Praktikantenalphabetisierung gescheitert

Praktikantin wird beauftragt Akten wegzuhängen. Sie erbittet sich von der Chefin deren Mobiltelephon. Ein paar Minuten später sieht die Chefin das Gerät auf dem Tisch liegen und steckt es ein. Es entwickelt sich folgendes Gespäch:

Praktikantin: Moment, das brauche ich noch!
Chefin: Wieso?
Praktikantin: Da auf den Zahlen sind doch die Buchstaben und da seh ich welche Reihenfolge ich die Akten weghängen muss.

Ich weiß ja,  daß die Kids nicht mehr die Glocke auswendig lernen müssen. Aber die Reihenfolge der Buchstaben?

Parken auf behördisch

Mit einem ausreichenden Zeitpolster fahre ich zum Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg im bequemen Pkw. Das Gericht verfügt über ein Parkhaus. Selbstverständlich nicht für das ordinäre rechtsuchende Publikum, aber Anwälte dürfen rein. Der Pkw wird unbequem als links und rechts in der Einfahrt nur noch wenige Zentimeter Platz verbleiben und in einem Wachhäuschen in der Einfahrt zur Tiefgarage eine uniformierte Bedienstete kontrolliert. Ich brauche einen Parkschein!

Den kann man in der Zahlstelle des Amtsgerichtes käuflich erwerben. An der Tür findet sich der Hinweis, daß die Zahlstelle geschlossen sei und man sich bitte zur Zahlstelle des benachbarten Familiengerichtes begeben möge. Die befindet sich im Erdgeschoß und ist an der langen Menschenschlange leicht zu erkennen. Dort erhält man dann gegen ein Entgelt von 2,50 € einen in der Mitte perforierten Parkschein, dessen eine Hälfte an der Einfahrt abzugeben ist. Er berechtigt zur einmaligen Einfahrt in das Parkhaus. Die andere Hälfte ist für unsere Buchhaltung. Noch Fragen?

[singlepic id=3 w=640 h=881 float=]

Falschparker auf Privatgrundstücken

Da zahlt man in der City oft ein kleines Vermögen für die Anmietung der Parkplätze und dann steht auf dem teuren Grund und Boden ein fremdes Kfz. Mißgestimmt sucht man einen der raren Parkplätze auf öffentlichem Straßenland und füttert die Parkuhr, leider noch nicht mittels Kreditkarte.

Wir haben bisher schon diesen Nassauern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung geschickt. Nun zeigte uns das Urteil des BGH vom 05.06.2009 – V ZR 144/08 einen weiteren Weg auf: Abschleppen lassen und mit dem Abschleppunternehmer vereinbaren, daß er das Fahrzeug nur gegen Zahlung der Abschleppkosten herausgibt.

Ich meine, daß dieses Urteil meinungsbildend bei den Falschparkern wirken wird :-)

Wo war ich 2

[singlepic id=1 w=280 h=210 float=] [singlepic id=2 w=280 h=210 float=]

Mit einem befreundeten Kollegen über punitive damages gesprochen. Nicht nur das Schadensersatzrecht ist anders; mir fielen ganz andere Dinge ins Auge als ihm ;-)