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EU-Vorlage Waffenrechtsrichtlinie

Sie vertrauen der Presse nicht und wollen sich eine eigene Meinung bilden?

Dem DIP, dem Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge, das vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat gemeinsam betrieben wird, können Sie die ersten Informationen entnehmen. Was ist Gegenstand des Vorschlages der Europäischen Kommission? Wie lauten die Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates? Der Link wird ständig aktualisiert. Klicken Sie auf das untenstehende Bild, Sie werden auf den Link weitergeleitet.

DIP-EU_WaffenrR

Die Ausschüsse empfehlen (Auszug):

Der Bundesrat spricht sich vor diesem Hintergrund gegen Änderungen der EUWaffenrichtlinie aus, die die öffentliche Sicherheit nicht wirksam erhöhen oder zu einem Aufwand für Waffenbehörden und Waffenbesitzer führen, der nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen steht.
An diesem Maßstab gemessen begegnet der von der Kommission vorgelegte Richtlinienvorschlag teils erheblichen Bedenken.

Tagesordnungspunkt Nr. 25 der 941. Sitzung des Bundesrates am 29. Januar 2016 beschäftigte sich mit der Vorlage. Ergebnis: Der Bundesrat hat beschlossen, von der Vorlage Kenntnis zu nehmen.

Die Sitzung ist in Wort und Bild aufgenommen worden: Link zu TOP 25 in der Mediathek des Bundesrates

Dr. Holger Poppenhäger | SPD
Thüringer Minister für Inneres und Kommunales
Stellvertretendes Mitglied des Bundesrates für den Freistaat Thüringen
Mitglied des Ausschusses für Innere Angelegenheiten
Stellvertretendes Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses des Deutschen Bundestages und des Bundesrates
Mitglied der Innenministerkonferenz
Mitglied der deutsch-russischen Freundschaftsgruppe

war der einzige Redner zum Tagesordnungspunkt. Er hielt eine emotionale Rede. Was er sagte war überwiegend richtig. Nur hatte es keinen Bezug zu den kritisierten Regelungen des Richtlinienvorschlages, mit Ausnahme der Aussage, daß er den Einwand des Mehraufwandes bei den Waffenbehörden nicht gelten lassen möchte. Er kritisierte den niedrigeren Waffenrechtsstandard anderer Länder und verlor kein Wort zu den in Deutschland durch die Richtlinie notwendigen Änderungen.

So macht man Politikverdrossenheit. Mit dem Mann kann man nicht einmal diskutieren. Noch nicht einmal eine Auseinandersetzung mit den Beschlußempfehlungen der Ausschüsse.

Was glaubt die SPD? Daß sich das Volk weiterhin so regieren läßt?

Die Waffenbesitzer sind keine kleine Minderheit, es sind ca. 1,5 Millionen Menschen, handverlesen durch die Waffenbehörden, staatlich attestiert zuverlässige Bürger.

Das Waffenrecht ist momentan eine Wahlveranstaltung für frustrierte Wähler.
bull-46369

Polizei gibt falsche Ratschläge: Digitaler Türspion mit Kamerafunktion und Smartphone-Koppelung bei Waffenbesitz

Das Amtsgericht Bergisch Gladbach hat am 03.09.2015 (Aktenzeichen 70 C 17/15) entschieden, dass ein digitaler Türspion mit Kamerafunktion, der den vorgelagerten Hausflurbereich erfasst und dabei nicht nur die Möglichkeit der Aufzeichnung bietet, sondern den Wohnungsinhaber in die Lage versetzt, auch per Smartphone Bild – und Tonübertragungen zu empfangen bzw. mit einem Einlass begehrenden Klingenden zu kommunizieren, das allgemeine Persönlichkeitsrecht der anderen Wohnungsinhaber verletzt.

Dies ist an sich nichts Neues, wenn nicht ausgerechnet die Installation einer solchen Anlage infolge polizeibehördlicher Ratschläge zur Wohnungssicherung empfohlen wurde im Hinblick auf den legalen Waffenbesitz des Wohnungsinhabers.

Dieser Rat hat den braven Bürger nun einiges an Geld und Zeit gekostet – unabhängig davon, dass er nunmehr Technik besitzt, die er nicht nutzen darf.

