Pyro Defender – und ab in den Knast?
Angeblich sind die Dinger frei verkäuflich ab 18 inkl. BAM Zulassung (BAM-P1-0831 2.3/1291/15). Tatsächlich dürften sich die Besitzer strafbar machen und wer so ein Ding führt geht das Risiko einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe ein. Auch Händler, die das Ding an Verbraucher verkaufen, werden sich mit den Strafverfolgungsbehörden auseinandersetzen müssen. Was ist […]
