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Berühmtes Bild Goethes. Ob über ihn wohl eine Regelanfrage eingeholt worden wäre?

Erneute Verschärfung Waffenrecht

Kaum sind ein paar Wirrköpfe in Untersuchungshaft, die Innenminister*in konstatiert einen Blick in den Abgrund terroristischer Bedrohung, wird auch schon wieder die erneute Verschärfung des Waffenrechts ausgerufen.

Meine Meinung habe ich in einem Interview für den Deutschlandfunk Nova klar dargestellt: „Illegale Waffen sind das Problem, nicht die legalen“

Die Tagesschau berichtet:

Wie soll das Waffenrecht verschärft werden?

Das Bundesinnenministerium plant dem Aktionsplan zufolge, Verfahrensweisen zu entwickeln, mit denen der Entzug und die Versagung von waffenrechtlichen Erlaubnissen besser durchgesetzt werden. Dazu soll es auch ein neues Forum geben, in dem sich Verfassungsschutz-, Waffen- und Polizeibehörden austauschen und auch Verwaltungsgerichte einbezogen werden können.

Dem Plan nach soll verhindert werden, dass Extremisten und auch psychische kranke Menschen in den Besitz von Waffen kommen. Dazu sollen den Waffenbehörden auch relevante Kenntnisse anderer Behörden zur Verfügung stehen, wenn die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung eines Antragstellers oder eines Erlaubnisinhabers überprüft wird.

Was für heiße Luft! Der Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse soll besser durchgesetzt werden. Wird er denn bisher nicht durchgesetzt? Selbstverständlich gibt es keine Defizite bei der Durchsetzung. Und wenn, wäre dafür zu sorgen, daß sich die Verwaltung an die bestehenden Möglichkeiten hält. Ein Defizit an Gesetzen besteht sicherlich nicht. Und die Versagung waffenrechtlicher Erlaubnisse soll besser durchgesetzt werden? Wie ist das gemeint? Der Antragsteller bekommt keine Erlaubnis. Was soll da durchgesetzt werden?

Ein Forum soll eingerichtet werden. Ein morgendlicher Stuhlkreis unter Beteiligung der Schlapphüte und der Polizeibehörden, und auch die Verwaltungsgerichte sollen mit einbezogen werden. Da hat wohl schon jemand vor der Freigabe der Cannabisprodukte zu kräftig an der Pfeife gesaugt? Was ist denn das für ein Rechtsstaatsverständnis? Die Judikative beteiligt sich an Exekutivmaßnahmen? Gewaltenteilung im neuen Gewand?

Zum Thema Trennungsgebot haben wir schon öfter berichtet und gefordert: „Finger weg vom Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizeibehörden!“ Das ist fast 10 Jahre her und mittlerweile ist man völlig schamfrei.

Hauptsache, man hat wieder eine populistische Schlagzeile: „Erneute Verschärfung des Waffenrechts“

Ein paar Fragen habe ich schon

  • Wer sind Extremisten, woran erkenne ich sie? Ist das der politische Gegner? Sind das auch die Wirrköpfe, die in jeder der etablierten Parteien zu finden sind und durchaus mediale Präsenz beweisen?
  • Alle psychisch kranken Menschen, egal welcher Genese, stehen unter Generalverdacht? Der Bundeswehrsoldat nach Auslandseinsatz mit posttraumatischem Belastungssyndrom ist waffenrechtlich gesehen ungeeignet? Eine gesetzliche Durchbrechung ärztlicher Schweigepflicht?
  • Welche Behörden haben denn relevante Kenntnisse, die sie nicht schon jetzt zur Verfügung stellen würden?

Begriffe wie „Extremist“ sind einfach etwas Schönes. Alle sind sich darüber einig, daß das nichts Gutes ist und keiner definiert den Begriff genau.

Update: Referentenentwurf Erneute Verschärfung Waffenrecht

Der Referentenentwurf mit der erneuten Verschärfung des Waffenrechts ist nun nicht nur dem ARD-Haupstadtstudio bekannt, sondern kann auch von Ihnen gelesen und bewertetet werden. In einem separaten Beitrag, Referentenentwurf Verschärfung Waffenrecht,  haben wir auf den Volltext des Entwurfes verlinkt und eine erste Auswertung vorgenommen. Dort können Sie nun im Detail aufbereitet sehen, welche Änderungen konkret beabsichtigt sind.

Keine Sippenhaft

Eine Waffenbehörde hat die waffenrechtlichen Erlaubnisse der Ehefrau eines Reichsbürgers widerrufen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat dieser Sippenhaft einen Riegel vorgeschoben:

Insoweit ergibt sich weder aus dem Verwaltungsvorgang noch aus dem Vortrag der Beteiligten, dass die Antragstellerin selbst sich eine dementsprechende Einstellung zu Eigen gemacht hat.

Dass Vergleichbares für ihren Ehemann angenommen wird, reicht vor dem Hintergrund der obigen Maßstäbe nicht aus. Dabei kann im vorliegenden Verfahren dahinstehen, ob der Ehemann der Antragstellerin aufgrund der Negierung der Rechtsordnung unzuverlässig ist (hierzu Klageverfahren 22 K 11215/17). Denn nur aus dem Umstand, dass ein Ehepartner dementsprechende Merkmale gegebenenfalls erfüllt, kann nicht geschlossen werden, dass vergleichbare Ansichten in der Ehe insgesamt vorherrschend sind und vor diesem Hintergrund als Strukturmerkmal der persönlichen Verbindung auch ein Persönlichkeitsmerkmal des anderen Ehepartners darstellen.
(VG Düsseldorf, Beschluss vom 24. November 2017 – 22 L 3104/17 –, Rn. 34, juris)

Die Entscheidung der Waffenbehörde ist erschreckend und zeigt, wie wichtig ein effektiver Rechtsschutz durch die Verwaltungsgerichte ist.

