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ROTFL: Elektronischer Rechtsverkehr – Zertifikat für Gericht abgelaufen

YOU MADE MY DAY, Landgericht Berlin!

Wir haben hier schon oft über EGVP gelästert.

Wir konnten gestern dem Landgericht Berlin – Dienststelle Tegeler Weg – keine Schriftsätze auf dem Wege des Elektronischen Rechtsverkehrs zustellen und sind dem natürlich nachgegangen. Auf der Seite des EGVP war keine Meldung über eine Störung zu verzeichnen. Soeben erreichte uns diese Mail des Betreibers:

für das Landgericht Berlin, Tegeler Weg ist das Zertifikat abgelaufen. Das Gericht wurde informiert, das Postfach sollte bald wieder erreichbar sein.

Typisch für die Verwaltung, insbesondere die Berliner Verwaltung, sind die Sprüche. Der Berliner Staatssekretär am 27.05.2010:

Ich halte es für erforderlich, dass die Nachfrage nach elektronischen Kommunikationsformen auf Seiten der Anwaltschaft durch ein entsprechendes gesetzgeberisches Handeln deutlich gesteigert wird. An der Einführung einer Verpflichtung, die vorhandenen Möglichkeiten elektronischer Kommunikation auch zu nutzen, führt meines Erachtens kein Weg vorbei.
Quelle: Hauspostille 01.06.2010 Der dort angeführte Beleg weist das Zitat nicht mehr nach. Der Redetext ist auch nicht mehr auffindbar.

Wer auf die Website des Landgerichtes guckt, wird heute, 14.04.2015 mit folgender Meldung verschreckt:

Hinweis zum Bearbeitungsstand der Eingangsregistratur
Wegen des hohen Verfahrensaufkommens zum Jahreswechsel muss mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden.

Nein, das ist kein Versehen, da hat nicht jemand vergessen, den Text rauszunehmen. Justiz ist in Berlin so unwichtig, da braucht es keine vernünftige Personalausstattung. Was einem die Richter und Staatsanwälte so erzählen – keineswegs hinter vorgehaltener Hand – läßt nur einen Schluß zu: Der Stillstand der Rechtspflege ist absehbar.

Und so kann man auch das abgelaufene Zertifikat einordnen: EGVP wird von den Mitarbeitern gehaßt. Es macht zusätzliche Arbeit. Denn nachdem alles so klasse elektronisch, natürlich hochgesichert, übermittelt wurde, wird es in der Poststelle mit allen Anlagen ausgedruckt und zur Geschäftsstelle gebracht. Alle Vorteile, die das System hätte, werden nicht genutzt.

6 x Fahren ohne Fahrerlaubnis = 90 Tagessätze

Die Anzahl der Tagessätze will ich gar nicht diskutieren. Die Presse berichtet von 540.000 € Gesamtstrafe.

§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB bestimmt, daß der Tagessatz auf höchstens 30.000 € festgesetzt werden darf.

Demnach ging das Gericht bei der Festsetzung von einem Nettoeinkommen in Höhe von 180.000 € monatlich aus. Das ergäbe ein Jahreseinkommen von 2,16 Mio €.

Ehrlich, ich dachte, der bekommt mehr!
Er soll ein Bruttogehalt von 4 Mio € haben, (Gehälter Dortmund). Ca. 1,9 Mio Steuern. Kommt hin.

Nun hat er auch für Opel und Aral Werbung gemacht haben. Kostenlos?

Es ist einfach eine Pest wenn man so bekannt ist. Es kommt nicht wieder vor!

