Kirchenrecht und Konklave
Wir berichteten bereits, daß Benedikt XVI. zurückgetreten ist. Wie geht es weiter? Can. 349 — Die Kardinäle der heiligen römischen Kirche bilden ein besonderes Kollegium mit der Zuständigkeit, nach Maßgabe von besonderem Recht für die Papstwahl zu sorgen, ferner … Johannes Paul II hat am 22. Februar 1996 in der Apostolischen Konstitution über die Vakanz […]