Alles verboten- Hauptsache Handy
Aber nur als Führer eines Kraftfahrzeuges. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (Beschluss vom 28. Dezember 2015 2 – 86/15 (RB) – 3 Ss 155/15 OWi –) hat dies im Rechtsbeschwerdeverfahren diesmal für die Nutzung des Handys als Kamera bestätigt. Netterweise fasst es das Verbot wie folgt zusammen: Der Begriff der Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons in […]