Rechtsfachwirtin onboard

Geprüfte Rechtsfachwirtin

Jetzt ist es amtlich. Den Titel darf Frau Hoffmann seit dem 19.10.2019 offiziell führen.

Der Rechtsfachwirt wird auf Dauer die mittlerweile schon antiquiert anmutende Bezeichnung Bürovorsteher ablösen.

Im Bundesgesetzblatt 2001, 2250 ist die Verordnung über die Prüfung veröffentlicht. Die in der Prüfung nachzuweisenden Kenntnisse sind happig.

Mit der Prüfung ist nachgewiesen, daß Fr. Hoffmann die notwendigen Qualifikationen besitzt, die sie zur Verwaltung, Organisation und Leitung der Kanzlei eines Rechtsanwaltsbüros befähigen.

Und was mußte sie in der Prüfung nachweisen?

Vier Handlungsbereiche:

  1. Büroorganisation und -verwaltung,
  2. Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung,
  3. Mandatsbetreuung im Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht,
  4. Mandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht.

Darunter kann sich der Fachmann, insbesondere natürlich der Anwalt, schon einiges vorstellen. Aber was steckt weiter dahinter? Die oben verlinkte Verordnung gibt Auskunft:

„Im Handlungsbereich „Büroorganisation und Verwaltung“ soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er in der Lage ist, ein Anwaltsbüro im nichtanwaltlichen Bereich eigenverantwortlich, systematisch und betriebswirtschaftlich orientiert zu führen.“

„Im Handlungsbereich „Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung“ soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er Vorgänge auf der Basis betriebswirtschaftlicher und arbeitsrechtlicher Grundlagen interpretieren, analysieren und bearbeiten kann. Er soll in der Lage sein, Praxisziele, Organisations- und Kooperationsformen im Zusammenspiel von Mitarbeitern, Mandanten und anderer Beteiligter einzuschätzen und zu berücksichtigen.“

„Im Handlungsbereich „Mandatsbetreuung im Kosten, Gebühren- und Prozessrecht“ soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er Vorgänge des Gebührenrechts, der Festsetzung und Erstattung der Gebühren bearbeiten kann sowie die dazugehörigen Regelungen des Prozessrechts interpretieren und anwenden kann.“

„Im Handlungsbereich „Mandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht“ soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er in der Lage ist, titulierte Forderungen in jeglicher Hinsicht durchzusetzen, die entsprechenden Anträge zu stellen sowie die zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse einzuordnen und dazugehörige einfache Rechtsfragen richtig beurteilen zu können.“

Und sonst so?

Das ist nur ein Ausschnitt. Die Geprüfte Rechtsfachwirtin ist für den gesamten Ablauf der Büroorganisation verantwortlich. Manches neue Gesetz stellt die Rechtsanwaltskanzleien vor Herausforderungen an die Organisationsfähigkeiten, die DSGVO ist ein gutes Beispiel für den erheblichen Aufwand, den die Büros stemmen müssen.

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