Grundsatzprogramm Grüne

Grundsatzprogramm Grüne: Ende des Besitzes von Schußwaffen

Wir hatten bereits über den Entwurf des Grundsatzprogramms Bündnis 90/Die Grünen berichtet und diesen kommentiert: Wir haben verstanden!

Nun ist der Entwurf unverändert zum Grundsatz erklärt worden, nachdem er die Mehrheit der Delegiertenstimmen erhalten hat:

254 (282) Die öffentliche Sicherheit und den Schutz vor Gewalt zu gewährleisten, gehört zu den
255 wichtigsten Aufgaben des Staates. Jede*r hat das Recht auf ein Leben frei von Gewalt. Das
256 Gewaltmonopol liegt beim Staat. Dies ernst zu nehmen bedeutet ein Ende des privaten Besitzes
257 von tödlichen Schusswaffen, mit Ausnahme von Jäger*innen. Illegaler Waffenbesitz muss
258 geahndet werden.
Grundsatzprogramm Grüne, Seite 55

Mit den ersten drei Sätzen gehe ich völlig konform.

Grundsatzprogramm erklärt Sportler zu Sicherheitsrisiko

Ich bin Besitzer tödlicher Schußwaffen. Dies widerspricht dem Gewaltmonopol des Staates? Ich habe diesen Grundsatz nie in Frage gestellt und sehe keinen Zusammenhang mit dem von mir ausgeübten Schießsport.

Der Biathlon-Athlet Arnd Pfeiffer hat 17 Weltcupsiege gefeiert:

Seine bisher größten Erfolge sind die Siege bei den Olympischen Winterspielen 2018 und den Biathlon-Weltmeisterschaften 2011 jeweils im Sprint sowie bei der WM 2019 im Einzel über 20 Kilometer. In Staffelrennen gewann er drei weitere Goldmedaillen bei Weltmeisterschaften sowie die Silbermedaille bei den Winterspielen 2014 und die Bronzemedaille bei den Winterspielen 2018. (Wikipedia)

Wenn es nach den Grünen geht, wird es in Zukunft keine deutschen Teilnehmer bei internationalen Sportveranstaltungen mit Schußwaffen geben. Nicht nur Biathlon, alle Schießsportwettkämpfe sind dann unmöglich. Was hat das mit dem Recht auf ein Leben frei von Gewalt zu tun?

Millionen von Wählern sollen Waffen abgeben

Die Verknüpfung des ersten Satzes mit dem vierten Satzes ist eine Unverschämtheit. Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit verlange nach einem Verbot der Schußwaffen in privater Hand. Ich gefährde die öffentliche Sicherheit?

Und ehe jetzt der typische Beißreflex kommt: Wer mit Ausnahmebeispielen für das Prinzip argumentiert, muß auch erklären, warum Autos in privater Hand nicht die öffentliche Sicherheit gefährden. Es gibt Millionen Sportschützen. Es gibt Millionen Hobby-Autofahrer.

Die Wahlen stehen im nächsten Jahr an. Die Sportschützen wissen, daß Bündnis 90/Die Grünen Waffen in privater Hand verbieten wollen. Und die Jäger, gerne als Hobby-Jäger verschrien, wissen, daß sie die nächsten sind.

Nocheinmal: Wir haben verstanden!

 

 

 

Zum Mäusemelken

Im Juli haben wir eine ganz simple Zahlungsklage eines Lieferanten geltend gemacht. Nachdem nichts passierte haben wir gedrängelt. Die Sache war seit geraumer Zeit entscheidungsreif.

Das Drängeln half scheinbar. Termin zur mündlichen Verhandlung wurde auf den 21.01.2021 um 11:00 anberaumt.

Das ist eine verdammt lange Zeit und es ist nicht unwahrscheinlich, daß der säumige Kunde insolvent wird.

Die Lösung: Wir beantragen eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren. Der Gegner hat wieder Erwarten zugestimmt. Heute kam die Abladung:

Humor hat der Richter, wir haben glatte zwei Stunden gewonnen.

Ist das Justizgewährung?

 

Für 7 Tage

Der Fahrer bringt mit der Sackkarre zwei Umzugskartons mit Akten.

Das Begleitschreiben gestattet uns freundlich

Akteneinsicht wird für 7 Tage gewährt.

Wenn wir jetzt richtig ranklotzen, sind die Akten binnen der gesetzten Frist durch den Scanner gejagt. Wir haben natürlich nur auf die Akten gewartet und daher nichts anderes zu tun.

