Fürs Jubiläum

Ab Montag ist die gesamte Kanzlei mit neuem Bodenbelag versehen und frisch gestrichen. Die letzten Meter Parkett werden verlegt

Die letzten Meter

Die letzten Meter

Rechtzeitig für das goldene Anwaltsjubiläum des Seniorpartners Dr. Karl-Heinz Schmitz, das wir im Herbst feiern werden.

Organisiertes Chaos

Ein paar hundert Quadratmeter Bodenbelag werden gewechselt – bei laufendem Betrieb der Anwalstkanzlei. Der organisierte Albtraum. Dabei hat sich wieder herausgestellt:

Ordnung braucht nur der Dumme, das Genie beherrscht das Chaos!

Wir beherrschen das Chaos

Wir beherrschen das Chaos

Aber wo ist der ver… Locher?

Wo war ich 3

Gerichtsgebäude in Berlin mit publikumsfreundlichem Aushang:

Vielleicht lag es am gestern geguckten Harry-Potter-Film: Ich habe nachgesehen und mich vergewissert. Die Busspur war auch vor 14:00h vorhanden!

Staat haftet für Lagerkosten

Vermieter kennen das Problem: Der nicht unerhebliche Vorschuß an den Gerichtsvollzieher schmilzt gewaltig, da die Lagerkosten für Unterlagen, die nicht vernichtet werden dürfen, erheblich sind. So manches Mal sind umfangreiche Akten der Anwälte oder Patientenakten der Ärzte aufzubewahren. Auch aufbewahrungspflichtige Geschäftsunterlagen dürfen nicht vernichtet werden. Der Rest wird zwei Monate nach Beendigung der Räumung verkauft oder vernichtet – § 885 IV ZPO.

Die Frage, wer denn nun nach Ablauf der zwei Monate die Lagerkosten für die weiterhin aufzubewahrenden Dinge zu tragen hat, hat der BGH entschieden:

Bei den Kosten, die nach Ablauf der zweimonatigen Aufbewahrungsfrist des § 885 Abs. 4 Satz 1 ZPO für die weitere Einlagerung der dem Vollstreckungsschuldner gehörenden aufbewahrungspflichtigen Geschäftsunterlagen entstehen, handelt es sich nicht um notwendige Zwangsvollstreckungskosten, für die der Vollstreckungsgläubiger nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 GVKostG als Kostenschuldner einzustehen hat.
Quelle: BGH 21.02.2008 – I ZB 53/06

Da kein anderer haftet, bleibt die Landeskasse.

Freispruch am Sonntag

Nach bestandener Prüfung werden die Auszubildenden traditionell von einem Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Berlin feierlich freigesprochen. Immer sonntags. Am 12.07.2009 war es wieder soweit und auch eine unserer Auszubildenden wurde namentlich aufgerufen und durfte ihr Zeugnis aus der Hand von RA Dr. Mollnau in Empfang nehmen. Kein leichter Gang bei hunderten Zuschauern.

Selbstverständlich waren auch zwei Anwälte der Kanzlei unter den Gästen und gratulierten der „frisch gebackenen“ ReFa.

Herzlichen Glückwunsch „ay“! Eine tolle Leistung, Sie können stolz sein!