6 x Fahren ohne Fahrerlaubnis = 90 Tagessätze

Die Anzahl der Tagessätze will ich gar nicht diskutieren. Die Presse berichtet von 540.000 € Gesamtstrafe.

§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB bestimmt, daß der Tagessatz auf höchstens 30.000 € festgesetzt werden darf.

Demnach ging das Gericht bei der Festsetzung von einem Nettoeinkommen in Höhe von 180.000 € monatlich aus. Das ergäbe ein Jahreseinkommen von 2,16 Mio €.

Ehrlich, ich dachte, der bekommt mehr!
Er soll ein Bruttogehalt von 4 Mio € haben, (Gehälter Dortmund). Ca. 1,9 Mio Steuern. Kommt hin.

Nun hat er auch für Opel und Aral Werbung gemacht haben. Kostenlos?

Es ist einfach eine Pest wenn man so bekannt ist. Es kommt nicht wieder vor!

Minderheitenvotum BVerfG zur Erbschaftssteuer hat es in sich

Natürlich ist es noch zu früh für eine gedankliche Durchdringung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftssteuer des Ersten Senats vom 17. Dezember 2014 – 1 BvL 21/12

Die abweichende Meinung der Richter Professores Gaier, Masing und Baer, die der Entscheidung und Begründung zustimmen, ist mehr als lesenswert, sie gehört in den Politikunterricht einer jeden Schule. Sie meinen, daß zur Begründung der Entscheidung auch das Sozialstaatsprinzip herangezogen werden muß und machen die politische Funktion des höchsten Richteramtes deutlich:

Die Erbschaftsteuer ist ein Beitrag zur Herstellung sozialer Chancengleichheit, die sich in einer freien Ordnung nicht von selbst herstellt.

Dies gilt insbesondere für die Eigentumsordnung, denn im Eigentum gerinnt die Ungleichheit der freigesetzten Gesellschaft zur Materie und wird Ausgangspunkt neuer Ungleichheiten

Die Erbschaftsteuer dient deshalb nicht nur der Erzielung von Steuereinnahmen, sondern ist zugleich ein Instrument des Sozialstaats, um zu verhindern, dass Reichtum in der Folge der Generationen in den Händen weniger kumuliert und allein aufgrund von Herkunft oder persönlicher Verbundenheit unverhältnismäßig anwächst.

Der für die Vermögensverteilung international herangezogene Gini-Koeffizient ist entsprechend von 0,62 im Jahr 1993 auf 0,78 im Jahr 2012 gestiegen, sodass Deutschland gegenwärtig innerhalb der Eurozone den höchsten Grad an Ungleichheit bei der Verteilung des Vermögens aufweist.

Werden gerade diejenigen verschont, die als erfolgreiche Unternehmer über die größten Vermögen und damit auch über erheblichen Einfluss auf das Gemeinwesen verfügen, und wird gerade ihnen ermöglicht, dieses Vermögen unter Befreiung der sonst nach Leistungsfähigkeit auferlegten Lasten an Dritte, insbesondere an Familienmitglieder, weiterzureichen, ohne dass diese hierfür eigene Leistung oder Fähigkeiten eingebracht hätten, verfestigt und verstärkt dies die ökonomische Ungleichheit.

Nur nicht so pessimistisch, sehr verehrte Leistungsträger, man kann es auch positiv betrachten: Diesen Gründen konnten sich fünf von acht Richtern nicht anschließen.

Noch haben derartige Gesinnungen keine Mehrheit. Noch nicht.

Sicherheit geht vor

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Air Niugini weist auf diese Besonderheit mit einem Aushang hin. Erfolgreich?

Befangen zugunsten des Mandanten

Ich bin selten sprachlos. Ich habe nur gestaunt. Und frage mich, was ich tun soll.

Wir vertreten den Beklagten. Termin heute vor dem Amtsgericht. Der Richter erklärt, daß er lange nach Entscheidungen gesucht habe. Und dann der Knall im All:

Der Begründungsaufwand für ein klagestattgebendes Urteil ist höher als für ein klageabweisendes Urteil. Ich werde die Klage abweisen.

Das habe ich mir schon oft gedacht aber noch nicht gehört. Vor solchen Richtern habe ich einfach nur Angst. Kein Proberichter, sondern weiterer aufsichtsführender Richter.

Was machen wir jetzt? Ein klassischer Fall von Befangenheit. Den Mandanten konnte ich nicht fragen und er hätte wohl auch einem Befangenheitsantrag nicht zugestimmt.

Beschwerde an den Präsidenten des Amtsgerichtes? Benötige ich für die Beschwerde die Genehmigung des Mandanten?

