„Urteil aufzuheben“

Anwaltsetiquette in loser Folge für junge Kollegen. Ab und zu auch einmal ein berufsrechtlicher Hinweis. Auf Widerspruch und Hinweise für weitere Beiträge freuen wir uns.

Sprachliche Nachlässigkeit

Wir wollen hier nicht Stil(kunst)kritik betreiben. Eines der wichtigsten Werkzeuge des Anwaltes ist seine Sprache – oder sollte es sein. Warum Willi d. A immer schreibt:

beantrage ich das Urteil aufzuheben…

erschließt sich mir nicht. Sicherlich weiß er gar nicht, wie sehr er damit den Richtern der I. Instanz auf die Zehen steigt. Daher für die zarter besaiteten Kollegen der Hinweis auf § 538 II ZPO:

Das Berufungsgericht darf die Sache, soweit ihre weitere Verhandlung erforderlich ist, unter Aufhebung des Urteils und des Verfahrens an das Gericht des ersten Rechtszuges nur zurückverweisen, …
es folgt eine Aufzählung meist übler Sonderfälle

Ansonsten gilt § 528 ZPO und das Urteil ist abzuändern, aus der Sicht des Berufungsbeklagten zu bestätigen, § 540 ZPO: „abändern, aufheben, bestätigen“.

Wer die Aufhebung beantragt sollte in der Begründung dann auch ausführen warum er sich die I. Instanz erhalten will ;-)

Polizeiabschnitte in Berlin

Berlin ist etwas größer. Die Polizei gliedert sich unter anderem in 6 Polizeidirektionen mit jeweils 6 bis 7 Abschnitten. Hier ist die Struktur übersichtlich dargestellt und man findet sofort Anschriften, Telefonnummern, etc. der einzelnen Polizeiabschnitte.

Erreichbarkeit der Direktionen und Abschnitte PolPräs Berlin
Zum Vergrößern anklicken und mit den Pfeiltasten navigieren.

Update: Wer den für eine Straße zuständigen Abschnitt sucht, wird mit der Abschnittsuche fündig

Gefährliches Fahrtenbuch

Das Finanzgericht in Münster hat in seiner Entscheidung vom 04.02.2010 – 5 K 5046/07 – entschieden, daß ein elektronisches Fahrtenbuch den Anforderungen nicht genügt, wenn es nachträgliche Änderungen des Fahrtzweckes, etc. zuläßt:

Eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt diesen Anforderungen nur dann, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder zumindest in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden. Das gilt auch dann, wenn die einzelnen Eintragungen in der Computerdatei unmittelbar im Anschluss an die jeweilige Fahrt vorgenommen werden. Eine solche Aufzeichnungsmethode ist nicht geeignet, den fortlaufenden und lückenlosen Charakter der Angaben und ihre zeitnahe Erfassung mit hinreichender Zuverlässigkeit zu belegen (BFH-Urteil vom 16.11.2005 VI R 64/04, BStBl. II 2006, 410).
Quelle: FG Münster 5 K 5046/07

Sie sollten bei der Nutzung eines elektronischen Fahrtenbuches diese Rechtsprechung kennen und unterstellen, daß die anderen Finanzgerichte gleich entscheiden.

Richterliche Unabhängigkeit

Der Kollege Hoenig beschreibt, was so häufig vorkommt: Aufgrund einer Terminskollision bittet der Verteidiger um Verlegung des Termins und das Gericht fordert einen Nachweis.

Das ist nicht Usus! Erfahrene und erfolgreiche Richter (u.a. die mit kurzem Terminsstand) greifen vor der Terminierung eigenhändig zum Hörer und sprechen die Termine mit den beteiligten Verteidigern (und sogar Nebenklagevertretern) ab. Die anderen fordern einen Nachweis der Kollision.

Wenn das bei den Kollegen passiert, mit denen man diesbezüglich schlechte Erfahrungen gemacht hat, könnte ich das begreifen. Der Anwalt, der wahrheitswidrig eine Terminskollision behauptet, verstößt gegen das Wahrheitsgebot (§ 43a III BRAO) und muß mit einem anwaltsgerichtlichen Verfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft und einer erheblichen Strafe rechnen. Sicher gibt es solche Kollegen, sie sind aber derartig in der Minderheit, daß sie wahrlich nicht das Verhalten der Richter gegenüber einem Organ der Rechtspflege rechtfertigen, das seinen Beruf regelmäßig gewissenhaft und rechtschaffend ausübt.

Gestern bekam ich eine Abladung aus dem Süden Deutschlands, mein Flug war bereits gebucht:

Aus dienstlichen Gründen mußte der Termin verlegt werden

Auch unter den Richtern gibt es schwarze Schafe; da ich den Vorsitzenden noch nicht kennengelernt habe, unterstelle ich ihm, nicht dazu zu gehören ;-)

Dezent den Saal verlassen

Anwaltsetiquette in loser Folge für junge Kollegen. Ab und zu auch einmal ein berufsrechtlicher Hinweis. Auf Widerspruch und Hinweise für weitere Beiträge freuen wir uns.

Bösen Anschein vermeiden

Man kommt pünktlich zum ZPO-Termin, war zuvor im Anwaltszimmer, selbstvertständlich hat sich der Kollege Willi d. A. dort nicht zuvor gemeldet. Vor der Tür der eigene Mandant, der aufgeregt berichtet, daß „schon jemand drinnen ist“. Man betritt den Saal und sieht den Kollegen im Gespräch mit dem Vorsitzenden. Weiterlesen