Bahnstreik? JA BITTE!

image001Es hat mir überhaupt nicht gefallen. Statt 45 Minuten saß ich über 2 Stunden in überfüllten stinkenden Zügen der BVG und damit ging es mir noch besser als vielen anderen Bahnkunden.

Was mir noch weniger gefällt sind die Berichte mancher Zeitungen und Stammtischparolen. „Wir werden zu Geiseln gemacht!“

Diesem Pöbel ist die Bundesregierung gefolgt und hat ein Gesetz auf den Weg gebracht. Ein Einheitsgesetz. Das Tarifeinheitsgesetz, von dem DIE LINKE behauptet:

Der vorliegende Entwurf des Tarifeinheitsgesetzes (Bundestagsdrucksache 18/4062)[1]
ist Verfassungsbruch mit Ansage.

heißt es im Antrag der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 18/4184).

Genauer: Eingriff in das Streikrecht, Grundrecht des Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz.

Den Damen und Herren der Bundesregierung gefällt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes nicht, das am 7. Juli 2010 – 4 AZR 549/08 – den Grundsatz der Tarifeinheit gekippt hat.

Wir beschweren uns darüber, daß jemand sein Recht wahrnimmt und reagieren mit einer Änderung des Rechts?

Vielleicht gefällt den Damen und Herren auch ein anderes Grundrecht nicht, das Ihnen oder mir sehr wichtig ist? Beispielsweise das Recht, unsere Meinung zu äußern? Oder das Recht, jederzeit das Bundesverfassungsgericht um Hilfe anzuflehen?

Völlig abwegig?

Mitnichten! Manchen Damen und Herren aus der Politikerkaste gefällt auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes nur dann, wenn es mit ihren Meinungen konform geht.

Zugegeben, das ist bei mir auch so. Es gibt nicht wenige Entscheidungen des BVerfG, die mir nicht gefallen und einige, die ich für unvertretbar halte.

Aber deswegen in die Kompetenzen des Bundesverfassungsgerichtes eingreifen?

Natürlich nicht! Oder doch?

Sogar der protokollarisch zweithöchste Mann in unserem Staatswesen, Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), plädierte für eine Grundgesetzänderung, um den Einfluss der Richter einzudämmen [2].

Heute gelesen. Paßt wie die Faust aufs Auge:

Der Wähler als Konsument hat heute kein wirkliches Interesse an der Politik, an der aktiven Gestaltung der Gemeinschaft. Er ist weder gewillt noch fähig zum gemeinsamen, politischen Handeln. Er reagiert nur passiv auf die Politik, indem er nörgelt, sich beschwert, genauso wie der Konsument gegenüber den Waren oder Dienstleistungen, die ihm nicht gefallen. Auch die Politiker und Parteien folgen dieser Logik des Konsums. Sie haben zu „liefern“. Damit verkommen sie selbst zu Lieferanten, der die Wähler als Konsumenten oder Kunden zufriedenzustellen hat.
Byung-Chul Han, Psychopolitik – Neoliberalismus und die neuen Machttechniken, ISBN 978-3100022035

Vor mehr als zwei Jahren hatte ich schon aus Han, Transparenzgesellschaft, zitiert: Gedanken für die neue Woche 9. In der „Psychopolitik“ bringt er es wieder auf den Punkt:

Eine totale Konformität ist eine weitere Folge des Transparenz-Dispositivs. Zur Ökonomie der Transparenz gehört es, Abweichungen zu unterdrücken. Die Totalvernetzung und Totalkommunikation wirkt schon als solche einebnend. Sie erzeugt einen Effekt der Konformität, als würde jeder jeden überwachen und zwar vor jeder Überwachung und Steuerung durch Geheimdienste. Heute findet die Überwachung auch ohne Überwachung statt.

  1. [1] Den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens finden Sie: hier!
  2. [2]ZEIT 19.04.2015

Alles nur Vorurteile

Der Direktor des Amtsgerichtes Fürstenwalde läßt anfragen, „ob durch Ihnen eine Akteneinsicht erfolgt.“

Akteneinsicht?

War die Kammer nüchtern?

random coil überschrieb den Kommentar zur Entscheidung mit „Anwaltsgericht Köln entscheidet kurz vor dem 11.11.2014 (11:11 Uhr) …

Da findet sich einiges in der Entscheidung, das ich Ihnen nicht vorenthalten will:

Nach Kenntnis der Kammer gilt beim Auswahlverfahren der Richter – natürlich auch der Verwaltungsrichter – das Leistungsprinzip, also das Prinzip der Bestenauslese. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte, die einen gegenteiligen Schluss zulassen.
Quelle: AGH Köln 10 EV 255/11 v. 06.11.2014

Wenn es denn darauf ankam, warum hat die Kammer nicht dargelegt, warum sie diese besondere Sachkunde besitzt?

