Anklage gegen Olaf Tank zugelassen
„Nur wer blind ist oder die rechte Bildschirmseite einfach ignoriert, kann diesen Kostenhinweis nicht wahrnehmen.“ Die Verteidigung begrüßt die Zulassung der Anklage im „Abo-Fallen-Verfahren“ durch das Landgericht Darmstadt. Das Landgericht hat die Anklage der Staatsanwaltschaft v. 28.04.2011 mit Beschluß v. 26.03.2012 zugelassen. Die Verteidigung hat nun Gelegenheit, den in den Medien, insbesondere den Internetmedien, erhobenen […]