Wir sind Ihnen dabei behilflich, Ihre Rechte durchzusetzen: Kontakt

Neues von der 7. Kammer

Die 7. Kammer des VG München war wieder fleißig mit den Themen Reichsbürger und Waffenrecht beschäftigt.

Mit der Entscheidung vom 16.11.207 unterlag das Landratsamt. Die Begründung ist interessant:

Das Äußern abstruser politischer Auffassungen bzw. Sympathiebekundungen für solche Auffassungen rechtfertigt für sich genommen nicht ohne weiteres den Schluss, dass ein Ignorieren der waffenrechtlichen Vorschriften oder eine eigenwillige Auslegung zu befürchten wäre und damit die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zu bejahen wäre (vgl. VG Gera, a.a.O., Rn 21). Vielmehr ist auch bei Personen, die aus Sicht des Antragsgegners der „Reichsbürgerbewegung“ zuzuordnen sind, stets eine Würdigung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls, insbesondere des konkreten Verhaltens der individuellen Person erforderlich (vgl. VGH BW, B.v. 10.10.2017 – 1 S 1470/17 – juris Rn. 27).
(VG München, Beschluss vom 16. November 2017 – M 7 SE 17.2173 –, Rn. 34, juris)

Umgekehrt muss es (ebenso als Frage des Einzelfalls) nicht nur bei „Sympathiebekundungen“, sondern auch bei einem „In-die-Tat-Umsetzen“ – sowohl aus grundsätzlichen rechtsstaatlichen Erwägungen als auch konkret den Anforderungen der o.g. Rechtsprechung zur Prognose der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit folgend – möglich sein, sich davon glaubhaft zu distanzieren. Eine solche, sich ernsthaft von dem Gedankengut der „Reichsbürgerbewegung“ distanzierende Haltung muss dabei zum für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage beim Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung vorgelegen haben. Auf eine (ggf. spätere) Erklärung, für die Zukunft an dieser Auffassung nicht festhalten zu wollen, kommt es dagegen im Widerrufsverfahren nicht an (BayVGH, B.v. 5.10.2017 a.a.O.).
(VG München, Beschluss vom 16. November 2017 – M 7 SE 17.2173 –, Rn. 36, juris)

Das Thema Reichsbürger bleibt spannend. Sie bekommen keine waffenrechtlichen Erlaubnisse und bestehende werden widerrufen. Ist aber jeder ein Reichsbürger, der bspw. unreflektiert eine Musterbegründung für den Widerspruch gegen einen Owi-Bescheid versandt hat?

Wir beraten Sie gerne und engagiert: Kontakt

Polizeikelle

Reichsbürger sind waffenrechtlich unzuverlässig

FLGDas OVG Berlin-Brandenburg hat die Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Cottbus v. 20.09.2016 – VG 3 K 305/16 – als unzulässig verworfen, berichtet der RBB.

Das VG hatte entschieden, daß Reichsbürger waffenrechtlich unzuverlässig sind:

Die Annahme nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 b – nämlich mit Waffen oder Munition jedenfalls nicht sachgemäß umzugehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig zu verwahren – ist dann gerechtfertigt, wenn der Erlaubnisinhaber die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als Staat verneint und damit sogleich die darin bestehende Rechtsordnung offensiv ablehnt. In diesem Fall ist nicht gesichert, dass der Erlaubnisinhaber die maßgeblichen Regelungen, insbesondere des Polizei- und Waffenrechts, für sich als bindend ansieht und sein Verhalten danach ausrichtet. Konkreterer Verstöße gegen waffenrechtlicher Vorschriften bedarf es dann nicht.

Spätestens jetzt dürfte eine Widerrufswelle waffenrechtlicher Erlaubnisse erfolgen. Leider ist die Entscheidung des OVG noch nicht auffindbar, das OVG hat sich wohl inhaltlich nicht mit der Entscheidung beschäftigt, sondern die Berufung als unzulässig – nicht unbegründet – verworfen. Schade.

Maas will Waffenrecht verschärfen

Was ich seit Jahren von Maas halte kann man auf unserer Hauspostille nachlesen: Maas

Jetzt brillierte er wieder und kennt den Unterschied von Waffenbesitzkarte und Waffenschein nicht, der Herr Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz:

Der Minister schlug eine Verschärfung des Waffenrechts vor, der noch vor Erteilung eines Waffenscheins der Verfassungsschutz angefragt werden sollte. Der solle prüfen, ob über den Antragsteller Erkenntnisse aus dem extremistischen Bereich vorlägen.
Quelle: ZEIT ONLINE 28.11.2016

Wie kommt er auf die Idee?

Reichsbürger würden zunehmend gewaltbereiter, warnt Bundesjustizminister Heiko Maas. Sie dürften gar nicht erst an Waffen kommen.

Was für eine Schlagzeile: Deutsche Olympioniken[1] werden vom Verfassungschutz überprüft.

  1. [1]-jedenfalls wenn sie an Schießwettbewerben teilnehmen.