Berliner Polizei paßt auf
Vermerk des KOK XY vom 24.03.2009: … wurde festgestellt, dass im in der Ermittlungsakte befindlichen Durchsuchungsbeschluß 000 Gs 0/00 vom 06.01.09 einige Unkorrektheiten bestehen: das Verfahren gegen Susi Sorglos wird nun wegen „Vortäuschens eines Kfz-Diebstahls“ geführt (nicht wegen BSD) die Beschuldigte hat keinen Raubüberfall vorgetäuscht, sondern einen BSD bei den aufgeführten Tageseinnahmen, die mit dem […]