Olaf Tank – Das Arschloch der Nation*

Ja, Rechtsanwalt Olaf Tank hat durch Dummheit/Unaufmerksamkeit/Blindheit der Masse Geld verdient. Ob das integer ist, ist die eine Frage. Ob das aber rechtswidrig ist, die andere:

In nahezu allen Fällen wurde RA Tank zivilrechtlich bestätigt. Weil schlichtweg kein Gesetzesverstoß zu beanstanden ist. Bundesweit wurden zahllose staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren von den zuständigen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten mit der Begründung eingestellt, daß ein strafbares Verhalten nicht zu erkennen ist.

Warum aber nun diese Hetzjagd des (Internet-)Mobs, der Monotonopresse und sogar der Rechtsorgane?

Ganz einfach: Sie können oder wollen nicht rational denken, argumentieren und handeln.

Woran genau liegt das? Die meisten Menschen erfasst beim Thema Abo-Falle ein Ungerechtigkeitsgefühl: Der arme Normalbürger, darunter Kinder, ahnungslose Alte, Blinde, wird bösartig hinters Licht geführt. Das muss verfolgt werden. Das kann nicht rechtens sein. Da muss etwas getan werden!

Bis dahin nachvollziehbar. Aber nur bei jenem, der aus einem einseitigen und inkonsequenten Blickwinkel betrachtet. Was ist daran so schlimm, etwas zu verkaufen, das man auch kostenlos erhalten kann? Wenn ich mir eine neue Handy-App herunterlade, gibt es häufig eine kostenlose Original-App, aber ebenso kostenpflichtige Nachahmer-Apps, die nicht unbedingt besser oder schlechter oder anders sind. Ähnlich verhält es sich im Internet: Ein Klick weiter wird das Produkt auf anderen Websites kostenlos angeboten. Hier finanziert durch Werbeeinnahmen bzw. nervende Popups. Wenn ich ein Elektrogerät kaufe oder ein Hotelzimmer miete, muss ich teilweise bei unterschiedlichen Anbietern unglaublich unterschiedliche Preise zahlen ohne dafür erkennbaren (Mehr-) Wertunterschied feststellen zu können. Hier wird der arme Normalbürger doch dann ebenso „hinters Licht“ geführt. Hierbei (ich habe einen großen Elektronikmarkt im Sinn) wird teilweise deutlich subtiler „betrogen“, indem medial geschickt suggeriert wird, dass die Produkte sämtlich sehr preiswert wären.

 

Auf den Seiten, die von den Mandanten unseres Mandanten betrieben wurden, wurde der Preis klar und deutlich angezeigt (s.li.). Wie man Kinder davon abhalten kann, Abonnements im Internet abzuschließen? Aufsichtspflicht und Aufklärung! (Nur zur Info: es gibt eine Möglichkeit Downloads mit Passwörtern zu verhindern). Zu dem Vorwurf, dass alte Menschen sich nicht im Internet auskennen: Was ist eigentlich mit Kaffeefahrten? Die finden nicht im Internet statt; für den unseres Erachtens notwendigen Schutz der Älteren kann nicht alleinig unser Mandant zuständig sein, das ist eine gesellschaftliche Problemstellung, die auch eine gesellschaftliche Lösung erfordert.

Die Masse der Abonnements wurde jedoch von anderen getätigt:

Vom Surfer, der glaubt, für sein Handeln in der Anonymität des Netzes nicht verantwortlich zu sein, dem es sogar egal ist, was an Hinweisen dort auftaucht, der schlichtweg nicht bereit ist, anzuerkennen, daß Verträge und Geschenke zwei verschiedene Paar Schuhe sind; wieso glauben diese Menschen, daß das Internet eine Parallelwelt ist, vollkommen (juristisch) abgekoppelt von der Realität? Diese „Alles-Ist-Kostenlos-Und-Wenn-Nicht:-Mir-Kann-Nichts-Passieren“-Mentalität ist widerlich.

Zu dem häufig in Blogforen aufgekommenen Vorwurf, das Kostenfenster sei nicht sichtbar gewesen: Dafür gibt es keinerlei stichhaltige Hinweise, die dafür sprechen. Und mal unter uns: Wissen Sie, wie viele Leute auf den Button täglich geklickt haben? Auch nachdem die Site überwacht wurde? Ein Betrug war nicht nötig.

Zuletzt verweisen wir noch einmal darauf, daß unser Mandant lediglich im Auftrag seiner Mandanten abgemahnt, nicht aber Abofallen-Websites betrieben hat. Dennoch werden zwei Strafverfahren parallel (für den Laien: das ist verschwendetes Steuergeld) gegen RA Olaf Tank geführt. Obwohl, ich wiederhole mich, etliche Zivilgerichte bereits über die Rechtmäßigkeit entschieden haben. In die Staatsanwaltschaften Darmstadt & Landshut ist der Teufel gefahren. Sie handeln übermäßig hart, redundant, behindern die Verteidigung, mobilisieren das Volk.

Der Vorwurf der Plebejer, daß wir in einem Unrechtsstaat leben, in dem die Judikative ohnmächtig ist, stachelt die selbst erdachten Ritter des Rechts, formal Staatsanwaltschaft, an, ein Exempel ihrer Macht zu statuieren. Ein Sündenbock ist gefunden. Es ist das Arschloch der Nation, RA Olaf Tank.

 

* Der wohlgesonnene Leser verzeihe bitte diese Schärfe. Ich bediene mich der Gegenrhetorik.

