BGH Präsident sichtet nach Ablehnungsgesuchen die dienstlichen Erklärungen der Richter

Der Streit um die Benennung von Fischer zum Vorsitzenden Richter am BGH wird immer surrealer.

Wie die Süddeutsche am 03.05.2012 unter der Überschrift

Befangene Revoluzzer
– Der bizarre Streit um eine Personalie lähmt den BGH –
Juristen werfen Präsident Tolksdorf vor, die richterliche Unabhängigkeit zu missachten“

berichtete, liegen ihr die dienstlichen Erklärungen der vor dem Präsidium „angehörten“ Richter vor, aus denen sich der Verdacht unziemlicher Einflußnahme durch das Präsidium erhärte.

Und nun nimmt Päsident Tolksdorf Einsicht in die Akten mit diesen dienstlichen Erklärungen, die in Folge eines Befangenheitsgesuches abgegeben wurden, obwohl er die Präsidiumssitzung mit der „Anhörung“ der Richter leitete und damit Zeuge dieser Vorgänge ist.

Ein solcher Vorgang dürfte einmalig sein und wird sicher nicht mehr von der „allgemeinen Informations- und Beobachtungspflicht des Präsidenten“ gedeckt. Das ist ein knallharter Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit eines Richters am BGH und erschreckt mich sehr.

Das wirft kein gutes Licht auf die Zustände am BGH, wir sehen es mit Sorge und meinen, daß hier Öffentlichkeit nottut.

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