BVerfG kippt Sozietätsverbot zw. Rechtsanwälten, Ärzten und Apothekern

Das Bundesverfassungsgericht läßt vom Berufsrecht der Rechtsanwälte nicht mehr viel übrig. Soeben wurde die Entscheidung

Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern ist verfassungswidrig

Beschluss vom 12. Januar 2016 1 BvL 6/13 bekannt.

Die alten Sünden rächen sich. Das BVerfG begründet die Entscheidung im Wesentlichen mit dem Argument

Der mit dem Sozietätsverbot verbundene Eingriff in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) ist unverhältnismäßig. Denn der Gesetzgeber hat den Zusammenschluss von Rechtsanwälten mit anderen Berufsgruppen – insbesondere mit Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – in einer Partnerschaftsgesellschaft zugelassen. Im Vergleich hierzu birgt eine interprofessionelle Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern keine so wesentlichen zusätzlichen Risiken für die Einhaltung der anwaltlichen Berufspflichten, dass dies eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigte.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 6/2016 vom 2. Februar 2016

Ein weiterer Schritt zur völligen Freigabe des Berufes ist getan.

Wir müssen einen neuen Beruf erfinden. Den des Anwalts. Mit ganz altmodischen Regeln. Am besten so, wie wir von Dr. Schmitz & Partner es seit Jahrzehnten machen. Komme was da wolle.

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