Regierung will Kunstsammler enteignen
Das Recht auf Eigentum ist nach Artikel 17 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 ein Menschenrecht. Art 14 des GG bestimmt es zum Grundrecht. Es verpflichtet, soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen und Inhalt und Schranken werden durch das Gesetz bestimmt. Das Gesetz bestimmt in § 903 BGB, daß der Eigentümer einer Sache, […]