Merke: Auskünfte der Polizei immer vom Rechtsanwalt überprüfen lassen!

Nein, Pfefferspray ist nicht verboten

Bei uns hört das Telephon [1] nicht mehr auf zu klingeln.

Etwas vereinfacht: Pfefferspray ist dazu da, sich vor Tieren zu schützen. Das sollte auch auf der Spraydose draufstehen.

Es ist nicht verboten.

Man darf es nur nicht gegen Menschen einsetzen. Das tut weh und kann auch dauernden Schaden hervorrufen. Sie dürfen auch den Knüppel oder den Regenschirm oder den Kugelschreiber oder Ihr Smartphone nicht gegen Menschen einsetzen.

Ausnahme: Notwehr. Wenn Sie angegriffen werden und sich anders nicht wehren können, dann dürfen Sie natürlich auch das Pfefferspray oder den Knüppel, usw. gegen den Angreifer einsetzen. Das Gesetz sagt dazu:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Was Sie nicht besitzen dürfen, sind Totschläger, viele Springmesser, Butterflymesser, Fallmesser, Faustmesser und dergleichen.

Einzelheiten: Hier!.

Wenn Sie nichts anderes zur Hand haben, dürfen Sie auch diese verbotenen Messer im Fall einer Notwehrlage einsetzen. Sie werden dann nicht für den Einsatz des Messers bestraft, sondern voraussichtlich wegen des unerlaubten Besitzes, siehe oben.

Für denjenigen, der die Sache mit dem Pfefferspray genau wissen will, sei ein ziemlich komplizierter und langer Artikel von unserem Waffenrechtspezialisten empfohlen: Pfefferspray

  1. [1]Immerhin eine recht teure Art und Weise zu telephonieren: 09001/ 72 4 968 = 09001/ RA 4 YOU
    (2,99 EUR/Min. aus dem Festnetz; ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen)

Was ist der Kleine Waffenschein?

Immer wieder werden wir gefragt, was es mit dem sogenannten Kleinen Waffenschein auf sich hat.

Der Kleine Waffenschein ist ein Waffenschein eigener Art.

Wer eine Waffe führen will benötigt einen Waffenschein. Denn die Erlaubnis zum Besitz einer Waffe berechtigt noch lange nicht dazu, diese auch außerhalb des eigenen Besitztums zu führen. Das Gesetz hat den Begriff des Führens einer Waffe genau geregelt:

Im Sinne des Waffengesetzes führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt.[1]

Dieser Begriff spielt auch eine gewichtige Rolle bei der Frage, welche Messer frau in der Öffentlichkeit dabei haben darf: Führen von Messern in der Öffentlichkeit

Für die Gattung der Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen hat der Gesetzgeber eine besondere Regelung eingeführt. Den Kleinen Waffenschein. Wer eine solche Waffe führen möchte benötigt den Kleinen Waffenschein.

Die gute Nachricht: Er gilt im Gegensatz zum „großen“ Waffenschein unbefristet.

Der Kleine Waffenschein erstreckt sich nur auf solche Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die das kreisförmige Zulassungszeichen der PTB tragen PTB_Reizstoffund daher im Erwerb und Besitz erlaubnisfrei sind[2].

Er ist ohne ausdrückliche Beschränkung auf bestimmte Anlässe oder Gebiete zu erteilen.

Auch dieser Kleine Waffenschein berechtigt nicht dazu, die Waffe bei öffentlichen Veranstaltungen zu führen, dies ist strengstens verboten.[3]

Wer 18 Jahre alt ist, zuverlässig und die persönliche Eignung besitzt, dem muß die Behörde auf Antrag den Kleinen Waffenschein erteilen. Hier in Berlin kann er für 50 € auf jedem Polizeirevier beantragt werden.

Um die Zuverlässigkeit zu klären, wird die Behörde gem. § 5 WaffG regelmäßig

  • die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister einholen;
  • die Auskunft aus dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister wegen bekannt gewordener Strafverfahren einholen;
  • die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen; die örtliche Polizeidienststelle schließt in ihre Stellungnahme das Ergebnis der von ihr vorzunehmenden Prüfung ein, ob der Antragsteller innerhalb der letzten fünf Jahre mehr als einmal wegen Gewalttätigkeit mit richterlicher Genehmigung in polizeilichem Präventivgewahrsam war.

