Einträge von Andreas Jede

§ 13 Abs. 9 AWaffV zu unbestimmt als Anknüpfungspunkt einer Strafnorm

Die Aufbewahrungsvorschiften in § 13 Abs. 9 AWaffV über die Aufbewahrung von Waffen während der Reise sind zu unbestimmt, um Grundlage einer strafrechtlichen Verurteilung zu sein. Das Landgericht Stuttgart hat seine Entscheidung ausführlich begründet, sie ist hier im Volltext abrufbar.

Art. 103 Abs. 2 GG statuiert für Strafnormen u.a. einen Bestimmtheitsgrundsatz, demzufolge jedermann vorhersehen können soll, welches Verhalten verboten und mit welcher Strafe es bedroht ist. Diesen Anforderungen wird die Norm nicht gerecht.

Diabolos sind keine Munition

Die gemeinsame Aufbewahrung von Waffen und Munition ist in der Regel untersagt und kann auch zu einem Waffenbesitzverbot – das im Bundeszentralregister eingetragen wird – führen. Ein Verwaltungsgericht im Westen der Republik ist dabei nun besonders streng und untersagt auch die gemeinsame Aufbewahrung von Luftgewehr und Diabolos mit der Begründung, Diabolos seien Munition.

Der Beitrag zitiert Passagen des Urteils und setzt sich anhand der Gesetzestexte damit auseinander. Die Auffassung des Verwaltungsgerichtes ist unhaltbar.

Zweckentfremdung Berlin

Im Bezirksamt Mitte lebt jemand seine Phantasien aus. Zwei Wohnungen darf man nicht in Berlin haben, eine ist dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen. Das sei Zweckentfremdung.

Das Thema ist alt und seit Jahren entschieden. Eine Nutzung der Zweitwohnung ist keine Zweckentfremdung. Selbst das Bundesverfassungsgericht wurde bemüht.

Von einem anderen Stern

Das Faxgerät des Landgerichtes ist in einer eiligen Sache ständig belegt. Der Rechtsanwalt hat dann gegen 20 Uhr aufgegeben.

Zu Unrecht, urteilten sowohl das Landgericht Paderborn als auch der BGH. Damit müsse man rechnen und es weiter versuchen.