Ansonsten würde die Praxis das Recht und nicht das Recht die Praxis bestimmen. Dies ist dem Rechtsstaat fremd.
Im Zusammenhang finden Sie das Zitat unten. Bei uns häufen sich Entscheidungen im Waffenrecht, die nicht mehr nachvollziehbar sind. Worüber ich mich so aufrege? Nachtsichtgeräte sind nicht verboten. Einer der ganz Großen, ein Jagdausstatter, bietet viele derartige Geräte an, auch auf seiner Internetseite. Konkret geht es um das Nachtsichtgerät Armasight Spark. Verboten sind für Schußwaffen […]