Selbstbewußte Untere Jagdbehörde
Unser Rechtsstaat ist unter anderem von der Rechts- und Fachaufsicht durch die oberen Behörden, letztlich durch das Ministerium geprägt. Man kann auch sagen: Ober sticht Unter!
Eine Untere Jagdbehörde in Brandenburg, also der Landrat, behauptet hingegen, daß eine Fachaufsicht über die Aufgabenwahrnehmung nicht besteht. Die tatsächliche Rechtslage hingegen ist eine andere.
