Mietpreisbremse II
Das Landgericht Berlin hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungsmäßigkeit der sogenannten Mietpreisbremse zur Entscheidung vorgelegt.
Rechtsanwalt Andreas Jede ist vorwiegend im (Steuer-) Strafrecht und Waffenrecht tätig und ist geschäftsführender Gesellschafter der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner in Berlin.
Das Landgericht Berlin hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungsmäßigkeit der sogenannten Mietpreisbremse zur Entscheidung vorgelegt.
Die 7. Kammer des VG München war wieder fleißig mit den Themen Reichsbürger und Waffenrecht beschäftigt. 15.11.2017 – M 7 S 17.1380 16.11.2017 – M 7 SE 17.2173 und 21.11.2017 – M 7 S 17.2906 Mit der Entscheidung vom 16.11.207 unterlag das Landratsamt. Die Begründung ist interessant: Das Äußern abstruser politischer Auffassungen bzw. Sympathiebekundungen für […]
OVG Bremen urteilt, daß Gebühren in Höhe von 139 € für die verdachtsunabhängige Waffenkontrolle berechtigt sind.
In der Post liegt eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung. Wie reagiert man am besten, worauf ist zu achten?
Im Strafverfahren müssen normalerweise alle Beweismittel in mündlicher Verhandlung eingeführt werden. Dieses Mündlichkeitsprinzip wird durch eine Verfahrenserleichterung aufgehoben, die den Beteiligten aufgibt, die Urkunden selbst zu lesen.
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