38 Kommentare
  1. RA Müller
    RA Müller sagte:

    Ohne mich dezidiert zu der möglichen Strafbarkeit äußern zu wollen, zu
    der ohne Aktenkenntnis kaum seriös Stellung genommen werden kann, die ich indes ebenfalls für zumindest fraglich halte, darf ich zwei Gesichtspunkte aufgreifen:

    1. Sie tragen vor, daß „etliche“ bzw. „zahllose“ Zivilverfahren die Rechtsmäßigkeit bestätigt haben. Es stelle sich zum einen die Frage, in wie vielen Fällen tatsächlich streitig verhandelt worden ist. Zum anderen sei die Frage aufgeworfen, in wie vielen Fällen Inkassoverfahren auf das erste Anwaltsschreiben hin eingestellt worden sind. Sollte es sich um eine Vielzahl von Verfahren handeln, wovon ich ausgehe, so stellt sich die Frage, ob aus der Vielzahl von stornierten Verträgen nicht für Ihren Mandanten ungünstige Rückschlüsse zu ziehen waren.

    2. Soweit ich recht informiert bin, hatten die Webseitenbetreiber zumindest z.T. nicht etwa kostenfreie „Alternativsoftware“ oder anderweitig erst durch Werbung erreichbare Software zum Download bereitgehalten . Zumindest z.T. soll es sich um Software gehandelt haben, die andernorts etwa durch den Hersteller kostenfrei und frei von „Werbebarrieren“ zur Verfügung gestellt wurde. Soweit dieses zutreffen sollte, „hinkt“ Ihr Beispiel.

    Die Download-Funktion per Paßwort zu schützen, dürfte im Übrigen wenig helfen, wenn doch der Vertrag nicht durch den Download sondern die vorherige Angabe der Personendaten etc. zustande kommen soll. Ob es dann zu einem tatsächlichen Download kommt, dürfte unerheblich sein.

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  2. JohnDoe
    JohnDoe sagte:

    1. „Wenn ich mir eine neue Handy-App herunterlade, gibt es häufig eine kostenlose Original-App, aber ebenso kostenpflichtige Nachahmer-Apps, die nicht unbedingt besser oder schlechter oder anders sind.“

    => Richtigerweise handelt es sich eigentlich immer um EINE App, die in kostenloser (weil mit werbefinanziertem Inhalte) oder kostenpflichtiger (dann ohne werbefinanziertem Inhalt) Version angeboten wird.
    Anders bei Abo-Fallen. Hier wird INHALTLICH das Gleiche kostenpflichtig angeboten, was andernorts kostenlos ist.

    2. „Auf den Seiten, die von den Mandanten unseres Mandanten betrieben wurden, wurde der Preis klar und deutlich angezeigt“

    => a. Warum steht der Preishinweis an der Seite?
    b. Der Preishinweis steht unter dem roten Fettdruck „Inhalte“. Der Leser nimmt diese Rotschrift zuerst wahr und erwartet nicht, dass noch eine Preisinformation nachfolgt.
    c. Warum ist der Preishinweis dann nicht, wie auch Inhalte, AGB, Datenschutzerklärung und Widerrufserklärung, auch in rotem Fettdruck gehalten? Es handelt sich ja immerhin um die essentialia negotii. Deren Fettdruck wäre doch wohl wichtiger, als etwa „AGB“ mit rotem Fettdruck zu unterlegen.

    3. „Wenn ich ein Elektrogerät kaufe oder ein Hotelzimmer miete, muss ich teilweise bei unterschiedlichen Anbietern unglaublich unterschiedliche Preise zahlen ohne dafür erkennbaren (Mehr-) Wertunterschied feststellen zu können.“

    => Stimmt. Aber waren Sie schonmal in einem Hotel und haben nach der Bezahlung des Zimmers festgestellt, dass 99% der anderen Hotelgäste den Aufenthalt geschenkt bekommen haben? Es geht hier ja nicht um „billiger“ vs. „teurer“, sondern darum, dass es sich im Normalfall um kostenlose (!) Produkte handelt, die gegen Entgelt verkauft werden. Das ist also nicht vergleichbar.

    4. „Zu dem Vorwurf, dass alte Menschen sich nicht im Internet auskennen: Was ist eigentlich mit Kaffeefahrten?“

    => Das Argument, hat nur beschränkte, Überzeugungskraft, nicht?

    5. Stellen Sie sich einfach vor, es handelte sich vorliegend nicht um eine „Abo-Falle“, sondern z.B. um einen Onlineshop für Kleidung.
    Ich bin mir sicher, sie würden kein einziges T-Shirt mit dieser Art von Webauftritt verkaufen, weil kein potentieller Kunde den klein gedruckten grau-auf-grau-Preishinweis findet. Vom Kauf würden dann alle Abstand nehmen. Oder würden Sie einen Onlineshop in dieser Gestaltung als kundenlockend und gewinnbringend ansehen – sofern es sich nich um eine Abo-Falle handelt?

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  3. JohnDoe
    JohnDoe sagte:

    Bei Punkt 4 fehlt „andere benehmen sich auch daneben“.

    Ich hatte dies in Spitzklammern gesetzt; diese werden hier nicht angezeigt.

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  4. le D
    le D sagte:

    Wenn man sich denn tatsächlich angemeldet hätte: ich aber habe Bettelbriefe der Bevollmächtigten einer Abofalle erhalten (sinnigerweise an meine Kanzleiadresse), in der auch die (vermeintlichen) Anmeldedaten aufgeführt waren. Die IP-Adresse stammte von einer Uni aus den USA und an dem Tag und zu der Zeit, an dem ich mich angemeldet haben soll, war ich auf einer Kanzleieröffnungsparty. Als Zeuge hätte ich dafür einen anderen Anwalt einer Aboseite benennen können (inzwischen ist die Sache aber leider verjährt).