Die Aktenberge haben monatelang unbearbeitet auf der Geschäftsstelle rumgelegen und sind nicht bearbeitet worden. Jetzt eilt es aber. Sie sollen binnen Wochenfrist wieder zurück um dann dort wiederum monatelang zu gammeln?

Was mag sich ein Staatsanwalt so denken, wenn er das verfügt? Immerhin ist er von der klassischen Formel „für 3 Tage“ abgewichen.

Warum fragen Sie nicht einen Anwalt?

Real verkauft Waffen

Stinger Whip heißt das Ding, das auf der Website von real.de beworben wird und wohl auch in den Märkten erhältlich ist:

Es ist nicht nur eine Selbstverteidigungspeitsche, sondern auch mit einem Hammer mit hoher Härte ausgestattet, der Ihnen in einer gefährlichen Situation das Leben rettet.

Wir haben schon über eine solche Panne bei Tchibo berichtet. Auch dieses Produkt ist definitiv eine Waffe, vielleicht sogar eine verbotene Waffe. Das Waffengesetz bestimmt was eine Waffe ist; u.a. sind Waffen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 2 a) WaffG:

2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

Eine Selbstverteidigungspeitsche ist ohne Frage dazu bestimmt, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen.

Stinger Whip

Was folgt für den Stinger Whip daraus?

  1. Der Umgang mit diesem Ding ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, § 2 Abs. 1 WaffG.
  2. Das Ding darf in der Öffentlichkeit nicht geführt werden, § 42a Abs. 1 Nr. 2 WaffG.
  3. Das Ding muß zuhause zumindest in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden, § 13 Abs. 2 Nr. 1 AWaffV.

Was zum Kuckuck wollen Sie dann mit dem Ding?

Real, warum fragen Sie nicht vorher einen Anwalt? Daß das Ding eine Waffe ist, ist doch offensichtlich.

Und dann könnte es auch noch viel schlimmer kommen:

Verbotene Waffe?

Dieses Ding kann man natürlich auch an der dem Griff gegenüberliegenden Seite anfassen und damit zuschlagen. Der Griff erfährt dann eine gewaltige Beschleunigung und der Stinger Whip fungiert als Totschläger. Hier hatten wir die Begrifflichkeiten Totschläger und Stahlruten erläutert: Verbotene Waffen – Stahlruten, Totschläger und Schlagringe.

Sollte das BKA, das diese Frage sicherlich bald beantworten wird, zum Ergebnis kommen, daß es sich um einen Totschläger handelt, dann wird es auch für die Verantwortlichen bei Real ziemlich eng. Der Umgang mit Totschlägern, dazu gehört auch der Besitz und das Handel treiben, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht, § 52 III Nr. 1 WaffG.

Nur keine Scheu, wir beraten auch namhafte internationale Unternehmen in Fragen des deutschen Waffenrechts. Eine kurze Beratung hätte dieses Desaster vermieden.

Für die Zukunft: Kontakt

Für das Waffenrecht unterhalten wir einen eigenen Blog: Deutsches Waffenrecht

Nachtrag 29.10.2020 17 Uhr

Ein aufmerksamer Leser hat uns bereits darauf aufmerksam gemacht, daß das BKA bereits im Februar einen Feststellungsbescheid zu dem Ding erlassen hat: Z 493, Stinger Tools, Stinger Whip Car Emergency Tool

Danach handelt es sich zwar um eine Waffe, nicht jedoch um einen Totschläger.

Sprachlich macht der Bescheid bereits wegen der vielen Fehler den Eindruck, daß er mit heißer Nadel gestrickt wurde.

Gedanklich ist er widersprüchlich. Die Beschreibung stellt fest, daß es sich um ein Griffstück mit daran befestigtem Drahtseil handelt. Die Reihenfolge der Benennung der Bestandteile ändert natürlich nichts an der Beschaffenheit. Man könnte das Ding auch als ein Drahtseil mit daran befestigtem Griffstück beschreiben.

Der Bescheid kommt nämlich zum Ergebnis, daß es sich nicht um einen Totschläger handelt. Es mangele an der Metallbeschwerung am Ende des Drahtseils.

Griff am Schlauch oder Schlauch am Griff?

Mit der Begründung gäbe es überhaupt keine Totschläger.  Der in Bezug genommene Hinweis der WaffVwV lautet:

Totschläger sind biegsame Gegenstände wie Gummischläuche, Riemen und Stricke, bei denen zumindest ein Ende durch Metall bzw. durch gleich hartes Material beschwert ist. Die
Biegsamkeit ist wie bei der Stahlrute wesentliches Kriterium, da nur dadurch die beabsichtigte Verstärkung der Schlagwirkung gewährleistet wird.