Aber es steht doch da!

Und noch dazu auf einer ganz seriösen Seite, nämlich der des Bundesministeriums des Innern:

Ziel des Waffenrechts ist es, die innere Sicherheit zu stärken. Dies geschieht, indem der private Erwerb und Besitz von Waffen reglementiert wird. Außerdem wird der illegale Waffenhandel und -besitz bekämpft. (Hervh. hier)

Die schämen sich noch nicht einmal für solch einen Unsinn!

Ein Gesetz stärkt die Innere Sicherheit! Stärkt ein Gesetz die Innere Sicherheit?

Natürlich! Durch Reglementierung! Bravo!

Es ist doch offensichtlich, daß der private Besitz von Waffen die Innere Sicherheit schwächt! Das weiß doch schließlich jeder!

Insbesondere am Stammtisch!

Wie, es gibt Untersuchungen, die das Gegenteil behaupten? Da gibt es doch glatt diese Irren, die behaupten, es gäbe keine Korrelation zwischen Waffenbesitz und Delinquenz! Alles Idioten, Pseudo-Intellektuelle! Weniger Waffen im Volk, weniger Straftaten! Jawohl!! Wer das nicht glauben wissen will, hat definitiv keine Ahnung!

Und es ist auch völlig richtig, daß der private Ewerb von Waffen reglementiert wird. Nur von dem geht Gefahr aus! Aber was schreibe ich denn das, das wissen Sie doch alles!

Der illegale Waffenhandel und auch der illegale Waffenbesitz wird nicht nur verfolgt, nein, mit Strafverfolgung hat das nichts zu tun; der wird bekämpft! Denn da hilft keine Verfolgung, da müssen martialische Techniken her! Jawoll! Kampf, Krieg den Illegalen!

Unerlaubter Besitz von Platzpatronen? Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe!

0,47 mg/l Alkohol? Da ist der Jagdschein mindestens fünf Jahre weg.

Aber wieso läßt man den nach einem Monat wieder mit dem Auto an einer Schule vorbeifahren?

Sie finden auf diesem Blog noch viele Ungereimtheiten.

Aber Sie finden nichts zu „Außerdem„! Reglementierung, ja; aber keine Maßnahmen gegen den illegalen Waffenhandel und -Besitz!

In der Presse und in meiner Praxis als Strafverteidiger kommen nur Zufallsfunde vor. Wer bekämpft denn wo und wie und wann den illegalen Waffenhandel und -Besitz? Wo sind die Programme? Welche Aktionen fanden statt? Leeres Geschwätz. Gegen den illegalen Waffenbesitz wird nichts getan. Gar nichts!

Es wird so getan, als ob die Gefahr von den legalen Waffenbesitzern ausgeht. Die illegalen werden nicht beeinträchtigt und ihnen ist es auch egal. „Legal, illegal, scheißegal“ war der Slogan derjenigen, die längst im Parlament angekommen sind. Das Waffengesetz trifft doch nur die gesetzesfürchtigen Bürger. Nur diese lassen sich durch einen Eintrag im Bundeszentralregister, Verlust der Jagd, Beförderungssperren etc. beeindrucken. Wer außerhalb der Gesellschaft steht und Waffen besitzt und mit ihnen handelt, ist vom Waffengesetz und seinen Rechtsfolgen relativ unbeeindruckt. Er hat sowieso wenig Chancen Beamter zu werden, was juckt ihn der BZR-Auszug? Aber der Jugendliche mit einem Butterflymesser hat massive Schwierigkeiten eine Lehrstelle als Flugzeugmechaniker zu erhalten. Die Tat, die der Jugendrichter einstellte, holt ihn spätestens wieder ein, wenn er die Sicherheitsüberprüfung für den Flughafen überstehen muß.

Fragen Sie doch bitte einmal Ihren Abgeordneten, warum es keine gesetzliche Möglichkeit gibt, illegale Waffen zu entsorgen, ohne sich der Strafverfolgung auszusetzen.

Sie werden keine Antwort von ihm bekommen. Oder eine Antwort, die Sie an seinem gesunden Menschenverstand zweifeln läßt.

Wenn Sie eine Waffe haben, die Sie nicht haben dürfen: Kommen Sie zu mir!

Es ist mein gesetzlicher Auftrag, Sie zu beraten. Wenn Sie nicht völlig beratungsresistent sind, werden Sie einsehen, daß Sie den strafbaren Besitz an der Waffe aufgeben sollten. Ich unterliege der anwaltlichen Schweigepflicht und werde die Waffe für Sie bei der Polizei abgeben. Wenn Sie es wünschen, ohne Ihren Namen zu nennen.