AV Vergütungsfestsetzung

Allgemeine Verfügung über die Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung der Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Patentanwältinnen, Patentanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberaterinnen und Steuerberater (AV Vergütungsfestsetzung) vom 25. August 2009 der Senatsverwaltung für Justiz:

1.1 – Festsetzungsantrag
Der Festsetzungsantrag mit der Berechnung der Gebühren und Auslagen (§ 10 RVG) ist bei der Geschäftsstelle zweifach einzureichen. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind nicht verpflichtet, die Festsetzung der ihnen aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung mit den amtlichen Vordrucken zu beantragen. Formlos oder mit Hilfe von EDV-Anlagen erstellte Festsetzungsanträge sollen inhaltlich den amtlichen Vordrucken entsprechen.
Quelle: AV Vergütung, AmtsBl 2009, 2243

Ich diskutiere zur Zeit mit einer Rechtspflegerin das Erfordernis des Einreichens der von ihr geforderten Abschrift und habe ihr im Kosteninteresse der Verwaltung empfohlen, unseren Antrag zu kopieren und nicht abzuschreiben. Die Dame ist tatsächlich der Ansicht, daß die oben genannte Allgemeinverfügung eine Bindungswikung für Rechtsanwälte entfaltet und wir die Anträge nebst Abschrift einzureichen hätten.

Ich freue mich auf die sich entwickelnde Brieffreundschschaft. Man muß auch Spaß an der Arbeit und bei der Arbeit haben

Liechtenstein- BReg knickt ein?

Nachdem gemeldet wurde, daß Liechtenstein keine Amtshilfe in den Fällen leisten wolle, in denen sich die Ermittlungen gegen mögliche Steuerhinterzieher auf gestohlene Bankdaten stützten, erklärt die Bundesregierung in ihrer Pressemeldung vom 21.04.2010

Die diskutierten Einschränkungen stünden im Einklang mit dem OECD-Standard, erklärte die Regierung. Liechtenstein habe deutlich, gemacht, ”dass es sich voll an das Abkommen hält“.
Quelle: Pressemeldungen hib

Also keine Auskünfte aus Liechtenstein in den LGT-Fällen?

Noch ist das TIEA Liechtenstein weder in Deutschland noch in Liechtenstein ratifiziert. Den Stand der Liechtensteiner TIEA finden Sie hier

Wo bin ich 5 ?

„Entwicklungen im internationalen Informationsaustausch in Steuersachen aus der Sicht Deutschlands“

Ein knochentrockener aber elektrisierender Vortrag des Min.Rat Ernst Czakert, BMF.

„Die Liechtenstein – CD war der Katalysator für den internationalen Rechts- und Amtshilfeverkehr.“

Intensivtäterbekämpfung

Der Berliner Senat rückt die Verbrechensbekämpfung in die Nähe der Schädlingsbekämpfung. Nicht die Begehung der Taten wird bekämpft, sondern die Intensivtäter werden bekämpft:

Bei der Staatsanwaltschaft Berlin werden im Bereich einer Jugendhauptabteilung Sonderdezernate zur Bekämpfung von Intensivtätern eingerichtet. In diesen Dezernaten werden alle Ermittlungs-, Straf- und Vollstreckungsverfahren einer als Intensivtäter eingestuften Person von einer Dezernentin/einem Dezernenten geführt.
Quelle: Nr. 5 Abs. 3 Intensivtäterrichtlinie ABlBerlin 2010, 539

Folgte die Sprache dem Gedanken?

Sprachliche Gleichstellung für Haustiere

Endlich ist es soweit:

in den Beförderungsbedingungen der Berliner Verkehrsbetriebe werden männliche Tiere nicht länger diskriminiert

Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze/eines Hauskaters) oder andere kleine Haustiere müssen in geeigneten Behältnissen (Käfigen, Transportboxen, Reisetaschen o. Ä.) auf dem Schoß gehalten oder wie Handgepäck untergebracht werden. Es gilt die Regelung zur kostenlosen Mitnahme wie bei Handgepäck.
Quelle: Beförderungsbedingungen Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)

Richtig wäre natürlich (Hauskätzin/Hauskater), denn Katze bezeichnet die Familie (Filidae).