    Es kommt auf die (angebliche) Gestaltung der Webseite in meiner Konstellation gar nicht an.

    Ich selber habe zu der Hochzeit aber auch ein paar Test bei einer Seite gemacht (keine, wo Tank im Nachhinein als Bevollmächtigter kam) und da kamen bei einem Aufruf nach einer Suche über Google andere Seiten [ohne Zahlungshinweis] heraus, als wenn man die URI direkt eingetippt hat [da kam ein Zahlungshinweis]. Und die rechtliche Wertung, was das dann ist, überlasse ich den Kollegen Strafrechtlern.

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  5. Interessanter Artikel!
    Interessanter Artikel! sagte:

    @JohnDoe:
    Zu 1.:

    „Richtigerweise handelt es sich eigentlich immer um EINE App, die in kostenloser (weil mit werbefinanziertem Inhalte) oder kostenpflichtiger (dann ohne werbefinanziertem Inhalt) Version angeboten wird.“

    Das ist falsch. Suchen Sie mal nach irgendeiner beliebten App. Sie werden zig kostenlose und kostende Apps von unterschiedlichen Anbietern sehen, die quasi den gleichen Inhalt bieten.

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  6. JohnDoe
    JohnDoe sagte:

    @Interessanter Artikel!:

    Das stimmt. Aber bei den Abo-Fallen geht es ja nicht um „quasi den gleichen Inhalt“, sondern um den exakt gleichen Inhalt, nicht etwa um ein „Nachahmungsprodukt“.
    Also bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

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  7. Thomas B.
    Thomas B. sagte:

    Nur der der Vergleich mit wieder vollkommen unsinnig ist …

    Bei der (nennen wirs mal) „Leistung“ der Abofallenbetreiber handelt es sich
    um eine Leistung, die völlig identisch (!) (im G egensatz zu den nicht identischen Apps)
    von tausenden anderen Internetseiten vollkommen kostenlos angeboten wird
    und dass Sie hier irgendwelche PopUps
    oder Werbung aufzählen, dürfte wohl unter die Kategorie „pure Verzweiflung “
    einzuordnen sein (um wenigstens eine, wenn auch noch so unbedeutende
    Rechtfertigung zu finden Geld für den tollen Service zu verlangen).

    Nennen Sie mir eine Software und ich nenne Ihnen 10 Seiten,
    die diese werbe- und kostenfrei zum download anbieten.

    Davon abgesehen, sind ist es wohl blanker Hohn davon auszugehen, dass es die
    „mir kann keiner was“ Meschen sind, die sich auf solchen Seiten registieren. Kein Mensch gibt wohlwissend, dass er einen 2- Jahres Vertrag für diesen BullShit eingeht, seine persönlichen Daten raus.
    Es sind wohl vielmehr die ganz normalen InternetUser, die davon ausgehen, dass sie
    für den Download einer kostenlosen Software keine 200€ blechen müssen.
    Gepaart mit schönen roten Worten und einem bedeutunglosem gelb hervorgehobenen Text, ist es fast vorhersehbar, dass Otto Normalverbrauchen nicht über den Text mit dem Kostenhinweis stolpern wird.

    Ich werfe Ihnen ja nicht mal vor, dass Sie Ihren Mandanten eifrig verteidigen wollen, schließlich bringts ja auch eine Menge PR und man kann sich im Erfolgsfall ziemlich profilieren. Aber bitte lassen Sie doch dieses Geschwätz mit der Steuergeldverschwendung. Sowas ist einfach nur unterstes Niveau und letzlich sprechen nicht Sie das Urteil, sondern das Gericht

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  8. David
    David sagte:

    Au ja; dann will ich auch mal in diesem Ton fortfahren*: Es ist total sch..ß egal, ob ein anderer Anbieter gleichartige Angebote aufgrund seines Geschäftsmodells und dessen Refinanzierungshintergrundes kostenlos anbietet.

    Die Erwartungshaltung eines objektiv agierenden Verbrauchers hinsichtlich eines Angebotes, das er in Anspruch nehmen möchte, muss zu der Erwartungshaltung eines Empfängers in dem Fall, den der Bundesgerichtshof z.B. in seiner gerne und viel zitierten Offerten-Rechtssprechung entschieden hat, eine andere sein – also nix mit prägendem Gesamteindruck und so -, da der Verkehr davon geprägt ist, daß ein jeder Anbieter seine Angebote aufgrund seines Geschäftsmodells und dessen Refinanzierungshintergrundes anders strukturieren könnte, als der ihm nächste Anbieter, womit er bei der Inanspruchnahme eines Angebotes grundsätzlich eine Prüfungspflicht ob des Gegenstandes, des Umfanges und der Gegenleistung des Angebotes hat. Einen Vertrauensschutz hinsichtlich dieser Merkmale gibt es im wirtschaftlichen Verkehr nicht schon grundsätzlich.

    Auch im Fordern eines Preises liegt nicht die Erklärung, daß dieser angemessen oder auch nur üblich ist (Ausgenommen evtl. die Üblichkeit bei Preisbindungen oder in geschlossenen, regulierten Märkten), und der Verbraucher hat vor jeder Inanspruchnahme eines Angebotes eine Prüfungspflicht ob des Angebotsmerkmales der von ihm verlangten Gegenleistung (Auch um einen Mehrwert für sich abschätzen zu können, denn diese Pflicht zur Prüfung obliegt ihm ebenfalls).

