Nationales Waffenregister schickt Daten lieber per Post als verschlüsselt per eMail
Das Bundesverwaltungsamt achtet angeblich sehr auf die Sicherheit. Wer den Antrag stellt, Auskunft über seine dort gespeicherten Daten zu erhalten, muß seine Unterschrift beim Notar beglaubigen lassen oder eine vom Notar beglaubigte Kopie des Ausweisdokumentes beibringen. Wir berichteten mehrfach.
Nun, wir haben von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht und den Antrag mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen eingereicht. Damit war die Behörde überfordert, die Firewall trennte die Signatur aus Sicherheitsgründen ab.
Ich bat darum, die Auskunft verschlüsselt an mich zu senden. Mein öffentlicher Schlüssel ist der Signatur zu entnehmen.
Ich habe die Argumentation des Waffenregisters nie nachvollziehen können, daß ein derart hoher Aufwand für die Identifizierung des Antragstellers betrieben wird, anstatt für einen sicheren Versand der wirklich sicherheitsrelevanten Daten zu sorgen.
Die Auskunft kam mit einfachem Brief. Zahlreiche Seiten in einem schlechten Ausdruck. Für den Laien nicht verständlich.
Geschätzte 4,3 Mio € für die Errichtung des Waffenregisters und ca. 2,6 Mio € jährlichem Erfüllungsaufwand ist viel Geld für schlechte Leistung.
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[…] Selbstverständlich klärt das für das Register zuständige Bundesverwaltungsamt nicht über die Gesetzesbestimmung auf, daß die Auskunft auch elektronisch beantragt werden kann. Auch auf Antrag erfolgt kein Versand in einer verschlüsselten Datei. Dabei wäre das der sicherste Weg. Dafür fehlen schlicht die Kenntnisse. […]
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