Minderheitenvotum BVerfG zur Erbschaftssteuer hat es in sich

Natürlich ist es noch zu früh für eine gedankliche Durchdringung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftssteuer des Ersten Senats vom 17. Dezember 2014 – 1 BvL 21/12

Die abweichende Meinung der Richter Professores Gaier, Masing und Baer, die der Entscheidung und Begründung zustimmen, ist mehr als lesenswert, sie gehört in den Politikunterricht einer jeden Schule. Sie meinen, daß zur Begründung der Entscheidung auch das Sozialstaatsprinzip herangezogen werden muß und machen die politische Funktion des höchsten Richteramtes deutlich:

Die Erbschaftsteuer ist ein Beitrag zur Herstellung sozialer Chancengleichheit, die sich in einer freien Ordnung nicht von selbst herstellt.

Dies gilt insbesondere für die Eigentumsordnung, denn im Eigentum gerinnt die Ungleichheit der freigesetzten Gesellschaft zur Materie und wird Ausgangspunkt neuer Ungleichheiten

Die Erbschaftsteuer dient deshalb nicht nur der Erzielung von Steuereinnahmen, sondern ist zugleich ein Instrument des Sozialstaats, um zu verhindern, dass Reichtum in der Folge der Generationen in den Händen weniger kumuliert und allein aufgrund von Herkunft oder persönlicher Verbundenheit unverhältnismäßig anwächst.

Der für die Vermögensverteilung international herangezogene Gini-Koeffizient ist entsprechend von 0,62 im Jahr 1993 auf 0,78 im Jahr 2012 gestiegen, sodass Deutschland gegenwärtig innerhalb der Eurozone den höchsten Grad an Ungleichheit bei der Verteilung des Vermögens aufweist.

Werden gerade diejenigen verschont, die als erfolgreiche Unternehmer über die größten Vermögen und damit auch über erheblichen Einfluss auf das Gemeinwesen verfügen, und wird gerade ihnen ermöglicht, dieses Vermögen unter Befreiung der sonst nach Leistungsfähigkeit auferlegten Lasten an Dritte, insbesondere an Familienmitglieder, weiterzureichen, ohne dass diese hierfür eigene Leistung oder Fähigkeiten eingebracht hätten, verfestigt und verstärkt dies die ökonomische Ungleichheit.

Nur nicht so pessimistisch, sehr verehrte Leistungsträger, man kann es auch positiv betrachten: Diesen Gründen konnten sich fünf von acht Richtern nicht anschließen.

Noch haben derartige Gesinnungen keine Mehrheit. Noch nicht.

Befangen zugunsten des Mandanten

Ich bin selten sprachlos. Ich habe nur gestaunt. Und frage mich, was ich tun soll.

Wir vertreten den Beklagten. Termin heute vor dem Amtsgericht. Der Richter erklärt, daß er lange nach Entscheidungen gesucht habe. Und dann der Knall im All:

Der Begründungsaufwand für ein klagestattgebendes Urteil ist höher als für ein klageabweisendes Urteil. Ich werde die Klage abweisen.

Das habe ich mir schon oft gedacht aber noch nicht gehört. Vor solchen Richtern habe ich einfach nur Angst. Kein Proberichter, sondern weiterer aufsichtsführender Richter.

Was machen wir jetzt? Ein klassischer Fall von Befangenheit. Den Mandanten konnte ich nicht fragen und er hätte wohl auch einem Befangenheitsantrag nicht zugestimmt.

Beschwerde an den Präsidenten des Amtsgerichtes? Benötige ich für die Beschwerde die Genehmigung des Mandanten?

Guckt halt keiner auf den Aktendeckel

Und da war dann noch die Richterin, Vorsitzende einer …, promoviert und mit Eßstörungen[1]. Beschließt die öffentliche Zustellung wegen unbekannten Aufenthaltes des Angeklagten. Der sitzt in Auslieferungshaft im Ausland aufgrund dieses Verfahrens.

Paßt zur Rechtschreibung der Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Wie die Herrin, so’s Gescherr!

Der Reiz zur schwallartigen Entleerung des Magen- und Speiseröhreninhaltes durch den Mund ist kaum zu überwinden.

  1. [1]für’s Bashing: Selbtverständlich führt die Dame einen Doppelnamen