    In der Bereitstellung eines Angebotes oder dessen Zusatzdienste liegt nicht schon die schlüssige Erklärung eines anbieterseitigen Refinanzierungshintergrundes, weil dies andere Anbieter auch so refinanzieren würden.

    Dies gilt ebenso für ein Angebot innerhalb eines Angebotes, wenn eine Abgrenzung zwischen beiden Angeboten hinreichend deutlich ist (z.B. Web.de Freemail & Web.de Club). Beides unterliegt marktwirtschaftlichen Prozessen, aus denen sich keine Gesetzmäßigkeit ableiten lässt.

    So würden viele Menschen die Meinung vertreten, ein Wagen koste einmalig viel Geld, jedoch kann man ihn tatsächlich auch mieten, finanzieren, leasen oder „time-sharen“.
    Eine grundsätzliche Verwechslungsgefahr eines kostenpflichtigen Angebotes zu üblicherweise kostenlosen Angeboten ist mangels objektiver Bestimmbarkeit aufgrund einer irgendwie gearteten Verkehrsauffassung nicht gegeben – und ein solches anbieterseitiges Verhalten kann der Verkehrsauffassung dementsprechend auch nicht zuwiderlaufen und objektiv irreführen. Ein irgendwie gearteter Vertrauensschutz ist
    nicht ersichtlich.

    Auch auf den weiteren charakteristischen Eigenarten eines Angebotes begründet sich demnach nicht schon grundsätzlich eine Verwechslungsgefahr eines objektiven Empfängers zu anderen Angeboten. Dies alles regeln die Gesetze der Marktwirtschaft.
    Auf Angebote übertragen, welche die Inanspruchnahme einer Leistung oder eines Produktes feilbieten, ist eine nur oberflächliche Prüfung auch nicht ausreichend, denn eine solche wäre nicht objektiv und würde der notwendigen Sorgfaltspflicht eines jeden Verbrauchers zuwiderlaufen. So könnte ein solcher Verbraucher dann auch behaupten, er habe doch nur eine Kaffeemaschine kaufen wollen („Da war ne Kaffeemaschine auf dem Bild!“), um Kaffee kochen zu können, jedoch keine dieser seltsamen Pad-Kaffeemaschinen, die einen regelmäßigen Erwerb von spezifischen und hochpreisigen Zusatzprodukten erfordern. Er habe sich einfach eine gegriffen, ohne zu merken, daß dies eine neuartige Kaffeemaschine mit Pad-System sei, denn diese habe bei den normalen Kaffeemaschinen gestanden.

    Es gibt hinsichtlich der meisten wesentlichen Vertrags- oder auch Angebotsmerkmale keinen Vertrauensschutz dahingehend, daß man diese bei der Betrachtung eines Angebotes auch sofort erkennen kann, vielmehr muss eine Befassung mit dem Angebot einhergehen.

    Tja, und dann ist da nicht mehr viel mit Betrug. Da steht ein Kostenhinweis, wie ich gerade erblickt habe.

    So, nachdem ich jetzt die Unschuldsvermutung nochmal hochgehängt habe, gehe ich jetzt einige Verträge unterschreiben, ohne sie zu lesen. (UMTS-Flatrate Vertrag abschließen)

    *Tipp- und Strukturfehler sind gratis.

    Antworten
  9. Thomas B.
    Thomas B. sagte:

    Es stimmt insoweit, dass es „sch..ß egal“ ist, ob jemand anderes die gleiche Leistung kostenlos anbietet. Aber dann sollte man auch nicht mit total blödsinnigen Vergleichen
    a la Apps ankommen :S

    Ich sage auch nicht, dass Herrn Tank sich strafbar im Sinne des Gesetzes gemacht hat (wie denn auch ohne Akteneinsicht und Einarbeitung) , aber so glasklar unschuldig
    und lediglich vom pöhsen Staat zu Unrecht verfolgt ist der geschätzte Herr Tank nunmal nicht, denn der dingliche Arrest des Vermögens wurde ja letzlich nicht durch die pöhse StA, sondern durch ein Gericht angeordnet, dass sich mit der Sache beschäftigt hat
    und nunmal nicht zum Fazit der Verteidigung gekommen ist.

    Aber das ist sicherlich eine Verschwörung zwischen der StA + dem Gericht und den Illuminati :)

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  10. RA Gulden
    RA Gulden sagte:

    Hallo beisammen!

    Die Überschrift finde ich sehr trefflich. Wir haben seinerzeit etliche Mandanten vertreten, die mit den Inkassoschreiben – unterzeichnet von Tank – überzogen wurden. Inhaltlich haben sich diese meist nur im Datum unterschieden. Es ist schon bezeichnend, dass man sich veranlasst sieht, das Wirken der eigenen Mandantschaft zu beschönigen. Hier gibt es nichts zu beschönigen. Eine Vertretung Tanks wäre mir in meinen kühnsten Träumen nicht in den Sinn gekommen. Werde morgen mal auf unserem Blog (infodocc) über Tanks Vorgehen in der Vergangenheit berichten.

