Es ist so einfach
Gesetz und Rechtsprechung sind eindeutig: Der Ermittlungsrichter hat den Antrag der Staatsanwaltschaft sorgfältig zu prüfen und selbst zu entscheiden. Das macht manchesmal viel Arbeit. Vor mir liegt eine Akte mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, einen Arrest über mehrere Millionen Euro anzuordnen. Soweit eine Aufstellung über die Auswertung der Datenbank gewünscht wird, kann diese elektronisch zur […]