Hängt am Schlauch Metall oder am Metall ein Schlauch? Hängt am Drahtseil ein Griff oder am Griff ein Drahtseil?

Es wäre lustig, wäre es nicht ein Feststellungsbescheid des BKA.

Die Gefahr des Knastes ist also fälschlicherweise abgewehrt. Es bleibt allerdings auch nach dem Bescheid dabei, daß es sich um eine Waffe handelt. Wie Real wohl die Aufbewahrungsvorschriften umsetzt? Seit der Veröffentlichung des BKA-Bescheides müssen es die Verantwortlichen wissen.

Aber immerhin, beispielsweise ist der Verkauf an einen Minderjährigen mit einem erheblichen Bußgeld von bis zu 10.000 € bedroht, § 53 Abs. 1 Nr. 16 WaffG. Ob das die Verkäufer wissen?

Von einem derart großen Laden erwarte ich, daß er mich als Käufer nicht ins Verderben laufen läßt. Denn bereits der Transport des Dings darf nur in einem verschlossenen Behältnis erfolgen, ansonsten ist es ein Verstoß gegen § 42a WaffG.

 

 

Schiedsrichter zeigt die rote Karte

Revisionshauptverhandlung – Die Arroganz der Macht

Die Revisionshauptverhandlung in einer Strafsache liegt nun mehr als einen Monat hinter mir und ich bin immer noch auf 180.

Wann erfolgt eine Revisionshauptverhandlung?

Für den Laien ein paar erklärende Worte zuvor:

  • Meist wird die Revision vom Angeklagten eingelegt, die Staatsanwaltschaften halten sich vielerorts zurück.
  • Der Gesetzgeber hat das Revisionsverfahren so geregelt (§ 349 StPO), daß die allermeisten Verfahren ohne Revisionshauptverhandlung durch Beschluß entschieden werden. Die Arbeit der Richter ist vorwiegend Schreibtischarbeit, die Hauptverhandlung die seltene Ausnahme.
  • Über eine von der Staatsanwaltschaft zu Ungunsten des Angeklagten eingelegten Revision ist nicht durch Beschluß, sondern in mündlicher Verhandlung zu entscheiden.
  • Der Ablauf dieser Verhandlung ist dezidiert beschrieben, § 351 StPO.

Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das dem Angeklagten günstige Urteil ist nach unserer Ansicht unbegründet. Natürlich haben wir das in der Gegenerklärung ausführlich dargestellt.

Frohen Mutes bin ich zum Kampf nach Stuttgart in den dortigen Hauptverhandlungskeller gezogen und habe ausführlich unseren Standpunkt im Plädoyer dargestellt.

Vertane Mühe und Reisekosten für eine Farce

Der hohe Senat hat sich zur Beratung zurückgezogen und bat die Beteiligten, sich nicht allzu weit zu entfernen. Was dann passierte ist im Protokoll nur teilweise zutreffend wiedergeben.

Das Gericht zieht sich um 11:15 Uhr zur Beratung zurück.

Nach Wiedereintritt des Senats um 11:20 Uhr verkündet der Vorsitzende durch Verlesen der Urteilsformel und mündlicher Mitteilung des wesentlichen Inhalts der Urteilsgründe im Namen des Volkes folgendes Urteil:

Das Protokoll ist nicht einmal unrichtig. Auch das Verlesen der Urteilsgründe ist eine mündliche Mitteilung. Der Vorsitzende hat das Urteil insgesamt verlesen, es lag bereits fertig ausformuliert auf dem Tisch. Das Verlesen dauerte länger als die Beratungszeit währte. In dieser Zeit tippt keiner so ein Urteil.

Der Angeklagte hatte mich zuvor gefragt, ob er an der Revisionshauptverhandlung teilnehmen soll. Ich erklärte ihm, daß es schließlich um seine Sache ginge und sich ein Senat des Oberlandesgerichtes mit seinem Fall beschäftige. Dies würde angesichts der Bedeutung der Sache seine Anwesenheit erfordern.

Der Mandant sah das nach der Verhandlung deutlich anders: „Die Verhandlung war überflüssig, das Urteil stand bereits fest.“

Recht hat er. Diese Verhandlung war eine Farce. Das Ergebnis der Revisionshauptverhandlung stand bereits zuvor fest. Eine Schande.