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  11. Jane Doe
    Jane Doe sagte:

    Der Autor des Artikels vergisst bequemerweise die Sache mit den bei Abofallen oft vorkommenden komischweise anders aussehenden Landingpages oder den gekauften Email-Adressen, denen dann angeblich passende IP-Adressen zugeordnet werden, die sich bei naeherer Betrachtung als Standort eines Servers auf den Malediven entpuppen. Aber passt ja nicht in Verteidigungskonzept. Muss es auch nicht. Die Verteidigung seines Mandanten im Gerichtssaal ist eines, aber ueber dieses Blog die oeffentliche Meinung ueber das „Unschuldsopfer“ aendern zu wollen, ist vergebene Liebesmueh. Nun ja: Getroffene Hunde bellen, insofern freue ich mich trotzdem diebisch ueber die Wutausbrueche des Herrn Verteidigers. Ich will gar nicht wissen wie der liebe Herr Tank gerade schaeumt, dass ihn das Gericht nun endlich an das Kreuz nagelt, an das er eigentlich schon seit Jahren genagelt gehoert. Ich hoffe doch mal sehr, dass das Finanzamt noch eine schoene Summe Umsatzsteuer geltendmachend wird, denn Volumeninkasso ist von dieser ja nicht ausgenommen.

    Merke: Kleine Suenden bestraft der liebe Gott sofort, aber bei grossen Suenden laesst er das Karma erst gegen 0 gehen, bevor die grosse Keule kommt.

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  12. David
    David sagte:

    @Thomas B.

    Das stimmt natürlich, hier liegt eine gerichtliche Entscheidung vor. Gleichzeitig muss man jedoch erkennen, dass der für eine solche Maßnahme notwendige, sehr niedrigschwellige Verdachtsgrad schnell mal hergestellt ist, wobei (natürlich) immer noch die Unschuldsvermutung gilt.

    Richter – und auch von manchen Staatsanwälten wird dies immer wieder behauptet – sind auch nur Menschen. Sie sind nicht gefeiht vor der öffentlichen Meinung und dem damit verbundenen Druck (von welcher Seite auch immer). Dies in aller Konsequenz, aber auch andere Hintergründe mögen bei dieser Maßnahme noch eine Rolle gespielt haben. Wir wissen es mangels Einsicht in die Ermittlungsakte und Einblick in die Köpfe der Agitatoren nicht.

    Da es aber wesentlich witziger ist, hier seinen Senf dazu zu geben, als es sein zu lassen, bleibe ich nicht zuletzt aus diesem Grund mit der Vermutung zurück, dass der Ermittlungsdruck in Strafverfahren in gleichem Maßen ansteigt, wie sehr man den Beschuldigten in der Öffentlichkeit als „Arschloch“ betiteln möchte. Und unter Betrachtung des Vergangenen ist der Angeschuldigte ein ganz schön großes Arschloch.

    By the way: Es gibt auch Arschlöcher, die mag ich ganz gerne.

    @ Jane Doe

    Wie ich den Verteidiger verstanden habe, war es ihm wichtig zu beschreiben, dass man unabhängig von höchstpersönlichen Moralvorstellungen die Rechtsfrage untersuchen sollte.

    Ihr Kommentar zu einem angeblichen Datenmissbrauch verstehe ich übrigens nicht. Sie können den in dem Verfahren Beschuldigten auch vorwerfen, sie hätten vergiftete Milch an Schulkinder verkauft; angeklagt ist das (meiner Kenntnis nach) trotzdem nicht.

    Antworten
  13. Ernst Hagen
    Ernst Hagen sagte:

    Alle anderen sind schuld, nur der eigene Mandant nicht. Fakt ist, dass mit dem guten Namen und dem geistigen Eigentum Dritter Geschäfte gemacht werden. Und hinsichtlich der „Alles-Ist-Kostenlos-Und-Wenn-Nicht:-Mir-Kann-Nichts-Passieren“-Mentalität sollte sich Ihr Mandant an die eigene Nase fassen.

    Antworten
  14. RA Jede
    RA Jede sagte:

    Nur mal zur Klarstellung: Wir jammern nicht, wir kämpfen!

    Der Angeklagte hat das Recht auf eine rechtmäßige Behandlung. Insbesondere, wenn sich die Ritter des Rechtes einer überlegenen moralischen Position berühmen.

    Antworten
  15. pips
    pips sagte:

    Es gibt nicht einen zufriedenen Kunden des Angebotes. Spätestens nach den ersten 10.000 Beschwerden war dies auch für Herrn T. erkennbar. Weshalb soll ein Betreiber ernsthaft glauben dürfen „Der will einen Vertrag zu meinen Bedingungen“ wenn es keinen einzigen echten Kunden gibt. Die Deutlichkeit der Preisangabe beeinflusst nur die Quote der Abschüsse.
    Wie soll die Beschwerdequoute von 100% dem Beschuldigten verborgen geblieben sein?

    Antworten
  16. Strafrechtsniete
    Strafrechtsniete sagte:

    Ich glaube, dies

    „Zuletzt verweisen wir noch einmal darauf, daß unser Mandant lediglich im Auftrag seiner Mandanten abgemahnt, nicht aber Abofallen-Websites betrieben hat.“

    gehört ganz oben hin.

    Der Rest der Diskussion, ob nun App oder nicht, kostenlos oder nicht etc. pp. – wen interessiert es. Ich kann Wlan-Kabel für teuer Geld verkaufen – wenn ich einenn Käufer finde und ihn ausreichend informiere, ist der Vertrag perfekt.

    RA Tank hat seine Mandantschaft vertreten und hierbei gut verdient. Es sei im gegönnt. Wenn jeder Anwalt die „Waage der eventuellen moralischen Verwerflichkeit“ vor die Mandatsübernahme stellt, dann gibt es bald deutlichen Anwaltsmangel.

