Keine Zulassung für Rechtsanwalts GmbH & Co. KG

Der Anwaltssenat des BGH hat mit Urteil v. 18.07.2011 – AnwZ (Brfg) 18/10 die Berufung gegen ein Urteil des BayAGH zurückgewiesen, daß die Entscheidung der Rechtsanwaltskammer bestätigt hatte, eine Rechtsanwalts GmbH & Co. KG nicht zur Anwaltschaft zuzulassen.

De lege lata ist eine Zulassung nicht möglich.

Streitwert 30 Millionen – OLG Düsseldorf tobt

OLG Düsseldorf 10.05.2011 2 W 15/11.

III.
Die Klägerin und ihre Prozessbevollmächtigten erhalten Gelegenheit, binnen 3 Wochen zu dem gegen sie bestehenden Verdacht eines gemeinschaftlichen versuchten Betruges zu Lasten der Landeskasse Stellung zu nehmen.

Was war geschehen? Die Klägerin setzte mit der Klage einen Streitwert von 5. Millionen an, die Beklagte widersprach nicht. Das Gericht befand den Betrag zu niedrig und wollte Zahlen haben, um den Wert zutreffend festzusetzen. Die Parteien mauerten und das Gericht setzte den Streitwert auf 30 Millionen an.

Nun ja, bei drei Gerichtsgebühren geht es um 49 T€ oder 274 T€. Der Anwalt darf für das gerichtliche Verfahren keine Gebührenvereinbarung treffen, die zu niedrigeren Zahlungen als die gesetzlichen Gebühren führt. Für ihn geht es bei 2,3 Gebühren um 37 T€ oder 210 T€ – beide Werte dürfte er wohl durch Zeithonorarvereinbarungen kaum erreichen.

Betrug durch Angabe eines zu niedrigen Streitwertes?

„Gekauftes“ Ranking auf Hotelbuchungsportal

Die Wettbewerbszentrale verweist auf einen Beschluß des Landgerichts Berlin vom 25.08.2011 – Az. 16 O 418/11 – der dem Hotelbuchungsportal booking.com untersagt:

in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen dieses Buchungsportals Hotelbetriebe unter der Rubrik „Beliebtheit“ in absteigender Reihenfolge zu platzieren, wenn für die an dem Ranking teilnehmenden Hotels die Möglichkeit besteht, das Ranking durch eine höhere Provision an das Buchungsportal zu beeinflussen. Ferner wurde untersagt, Hotelbetrieben die Möglichkeit einer positiven Beeinflussung des Rankings durch Provisionserhöhung anzubieten.
Quelle: Pressemitteilung Wettbewerbszentrale 31.08.2011

Ich möchte nicht in der Haut desjenigen Kollegen stecken, der eine derartige Praxis „abgesegnet hat“. Ich wundere mich, daß booking.com sich nicht gleich der Abmahnung unterworfen hat. Da werden sich die Mitbewerber aber freuen und schon mal die Schadensersatzklagen vorbereiten lassen.

Rechtsanwalt muß Akte filtern

In einem obiter dictum einer Entscheidung des Bundeverfassungsgerichtes lese ich, was mich als Berufsrechtler verblüfft:

Der beauftragte Rechtsanwalt, durch den Akteneinsicht genommen wird, steht im Übrigen als Organ der Rechtspflege in der Pflicht, seinen Mandanten nur die Auskünfte zukommen zu lassen, die zur Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche gegen den Beschwerdeführer dringend erforderlich sind.
Quelle: BVerfG – 2 BvR 1043/08 – v. 04.12.2008

Hintergrund ist der Antrag eines Verletzen auf Akteneisicht gem. § 406e StPO durch einen Rechtsanwalt.

Der Rechtsanwalt nimmt den Auftrag seines Mandanten auf Durchführung der Akteneinsicht an. Regelmäßig wird der Rechtsanwalt die Akteneinsicht durch Fertigung von Kopien vornehmen, bei umgangreichen Akten grundsätzlich durch die Entscheidung, die gesamte Akte zu kopieren.

Welche Rechtsgrundlage kann der Rechtsanwalt nun dem Herausgabeverlangen des Mandanten entgegenhalten? Nach Auftragsrecht muß er alles herausgeben; berufsrechtliche Vorschriften, die ihm das Filtern gestatten, sind ebenfalls nicht vorhanden. Und der Maßstab hat es ja auch in sich: „dringend erforderlich“. Und nur „zur Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche“.

Ich bin sprachlos.

Volumeninkasso

Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Entscheidung vom 25. 08. 2011 – VG 1 K 5.10– entschieden:

Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz bestehe keine Verpflichtung, vor jeder Einleitung von Inkassomaßnahmen, etwa dem Versand eines Mahnschreibens, eine Einzelfallprüfung durchzuführen, ob die jeweilige Forderung auch bestehe.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 38/ 2011 VG Berlin

Diese Aussage betrifft selsbtverständlich alle Rechtsdienstleister, auch Rechtsanwälte.

Die Urteilsgründe sind noch nicht veröffentlicht, schon geht ein Aufschrei durch die deutschen Blogs „Heute hat die Gerichtigkeit verloren; VG 1 K 5.10 ein Skandal-UrteilEin Schlag ins Gesicht: Verwaltungsgericht Berlin befand Forderungen der Deutsche Zentral Inkasso für legitim
:“Eine unfassbare Rechtssprechung brachte heute das Berliner Verwaltungsgericht zustande. Das Gericht befand die Inkassierforderungen der DZI als legitim.“

Nun, wir werden die Urteilsgründe abwarten. Mich interessieren vor allem die Argumente warum eine Verpflichtung des Rechtsdienstleisters bestehen soll, die Forderungen zuvor zu prüfen, und was soll passieren, wenn er die Ansicht (vielleicht unzutreffend) vertritt, die Forderung sei unberechtigt? Der erste Richter seines Auftraggebers?