Herr Maas – es ist doch nicht der 1. April
Männer, die Sexdienste von Frauen in Zwangslagen nutzen, sollen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Quelle: ZEIT ONLINE 12.03.2016 Sie haben im neuen Prostitutionsgesetz daran gedacht, die Damen gesetzlich zu verpflichten, ein Schild um den Hals zu tragen: „Bin in einer Zwangslage“? Sie haben auch schon jemanden gefunden, der Ihnen auf höchstem intellektuellen […]