    Aber hier geht es -so die diesseitig vorhandenen Kenntnisse- darum, ob er Beihilfe zu gewerbsmäßigem Betrug geleistet hat. Die Frage, die sich mir dabei als erstes stellt ist, wieweit die Prüfpflicht des Anwaltes geht. Ich stelle mir also vor, dass ich einen Vertrag vorgelegt bekomme und dann die Forderung eintreiben soll. Und die Seiten (Vertragsgrundlage), die ich nun kennengelernt habe, tragen den Kostenhinweis.

    Als nächstes führe ich einige (nicht wenige) Prozesse und obsiege.

    Muss ich mich dann als (Bei-)Helfer zum Betrug fühlen? Wenn die Haupttat straflos ist (siehe obsigende(s) Urteil(e)), dann kann doch meine (vermeintliche) Beihilfetat nicht strafbar sein.

    Weiter gesponnen:

    Muss nun jeder Anwalt ein Mandat ablehnen, wenn er den Vertragsschluss für zweifelhaft hält? Muss ja nicht immer der gewerbsmäßige Betrug sein, der Einfache tut es auch.

    Tank hat sich nicht beliebt gemacht. Alle sonstigen Gerüchte um ihn bis zu Nummernschildern tragen auch nicht zur Symphatiegewinnung bei. Zwischen moralischer (eventueller) Vorwerfbarkeit und Strafbarkeit liegen allerdings Welten.

    Antworten
  17. NoName
    NoName sagte:

    Hallo,

    Ihr Mandant „verkauft“ Dinge, die ihm nicht gehören. Ich kann mir auch schwerlich vorstellen, dass die Rechteinhaber von DivX Ihrem Mandanten Vertriebsrecht eingeräumt haben. Da hilft der Kostenverweis auch nicht mehr.

    Ihr Mandant zockt ab indem er fremdes Eigentum, dass die Eigentümer unentgeldlich ins Netz stellen, ..“verkkauft“

    Antworten
  18. klabauter
    klabauter sagte:

    sie jammern schon und bringen kein einziges argument,das belegt, dass dieRitter rechtlich oder tatsächlich falsch liegen.Das beliebte Argument:Habe so viele Urteile des AG Posemuckel,die mir Recht geben,ist ohne Belege und ohne dass klar ist,woraur sich das Urteil stützt,eine Nullbegründung

    Antworten
  19. Rauschebart
    Rauschebart sagte:

    Sehr geehrter RA Schmitz,

    ohne auf Ihren sehr unsubstantiiieten Sermon eingehen zu wollen, stelle ich die Frage, warum Sie nicht das Inkasso für Abofallenbetreiber übernehmen wollen?

    Ich denke, dass die an Anwälten, die am Inkasso äußerst fragwürdig zustande gekommener Forderungen doch sehr interessiert wären. Aktuell sucht doch die Deutsche Zentral Inkasso auch offiziell nach Juristen.

    LG

    Ach so, ich vergaß die Empfehlung, vor Tastenbetätigung bitte Gehirn einschalten.

    Antworten
  20. David
    David sagte:

    @Rauschebart

    1. Ich vermute, weil er Strafverteidiger ist.

    2. Heißt er nicht Schmitz (Mittwoch, 11.04.2012 um 14:06 von RA…) – Ist aber auch egal: Namen sind ja bekanntlich was für Grabsteine (Mr. Big).

    3. Habe ich mal meinen Laptop zusammenfassen lassen, welchen Inhalt Ihr Beitrag hatte. Es ist eine ganz neue Technik, die eine Zusammenfassung von Beiträgen und Artikeln im Internet ermöglicht. Es kam ein lautes „blub“.

    Ich habe selten so eine treffende Zusammenfassung gehört oder gelesen.

    David

    Antworten
  21. Rauschebart
    Rauschebart sagte:

    @RA Jede,

    es gibt so viele Ebenen, auf denen die Abofallen-Abzocker angreifbar sind, als da beispielsweise wäre Urheberrechtsverletzungen gegen die Rechteinhaber wie z.B. die Mozilla Organization, Wucher, ungerechtfertigte Drohungen usw, bei ihrem Mandanten Olaf Tank fällt mir spontan noch die Nötigung ein, dass sich mir die Frage stellt, warum Sie so ein Faß in der Öffentlichkeit mit diversen eigenen Blogs für ihn aufmachen?

    Ich kann mir das nur durch Publizitätssucht erklären. Nur ganz unter uns, ein Rolf Bossi hatte schon richtig was auf dem Kasten, der brauchte die Form der Selbstbeweihräucherung nicht.

    Antworten
  22. RA Wegener
    RA Wegener sagte:

    Auch auf dieser Seite gebe ich mal meine Ansicht zum Besten. Dass die Brüder und ihr Tank nun in Darmstadt vor Gericht stehen werden ist nur mehr als rechtens. Auch nur einen einzigen Gedanken daran zu verschwenden, dass die Justiz die Öffentlichkeit aufbauscht und womöglich noch den Falschen anklagt, ist an Lächerlichkeit kaum noch zu überbieten. Tanks Call-Center Mitarbeiter wurden ganz klar dahin gebrieft, die Leute zum Zahlen zu bringen. Zahlt dann einer nicht, wird nicht geklagt, weil es sich nicht gelohnt hätte. Nach dem Urteil in Hamburg kann sich diese Traube nun warm anziehen.

