Easyjet unterliegt Wettbewerbszentrale
Das LG Frankfurt am Main hat eine Klausel der Easyjet als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher bewertet. Die Fluggesellschaft hatte in den Geschäftsbedingungen ausgeschlossen, ihren Kunden Steuern und Gebühren zu erstatten, falls sie von ihrem Beförderungsvertrag zurücktreten. Quelle: Fankfurter Neue Presse
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