Du sollst nicht stehlen!

Schon gar nicht soll man Strafverteidiger bestehlen.

Nerve XC 8.0 Gr. S Monza race red
Seriennummer S/N: M1311B10H0266
Räder DT Suisse X 1700, Felgennummern:

  • P00269711
  • P00298111

 


Einziger Schönheitsfehler: Der Fahrradcomputer ist links am Lenker mit roten Kabelbindern befestigt.

Zur Zeit ist noch ein Flaschenhalter montiert und eine Satteltasche TOPEAK mit Schlauch, Werkzeug, Flickzeug und einem Ventiladapter.

Die Bremsen sind für den Motorradfahrer umgebaut: Rechts bremst das Vorderrad.

Sachdienliche Hinweise nimmt jede Polizeidienststelle entgegen.

Rahmen Canyon New Nerve XC Race
Dämpfer Fox Float Performance RP2 Boost Valve XV
Gabel Fox 32 Float Performance FIT
Steuersatz Acros AiX-03
Schaltwerk Shimano Deore XT Shadow
Umwerfer Shimano Deore XT
Schaltgriffe Shimano SLX
Bremsgriffe Avid Elixir 7
Bremsen Avid Elixir 7
Naben DT Swiss X 1700
Zahnkranz Shimano Deore 11-36 10-speed
Felgen DT Swiss X 1700
Reifen Schwalbe Nobby Nic 2,25″ Evolution Line
Kurbeln Shimano Deore XT FC-M780
Kettenblätter 42/32/24
Innenlager Shimano Deore XT
Vorbau Ritchey WCS 4-Axis (31,8)
Lenker Easton EA70 Riser 685/20 mm
Griffe Canyon Bracelets
Sattel Selle Italia Race SE
Sattelstütze Ritchey WCS
Pedale Shimano SH PD-A 530 schwarz
Rahmenhöhen S
Gewicht 11,95

Perseus

Keiner liest mehr Korrektur, ein Buchstabe falsch und aus dem begnadeten Künstler, dem feinmechanische Kunstwerke zu Ehren benannt sind, wird ein Sekretär Voltaires. Oder sollte der Roman des Berliner Strafverteidigers im Kopf des Staatsanwaltes gespukt haben?
(c) Bild: Marie-Lan Nguyen

Kostenlose Internetleistungen

Im Zusammenhang mit der Verteidigung im Darmstädter Abo-Fallen-Verfahren habe ich die verschiedensten Fernsehbeiträge gesichtet. Überall der gleiche Vorwurf: Da wird etwas kostenpflichtig angeboten, was kostenlos im Internet an anderer Stelle erlangt werden kann.

Nun trage ich mich mit dem Gedanken, ob nicht jemand einen der großen Verlage anzeigen sollte, die für teures Geld Informationen verkaufen, die durch Steuergelder geschaffen und an anderer Stelle kostenlos zur Verfügung gestellt werden? Beispiel: Gesetze-im-Internet.de

Oder wie wäre es mit Juris, das ich nicht missen möchte? Dieselbe Firma bietet die Urteile für viele Bundesländer auch kostenlos an. Dann ist das doch Betrug, wenn die mir Geld dafür abknöpfen?

Ja ich weiß: Vergleiche hinken.

Wo war es? Und wann?

Belehrung des Zeugen im Strafverfahren:

Das wäre doch was für die neue Kronzeugenregelung?

Kleine Hilfe für die Strafverteidiger: Fundstelle bei Vargha, Die Vertheidigung in Strafsachen (Wien 1879), S.10

Anklage gegen Olaf Tank zugelassen

„Nur wer blind ist oder die rechte Bildschirmseite einfach ignoriert, kann diesen Kostenhinweis nicht wahrnehmen.“

Die Verteidigung begrüßt die Zulassung der Anklage im „Abo-Fallen-Verfahren“ durch das Landgericht Darmstadt.

Das Landgericht hat die Anklage der Staatsanwaltschaft v. 28.04.2011 mit Beschluß v. 26.03.2012 zugelassen.

Die Verteidigung hat nun Gelegenheit, den in den Medien, insbesondere den Internetmedien, erhobenen Vorwürfen in öffentlicher Verhandlung entgegenzutreten und damit auch gehört zu werden.

Dieses Strafverfahren ist hochpolitisch, bundesweit abgestimmt und letztlich das Ergebnis tausender von Strafanzeigen, zu denen u.a. in Internetforen aufgerufen wurde.

Dieses Verfahren ist einmalig. Während in anderen Verfahren eine Manipulation der Webseiten Gegenstand der Verhandlungen ist, ist dies in diesem Verfahren nicht der Fall. Die Task-Force „ZIT“ der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, die die Anklageschrift verfaßt hat, wirft den Angeklagten als zentralem Anklagepunkt vor, daß der nachfolgend beispielsweise wiedergegebene Kostenhinweis nicht bereits auf der ersten Ebene der Website, sondern erst auf der dritten Ebene erfolgte:

Die Öffentlichkeit wird sich in den Verhandlungen ein Bild von den beanstandeten Seiten machen können und auch die zahlreichen zivilrechtlichen Urteile zur Kenntnis erhalten, die die Rechtmäßigkeit der Seitengestaltung bestätigten. Die Öffentlichkeit wird Gelegenheit erhalten, die Begründungen dieser Urteile zu bewerten und mit den Begründungen der vereinzelt gebliebenen Urteile zu vergleichen, die zu anderen Ergebnissen kamen und sich so selbst ein Bild verschaffen können.

Beispielhaft für die in den Publikationen verschwiegenen Urteile sei aus der Entscheidung des AG Aschaffenburg – 126 C 2528/09 – vom 30.06.2010 zitert:

Zum anderen ist auf der entsprechenden Internet-Seite der Beklagten klar und deutlich der Hinweis auf die Kostenpflicht angebracht. Nur wer blind ist oder die rechte Bildschirmseite einfach ignoriert, kann diesen Kostenhinweis nicht wahrnehmen.

Da ist es nicht ohne Tragik, daß der Richter am Amtsgericht Marburg, Thomas Drengenberg, in der Entscheidung v. 08.02.2010 – 91 C 981/09, die u.a. in Internetforen als „Beleg“ für die Rechtswidrigkeit beworben wird, dieses anders „sah“: Er ist seit mehr als 25 Jahren „komplett blind“.

Die Öffentlichkeit wird sich auch darüber ein Bild machen können, daß bundesweit zahllose staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren von den zuständigen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten mit der Begründung eingestellt wurden, daß ein strafbares Verhalten nicht zu erkennen ist.

Das angerufene Gericht wird auch über diese Staatsanwälte „zu Gericht sitzen“ und entscheiden müssen, ob den Angeklagten angesichts dieser Entscheidungen ein Vorwurf gemacht werden kann.

Die Staatsanwaltschaft wird erklären müssen, warum ihre Rechtsmeinung den Entscheidungen der für Wettbewerbssachen zuständigen Zivilkammern der Landgerichte überlegen sein soll, die die Gestaltung der Webseiten auf die diversen Anträge der Verbraucherschutzverbände hin überprüften.