    Antworten
  23. Tut nichts zur Sache
    Tut nichts zur Sache sagte:

    Ich musste schlicht und ergreifend nur den Kopf schütteln als ich diesen Beitrag gelesen hatte!
    Da bringen es also ca. 99% aller Handelstreibenden, Dienstleister, Handwerker und was weis ich noch alles fertig in unserem schönen Land ihr Geld auf seriöse Weise zu verdienen ….. und Anwälte wie Herr Tank (oder der Herr Doktor Schmitz und seine Partner) müssen sich ausgerechnet bei den 1% mitbereichern die dies nicht schaffen???

    Ganz ehrlich? Schon aus ethischer Sicht sollte diese Herren RA´s „der Blitz beim scheißen treffen“!
    Dann aber eine solch gequirrlte Scheiße pro Verschleierung und Täuschung öffentlich zu schreiben …… das grenzt ganz sicher an „Beratungsresitenz“!

    Antworten
  24. RA Jede
    RA Jede sagte:

    Hallo Anonymus:

    Ich würde mich gerne mit Ihren Argumenten auseinandersetzen; haben Sie welche?

    Und die „ethische Sicht“ finde ich bestimmt besonders spannend. Oder auch nicht. Was ist denn die ethische Sicht? Meinen Sie Moral? Meinen Sie Sitten? Und Sie finden es ethisch richtig, erschlüge mich der Blitz beim Stuhlgang?

    Antworten
  25. Tom
    Tom sagte:

    Vermutlich muß man sich mal grob mit Webdesign und Benutzerinterfaces beschäftigt haben um zu verstehen, wie die Abofallen aufgebaut sind und warum soviele Ahnungslose draufgeklickt haben („von Preis stand da nichts!“).

    Es ist bei vielen verkehrsstarken Portalen üblich, daß am rechten Rand nichts wichtiges steht, sondern Fremd- und Eigenwerbung und weiterführende Hinweise. Jedenfalls nichts, was man lesen muß. Beispiele: Heise, SPON, die meisten Zeitungs-Internetauftritte, Amazon. Man kann von einem „defacto-Standard“ sprechen. Entsprechend sind die Nutzer durch Erfahrung konditioniert, das zu ignorieren. Die Preise an den rechten Rand zu setzen bedeutet, daß sie an einer Stelle stehen, die verkehrsüblich ausgeblendet wird. Ich denke auch, daß die Mandanten Ihres Mandanten schlau genug sind, diesen Mechanismus absichtlich zu nutzen.

    Das üble ist jetzt, daß bei Schriftstücken dieser Standard nicht in dem Maße gilt; daher wird bei Vorlage eines passenden Screenshots der Hinweis weniger überlesen. Daher kann man vor Gericht dann argumentieren: hier stehts doch, im Fettdruck.

    Aus meiner Sicht besteht die „Täuschung“ der Abofallenanbieter darin, absolut essentielle Inhalte dort zu platzieren, wo sie erwartungsgemäß übersehen werden. Mußte der Hr. Tank das wissen? Anfänglich vielleicht nicht. Aber irgendwann hab ich es ihm mal erklärt. Für meinen Mandanten :-)

    Antworten
  26. Andreas Schmidtlein-Günther
    Andreas Schmidtlein-Günther sagte:

    „Ja, Rechtsanwalt Olaf Tank hat durch Dummheit/Unaufmerksamkeit/Blindheit der Masse Geld verdient.“ Das ist schlichtweg falsch, Tank hat durch Unwissenheit (ist etwas anderes) und Drohungen das Geld der Massen bekommen. „Verdient“ hat er das Geld bestimmt nicht.

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  27. Elospike
    Elospike sagte:

    50% unserer derzeitigen Juristen in die Wüste schicken zum Sandsieben. Von den übrigen 50% nochmal 50% in die Antarktis in Sommerbekleidung zum Schneeschippen schicken, und schon herrschen in Schland wieder gesittete Umgangsformen. Ach ich vergaß, die Hürden für das Jurastudium um 100% erhöhen, damit nicht jeder …. Anwalt werden kann.

    Antworten
  28. Maxi
    Maxi sagte:

    Da bekommt man hautnah vorgeführt, was man als ganz normaler Bürger von unserem Rechtssystem (dazu gehören mal Richter und auch Rechtsanwälte) zu halten hat. Da sagt der Betrüger zu dem Betrogenen: „Ich weiß ja, dass ich Dich beschissen habe, aber das musst Du mir erst mal nachweisen und einen Richter finden, der Dir recht gibt“. Und dann rennt der Betrüger zum Rechtsanwalt seines Vertrauens, der ja an jedem Fall verdient.

    Da muss man nur von Glück sagen, wenn keinen Betrügern auf den Leim geht, die immer einen Rechtsanwalt finden, der keinen Skrupel haben und auch Betrüger vertreten (Hauptsache der Fall bringt Geld).

    Und dann muss man sich unter Umständen durch mehrere Instanzen kämpfen wobei es nicht selten ist, dass die Gerichte bei gleicher Rechtslage zu unterschiedlichen Beurteilungen kommen.

    Nicht zuletzt deshalb ist es auch möglich, dass Zeitgenossen wie O. Tank weiterhin ihr Unwesen treiben.

    Antworten
  29. Mike
    Mike sagte:

    Die Informationen, dass die Software NICHT gratis war, wurde am Anfang NICHT angezeigt, sondern so klein unter AGB versteckt, dass man es gar nicht sehen konnte.
    Aber dank ihm habe ich gelernt, dass man solche Sachen nicht einfach zahlt, sondern dass man es drauf ankommen lässt. Ist in der heutigen Internet-Zeit ja auch was wert, da es natürlich von solchen Leuten wimmelt.
    Tank ist einfach ein erbärmliches Beispiel, wie gut ausgebildete Leute möglichst wenig aus ihren Möglichkeiten machen.

