Kleiner Waffenschein – never ending story

An der Stimmgebung und Sprachtechnik muß ich noch arbeiten. Mein erstes Intverview für einen Radiosender. MDR Jump Am Mittag.

Immer mehr Bürger in Deutschland rüsten mit einem kleinen Waffenschein für Schreckschusspistolen oder Pfefferspray auf

lief über den dpa-Ticker.

Die Journalisten vom MDR haben das nicht einfach übernommen, sondern bei mir recherchiert.

Und mir die Freude meines ersten Radiointerviews gemacht. Jetzt bin ich Willi Wichtig:

Gutachten zur Unionsrechtswidrigkeit der Änderungen der Feuerwaffenrichtlinie

Wir berichteten über die Entscheidung des Bundesrates: EU-Vorlage Waffenrechtsrichtlinie

Prof. Dr. iur. Christoph Degenhart, Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Leipzig hat eine Stellungnahme im Auftrag der Vereinigung Prolegal, Interessengemeinschaft für Waffenbesitz e. V, an den Innenminister und den Justizminister versandt.

Die Stellungnahme finden Sie: hier!
Ein paar Schnipsel:

Die Europäische Union würde mit der Verabschiedung der Änderungsrichtlinie ihre Kompetenzen überschreiten und gegen die unionsrechtlichen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität verstoßen.

Bereits in seiner Stellungnahme vom 29. Januar 2013 (BR-Drucks. 732/13)(RA Jede: muß heißen 732/1/13) … hatte der Bundesrat auf die fehlende Zuständigkeit der EU in Fragen der inneren Sicherheit hingewiesen. An dieser Einschätzung, wie sie seinerzeit für eine Verschärfung des Rechts des Waffenbesitzes getroffen wurde, ist festzuhalten.

In der Zusammenfassung erweisen sich die vorstehend genannten und weitere, im Richtlinienvorschlag vorgesehene Regelungen zur Beschränkung des legalen Waffenbesitzes als unverhältnismäßig und schon deshalb unionsrechtswidrig. Sie verletzen europäische Grundrecht und widersprechen dem Subsidiaritätsgrundsatz, erfolgen zudem auf nicht gesicherter Kompetenzgrundlage.

Vielleicht habe ich ja Scheuklappen um. Ich finde zahlreiche kristische juristische Stellungnahmen gegen die Kommissionsvorschläge, jedoch keine dafür. Ich würde mich gerne, auch hier, mit den juristischen Argumenten der Befürworter auseinandersetzen. Gerne nehme ich die Fundstellen auch per pm entgegen.

Foto Rhinozeross

EU-Vorlage Waffenrechtsrichtlinie

Sie vertrauen der Presse nicht und wollen sich eine eigene Meinung bilden?

Dem DIP, dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge, das vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat gemeinsam betrieben wird, können Sie die ersten Informationen entnehmen. Was ist Gegenstand des Vorschlages der Europäischen Kommission? Wie lauten die Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates? Der Link wird ständig aktualisiert. Klicken Sie auf das untenstehende Bild, Sie werden auf den Link weitergeleitet.

DIP-EU_WaffenrR

Die Ausschüsse empfehlen (Auszug):

Der Bundesrat spricht sich vor diesem Hintergrund gegen Änderungen der EUWaffenrichtlinie aus, die die öffentliche Sicherheit nicht wirksam erhöhen oder zu einem Aufwand für Waffenbehörden und Waffenbesitzer führen, der nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen steht.
An diesem Maßstab gemessen begegnet der von der Kommission vorgelegte Richtlinienvorschlag teils erheblichen Bedenken.

Tagesordnungspunkt Nr. 25 der 941. Sitzung des Bundesrates am 29. Januar 2016 beschäftigte sich mit der Vorlage. Ergebnis: Der Bundesrat hat beschlossen, von der Vorlage Kenntnis zu nehmen.