Die persönliche Eignung regelt § 6 WaffG. Danach besitzt die Eignung nicht, wer

  • geschäftsunfähig ist,
  • abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil ist oder
  • auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren kann oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.

Der gesunde, unbescholtene Bürger sollte also problemlos einen Kleinen Waffenschein erhalten. Aber Vorsicht! Wenn der Antrag abgelehnt wird, wird dies im Bundeszentralregister vermerkt und ist Gegenstand der Auskunft für das Führungszeugnis

Falls Sie außerhalb Ihrer 4 Wände von der Polizei mit einer Waffe angetroffen werden und dafür keine Erlaubnis besitzen, sollten Sie unbedingt mit einem auf das Waffenrecht spezialisierten Strafverteidiger Kontakt aufnehmen.

Und ganz wichtig: Außer im Fall der Notwehr dürfen Sie in der Öffentlichkeit nicht mit der Schreckschußpistole schießen.

  1. [1]Anlage 1, Abschnitt 2 Nr. 4 WaffG
  2. [2]Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.3 WaffG
  3. [3]§ 42 Absatz 1 WaffG

    § 42
    Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen
    (1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.

Photo Pistole der Marke Walther

Neues Waffengesetz in Texas

Die Berichterstattung ist mal wieder lausig. Stellvertretend das Handelsblatt oder SPON.

SPON:

In Texas ist ein neues Gesetz in Kraft getreten: Jeder, der eine Waffenlizenz hat, darf nun auch Handfeuerwaffen offen tragen. Das betrifft fast eine Million Menschen. Kritiker befürchten, dass sich das öffentliche Leben spürbar verändert.

Handeslblatt:

In Texas dürfen Schusswaffen ab sofort offen am Gürtel oder um die Schulter getragen werden – ob im Beruf, im Supermarkt oder im Restaurant.

Worum geht’s tatsächlich?

Wer bisher eine Waffe verdeckt tragen durfte, darf sie nun offen tragen.

Es geht nicht um die Aufhebung von Waffenrestriktionen. In nahezu allen Bundesstaaten sind die Behörden verpflichtet, dem Antragsteller die Genehmigung zum verdeckten Tragen von Waffen zu erteilen[1].

Die Open-Carry-Bewegung hingegen setzt sich für das offene Tragen von Waffen ein. Dies ist in mehr als 40 der US-Staaten möglich.[2]. Sie argumentieren, Kriminelle verbergen im Gegensatz zu den gesetzestreuen Bürgern ihre Waffen und verweisen dazu auf die Geschichte und Statistiken.

In Texas dürfen also ab dem 01.01.2016 diejenigen, die ihre Waffen bisher verdeckt tragen durften, die Waffen nun offen tragen. Statt unter der Jacke offen an der Hüfte. Was für eine langweilige Nachricht. Das lockt keinen. Aber eine Schlagzeile wie

„Neues Waffengesetz: In Texas schreibt man das Jahr 1870[3] gibt schon was her, oder?

Bei SPON heißt es

Das neue Gesetz zeigt, wie unbeirrt konservative Amerikaner an Waffen festhalten – trotz nahezu täglicher Amokläufe und Schießereien. Ihre Position: Je mehr „richtige Leute“ sich bewaffneten, desto sicherer werde das Land.

Das Unternehmen HEB, das zahlreiche Lebensmittelläden in Texas betreibt, hat in seinen Geschäften Verbotsschilder aufgehängt – und landete damit prompt am Pranger waffenfreundlicher Aktivisten. Auf der Seite Texas3006.com führen sie Einrichtungen auf, die sich gegen das offene Waffentragen wehren.

Bullshit.

  1. Es geht nicht um mehr Bewaffnete, sondern um die Frage: offen tragen oder verdeckt?
  2. Der Lebensmittelfilialist HEB hat nicht das Waffentragen in seinen Geschäften untersagt. Er hat sogenannte 30.07-Schilder aufgehängt, die das Betreten mit offen getragenen Waffen verbieten.

    30.06-Schilder, die das Betreten mit verdeckt getragen Waffen verbieten, sind dort nicht zu sehen.

  1. [1] Liste der Bundesstaaten concealed carry
  2. [2] Liste der Bundesstaaten open cary
  3. [3]SPON