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  30. Mike
    Mike sagte:

    Im übrigen bin ich stolz, dem Tank nur Kosten verursacht zu haben. Bezahlt hab ich nicht, da ich aus der Schweiz komme. ;-)
    Ein wichtiger weiterer Aspekt: Im Internet am besten nicht mit der eigenen Identität surfen. Einfach immer Fantasienamen angeben. Macht es für diese ach so schlauen Abzocker nicht gerade leichter.

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  31. stefan wendland
    stefan wendland sagte:

    Dass das Arschloch der Nation (Zitat aus der Überschrift) vor Gericht Recht bekommt beweisst doch nur, dass alle Rechtsanwäte, Richter, etc. Kollegen sind.

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  32. Stefan R. Eins
    Stefan R. Eins sagte:

    Ist Herr Tank ein Arschloch?
    ich habe ihre längliche Abhandlung nur im Ansatz überflogen. Was ich da lese empfinde ich nicht sehr überzeugend. ihrem ehrenwerten Olaf Tank war bei der serienmäßigen Anfertigung seiner Droh- Mahnschreiben selbstverständlich klar, dass er unredlich handelt. Mahnschreiben von Herrn Tank gingen auch an Leute die völlig unbeteiligt waren. Er hat die Macht eines Anwalts gründlich missbraucht. Dass wiederum Anwälte versuchen, ihm aus der Patsche zu helfen ist legitim. Ob ein Anwalt Olaf Tank verteidigen möchte liegt im Ermessen des Anwaltes. wegen Arschlochhaftigkeit konnte noch niemand vor Gericht verurteilt werden.

    • Cool! Im Ansatz überflogen. Eine Meinung gebildet – oder zumindest die eigene fundierte Meinung bestätigt gefunden.
    • Und was für komische Vorstellungen Sie haben. Macht eines Anwaltes mißbraucht. Von der dunklen Seite der Macht …
    • Mag sein, daß der eine oder andere unserer Auftraggeber empfindet, wir hätten ihm aus der Patsche geholfen. Wir versuchen es jedenfalls nicht einmal. Wir verteidigen. Wir verteidigen keine Taten. Wir verteidigen Menschen. Und wir sind auf keinen Fall die ersten Richter über unseren Mandanten. Wenn Beschuldigte keinen Verteidiger finden, weil Rechtsanwälte Ihre Maßstäbe ansetzen, ist das die Bankrotterklärung des Rechtsstaates. Da mittlerweile die political correctness Rechtsfunktionen übernimmt, werden Sie bald keinen Anwalt mehr finden, wenn Sie nicht dem Mainstream angehören.

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  33. Marvin
    Marvin sagte:

    Was für ein Unsinn. Ich hab damals eine Abmahnung wegen einem Download bekommen, den ich nie getätigt habe. Das war schlichtweg einfach nur Betrug. Wir hatten zu der Zeit eine sehr langsame Leitung und haben nicht einmal Textdokumente Runtergeladen. Die einzige Seite auf der ich zu der Zeit war, war Youtube. Nur Youtube. Komischerweise kam einige Zeit später eine Abmahnung über 300 oder 400€ und der Drohung das es weitere Konsequenzen geben wird wenn ich nicht Zahle. Ich hätte angeblich mit einer IP aus Russland (wars glaube ich) irgendein Spiel runtergeladen was damals neu war. Also da ist auch nicht davon zu sprechen das die Leute die verarscht wurden dumm sind. Naja außer man hat es halt tatsächlich bezahlt aber im großen und ganzen ist das Betrug und Erpressung. Nicht mehr und nicht weniger.

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  34. Johannes Schumann
    Johannes Schumann sagte:

    Wird hier Olaf Tank als Opfer dargestellt? Ich hatte indirekt mit Olaf Tank zu tun. Ich war Student, längst weg von zu Hause, und mein kleiner Bruder bekam eine Abmahnung rein und sollte einen hohen zweistelligen Betrag bezahlen. Ein riesengroßes Theater war das. Ich sagte: Betrug! Die Mail-Adresse war ausgedacht, Datum und Uhrzeit (wo mein Bruder angeblich irgendwas abonniert haben soll), war ausgedacht, denn mein Bruder war da nachweislich in der Schule. Das muss so 2004/5 gewesen sein. Mein Vater hat rumgeschimpft und mein Bruder bekam das Geschimpfe ab, obwohl ich klar sagte, dass Olaf Tank einschlägig bekannt ist, dass das alles Betrug sei und die Forderung ignoriert werden könne Drei Wochen später kam wieder so ein Schreiben rein, ich war aber weg. Und die haben es bezahlt.

    Die Leute werden gezielt eingeschüchtert mit Beträgen, die zu gering sind, als dass sich die Leute ’nen Anwalt nehmen oder dass sich einer dieser Sache annehmen würde. Die geben dann schnell klein bei. Für meinen Vater (Jahrgang 1956) war Internet terra incognita und mein Bruder war minderjährig. Wenn man 100000 Haushalte mit Forderungen von jeweils 90 € überschwemmt und 20 % nachgeben, dann sind das 1,8 Mio €.

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  1. […] Titel mag aggressiv, ja beleidigend wirken, jedoch ist dieser nicht von uns, sondern von seinem eigenen Anwalt bzw. in dessen Blog in seinem Namen […]

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