Die Sitzung ist in Wort und Bild aufgenommen worden: Link zu TOP 25 in der Mediathek des Bundesrates

Dr. Holger Poppenhäger | SPD
Thüringer Minister für Inneres und Kommunales
Stellvertretendes Mitglied des Bundesrates für den Freistaat Thüringen
Mitglied des Ausschusses für Innere Angelegenheiten
Stellvertretendes Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses des Deutschen Bundestages und des Bundesrates
Mitglied der Innenministerkonferenz
Mitglied der deutsch-russischen Freundschaftsgruppe

war der einzige Redner zum Tagesordnungspunkt. Er hielt eine emotionale Rede. Was er sagte war überwiegend richtig. Nur hatte es keinen Bezug zu den kritisierten Regelungen des Richtlinienvorschlages, mit Ausnahme der Aussage, daß er den Einwand des Mehraufwandes bei den Waffenbehörden nicht gelten lassen möchte. Er kritisierte den niedrigeren Waffenrechtsstandard anderer Länder und verlor kein Wort zu den in Deutschland durch die Richtlinie notwendigen Änderungen.

So macht man Politikverdrossenheit. Mit dem Mann kann man nicht einmal diskutieren. Noch nicht einmal eine Auseinandersetzung mit den Beschlußempfehlungen der Ausschüsse.

Was glaubt die SPD? Daß sich das Volk weiterhin so regieren läßt?

Die Waffenbesitzer sind keine kleine Minderheit, es sind ca. 1,5 Millionen Menschen, handverlesen durch die Waffenbehörden, staatlich attestiert zuverlässige Bürger.

Das Waffenrecht ist momentan eine Wahlveranstaltung für frustrierte Wähler.
bull-46369

Polizei gibt falsche Ratschläge: Digitaler Türspion mit Kamerafunktion und Smartphone-Koppelung bei Waffenbesitz

Das Amtsgericht Bergisch Gladbach hat am 03.09.2015 (Aktenzeichen 70 C 17/15) entschieden, dass ein digitaler Türspion mit Kamerafunktion, der den vorgelagerten Hausflurbereich erfasst und dabei nicht nur die Möglichkeit der Aufzeichnung bietet, sondern den Wohnungsinhaber in die Lage versetzt, auch per Smartphone Bild – und Tonübertragungen zu empfangen bzw. mit einem Einlass begehrenden Klingenden zu kommunizieren, das allgemeine Persönlichkeitsrecht der anderen Wohnungsinhaber verletzt.

Dies ist an sich nichts Neues, wenn nicht ausgerechnet die Installation einer solchen Anlage infolge polizeibehördlicher Ratschläge zur Wohnungssicherung empfohlen wurde im Hinblick auf den legalen Waffenbesitz des Wohnungsinhabers.

Dieser Rat hat den braven Bürger nun einiges an Geld und Zeit gekostet – unabhängig davon, dass er nunmehr Technik besitzt, die er nicht nutzen darf.

Merke: Auskünfte der Polizei immer vom Rechtsanwalt überprüfen lassen!

Nein, Pfefferspray ist nicht verboten

Bei uns hört das Telephon [1] nicht mehr auf zu klingeln.

Etwas vereinfacht: Pfefferspray ist dazu da, sich vor Tieren zu schützen. Das sollte auch auf der Spraydose draufstehen.

Es ist nicht verboten.

Man darf es nur nicht gegen Menschen einsetzen. Das tut weh und kann auch dauernden Schaden hervorrufen. Sie dürfen auch den Knüppel oder den Regenschirm oder den Kugelschreiber oder Ihr Smartphone nicht gegen Menschen einsetzen.

Ausnahme: Notwehr. Wenn Sie angegriffen werden und sich anders nicht wehren können, dann dürfen Sie natürlich auch das Pfefferspray oder den Knüppel, usw. gegen den Angreifer einsetzen. Das Gesetz sagt dazu:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Was Sie nicht besitzen dürfen, sind Totschläger, viele Springmesser, Butterflymesser, Fallmesser, Faustmesser und dergleichen.

Einzelheiten: Hier!.

Wenn Sie nichts anderes zur Hand haben, dürfen Sie auch diese verbotenen Messer im Fall einer Notwehrlage einsetzen. Sie werden dann nicht für den Einsatz des Messers bestraft, sondern voraussichtlich wegen des unerlaubten Besitzes, siehe oben.

Für denjenigen, der die Sache mit dem Pfefferspray genau wissen will, sei ein ziemlich komplizierter und langer Artikel von unserem Waffenrechtspezialisten empfohlen: Pfefferspray

  1. [1]Immerhin eine recht teure Art und Weise zu telephonieren: 09001/ 72 4 968 = 09001/ RA 4 YOU
    (2,99 EUR/Min. aus dem Festnetz; ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen)