Kammerversammlungen Wahlen statt. 2011 und 2013 hatte ich schon zur Wahl aufgerufen.

Auf der Website der Rechtsanwaltskammer Berlin ist eine Seite eingerichtet worden, auf der sich die Kandidaten vorstellen können: hier!

  1. [1]ABS = Alternative Business Structures, vgl. Weil: NOCH EINMAL: ENGLISCHE ABS
  2. [2]https://www.instantlawline.co.uk/
  3. [3]vgl. die Zusammenstellung auf der Website der Kammer: Zur Versorgungssituation der Syndikusanwälte
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