Nationales Waffenregister schickt Daten lieber per Post als verschlüsselt per eMail
Das Bundesverwaltungsamt achtet angeblich sehr auf die Sicherheit. Wer den Antrag stellt, Auskunft über seine dort gespeicherten Daten zu erhalten, muß seine Unterschrift beim Notar beglaubigen lassen oder eine vom Notar beglaubigte Kopie des Ausweisdokumentes beibringen. Wir berichteten mehrfach. Nun, wir haben von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht und den Antrag mit einer qualifizierten […]
