Faktor E bei Jurablogs

Wenn Sie JuraBlogs nicht kennen, lesen Sie nicht weiter.

 

Das JuraBlogs-Ranking war schon oft Thema. Heimlich schaut jeder „mal“ rein, wo man denn so stehe. Dabei finde ich aber eigenartig, dass der Faktor E, also die 5 % des „nicht-öffentlichen“ Faktors, mit einem X tituliert ist. Jeder, der 1 und 2 zusammenzählen kann, kann auch dieses X auflösen. Das habe ich vor ein paar Tagen auf einer langweiligen Zugfahrt für die Top Ten des Rankings und unseren Blog getan. Hier also das Ergebnis:

Punkte= X

8,95 = 179  Kanzlei und Recht
6,40 = 128  Heymanns Strafrecht Online Blog
1,30 = 26    kanzlei-hoenig.de
6,85 = 137  Infodocc
2,35 = 47    beck-blog
7,60 = 152  NEBGEN
0,25 = 5      Strafprozesse und andere Ungereimtheiten
7,20 = 144  Blog zum Medienrecht
8,50 = 170  Kanzleien im Internet
4,40 = 88    LawBlog
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0,65 = 13     Dr.Schmitz & Partner

(Für alle Rechnungen keine Gewähr ;))

Welchen Faktor E die anderen BLawgs haben, kann man sich ganz leicht ausrechnen:

Man addiere A-D ((231 x 0,35)+(133 x 0,35)+(245 x 0,15)+(219 x 0,1)); dann subtrahiere man das Ergebnis von der Endpunktzahl (186,70 (gelb)) und erhält die Punktzahl für E. Diese kann man nun noch durch 0,05 teilen, womit man X erhält. Wenn sich X ähnlich generiert wie die anderen Punktzahlen, könnte man auch für Faktor E eine Rangfolge aufstellen…

Nur um das klarzustellen: Ich finde das Ranking toll. Und ich habe auch nichts gegen Faktor E. Ich finde, ein wenig Transparenz schadet dem Projekt JuraBlogs nicht. Man muss sich eben auch Faktor E hart erarbeiten. ;)

Ein alternatives Ranking gibt es übrigens bei JuraStars.

„Gerechtigkeit gibt es nur in der Hölle!…“ – Bestreiten auf Teufel komm raus

„Gerechtigkeit, meine Freunde, gibt es nur in der Hölle! …“ meint Joseph Roth und weiter: „Und wer die absolute Gerechtigkeit will, der ist der Rachsucht verfallen.“ [1].

In unserem Prozeß hat sich die Württembergische Versicherung das wohl zum Leitspruch gemacht.

Zwei junge Männer sind in ihrem motorisierten Schlauchboot auf der Havel unterwegs.

Angler, gut gelaunt und guter Dinge. Der dicke Bonze auf seiner Motoryacht zeigt was er hat: vor allem eine große Bugwelle, die das Boot der Jungs zum Kentern bringt.

Die herbeigerufene Polizei fängt den Flüchtigen wieder ein, Zeugen ziehen die Jungs aus dem Wasser und die WaschPo verwarnt den reuigen Sünder.

Nur für die versunkenen Sachen will er nicht zahlen, die Württembergische Versicherung läßt sich auf einen Prozeß ein und bestreitet, was man nur bestreiten kann. Das habe ich in über 20 Berufsjahren so noch nicht erlebt. So ziemlich jede Tatsache, die man bestreiten kann, wird vorsorglich bestritten.

Bestreiten auf Teufel komm raus:

  1. [1]Joseph Roth, Beichte eines Mörders, S. 48

BGH Präsident sichtet nach Ablehnungsgesuchen die dienstlichen Erklärungen der Richter

Der Streit um die Benennung von Fischer zum Vorsitzenden Richter am BGH wird immer surrealer.

Wie die Süddeutsche am 03.05.2012 unter der Überschrift

Befangene Revoluzzer
– Der bizarre Streit um eine Personalie lähmt den BGH –
Juristen werfen Präsident Tolksdorf vor, die richterliche Unabhängigkeit zu missachten“

berichtete, liegen ihr die dienstlichen Erklärungen der vor dem Präsidium „angehörten“ Richter vor, aus denen sich der Verdacht unziemlicher Einflußnahme durch das Präsidium erhärte.

Und nun nimmt Päsident Tolksdorf Einsicht in die Akten mit diesen dienstlichen Erklärungen, die in Folge eines Befangenheitsgesuches abgegeben wurden, obwohl er die Präsidiumssitzung mit der „Anhörung“ der Richter leitete und damit Zeuge dieser Vorgänge ist.

Ein solcher Vorgang dürfte einmalig sein und wird sicher nicht mehr von der „allgemeinen Informations- und Beobachtungspflicht des Präsidenten“ gedeckt. Das ist ein knallharter Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit eines Richters am BGH und erschreckt mich sehr.

Das wirft kein gutes Licht auf die Zustände am BGH, wir sehen es mit Sorge und meinen, daß hier Öffentlichkeit nottut.

Welcome aboard RA Krähn

RA Nikolas KrähnRechtsanwalt Nikolas Krähn verstärkt unser Team seit dem 01.05.2012

Rechtsanwalt Krähn ist ein ausgewiesener Strafverteidiger, der seit 1997 in Berlin zugelassen ist und seit Jahren unser Team als externer Berater unterstützt.

Er wird bei DSP seiner gewohnten Tätigkeit als Strafverteidiger nachgehen und das Dezernat Opferschutz aufbauen. In Umfangsverfahren, die grundsätzlich mehrere Verteidiger erfordern, wird Rechtsanwalt Krähn in gewohnter Arbeitsteilung mit RA Jede für die optimale Verteidigung der Mandanten sorgen.

Heuchler, elende

Was für eine verlogene Diskussion um Timoschenko!

Nur ‚mal zur Klarstellung: Die Bundesrepublik Deutschland liefert auf Rechtshilfeersuchen an die Ukraine aus. Seit Jahren. Seit Jahren ist bekannt, daß die Haftbedingungen in der Ukraine nicht den Standards des Europarates entsprechen.

Auch in der Bundesrepublik sind die Haftbedingungen in einigen Gefängnissen derart übel, daß die Gerichte nicht mehr damit hinterherkommen, den Gefangenen Entschädigungen für die erlittenen unzumutbaren Haftbedingungen zuzusprechen. Die Hauptstadt gehört zu den Städten mit derartigen Haftbedingungen.

Auch in der Bundesrepublik können und werden Gefangene gegen ihren Willen behandelt. Das ist Gesetz.

Ich würde es begrüßen, wenn die Politiker nicht mehr medienwirksam auf den Tribünen des Olympiastadiums säßen – aus Protest gegen die Haftbedingungen. Aber das hat sich wohl aus anderen Gründen erledigt?