Ist es nicht allgemeinkundig [1], daß dort an den Richtertischen nicht immer die Besten sitzen?

Die Richterin ist sogar beleidigt worden. Nun ist das in deutschen Gerichtssälen nichts besonderes. Aber! Ein Rechtsanwalt schreibt:

Die Richterin hat diese Art, „staatstragend“ zu sein, offenbar aber so sehr internalisiert, dass sie wahrscheinlich schon gar nicht verstehen würde, wie sie auch anders hätte entscheiden können“

Unerhört! Eine Beleidigung! Ein Referendar mit rudimentären Kenntnissen im Äußerungsrecht würde sich erstaunt die Augen reiben:

Er hat der Richterin – wie die Rechtsanwaltskammer ausführt – die notwendigen intellektuellen Fähigkeiten abgesprochen, um ihren Richterberuf unter Abwägung der widerstreitenden Interessen der Parteien ausüben zu können.
Dadurch, dass der Rechtsanwalt erklärte, die Richterin sei nicht in der Lage, auf der Grundlage von Recht und Gesetz zu entscheiden, hat er sie in ihrer Person geschmäht.

Über diese zwei Sätze kann man lange nachdenken – und grinsen :-)

Die Entscheidung läßt eine Auseinandersetzung mit der Meinungsfreiheit nicht erkennen.

Das Bundesverfassungsgericht würde wohl nur einen Textbaustein verwenden:

Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit sind verkannt, wenn eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik eingestuft wird mit der Folge, dass sie dann nicht im selben Maß am Schutz des Grundrechts teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (vgl. BVerfGE 85, 1 <14> ).
Quelle: Beschluss vom 25. Oktober 2012 – 1 BvR 901/11

Schneid hat er, der Herr Kollege! Die Äußerungen machte er gegenüber seinem Mandanten und schickte eine Kopie an das Verwaltungsgericht. Die Richterin muß sich wohl bei der Kammer beschwert haben, und die staatstragenden Damen und Herren Vorstandsmitglieder der Rechtsanwaltskammer Köln waren derart empört, daß sie einstimmig (21!) die Rüge bestätigten.

Ich will ‚mal hoffen, daß die Richter nicht nüchtern waren.

  1. [1]Allgemeinkundig ist eine Tatsache wenn sie einer beliebig großen Anzahl von Menschen bekannt oder für diese ohne weiteres zuverlässig wahrnehmbar ist, wie z.B. historische Ereignisse, Tag und Nacht, Entfernungen, Börsenkurse etc.

ROTFL: Elektronischer Rechtsverkehr – Zertifikat für Gericht abgelaufen

YOU MADE MY DAY, Landgericht Berlin!

Wir haben hier schon oft über EGVP gelästert.

Wir konnten gestern dem Landgericht Berlin – Dienststelle Tegeler Weg – keine Schriftsätze auf dem Wege des Elektronischen Rechtsverkehrs zustellen und sind dem natürlich nachgegangen. Auf der Seite des EGVP war keine Meldung über eine Störung zu verzeichnen. Soeben erreichte uns diese Mail des Betreibers:

für das Landgericht Berlin, Tegeler Weg ist das Zertifikat abgelaufen. Das Gericht wurde informiert, das Postfach sollte bald wieder erreichbar sein.

Typisch für die Verwaltung, insbesondere die Berliner Verwaltung, sind die Sprüche. Der Berliner Staatssekretär am 27.05.2010:

Ich halte es für erforderlich, dass die Nachfrage nach elektronischen Kommunikationsformen auf Seiten der Anwaltschaft durch ein entsprechendes gesetzgeberisches Handeln deutlich gesteigert wird. An der Einführung einer Verpflichtung, die vorhandenen Möglichkeiten elektronischer Kommunikation auch zu nutzen, führt meines Erachtens kein Weg vorbei.
Quelle: Hauspostille 01.06.2010 Der dort angeführte Beleg weist das Zitat nicht mehr nach. Der Redetext ist auch nicht mehr auffindbar.

Wer auf die Website des Landgerichtes guckt, wird heute, 14.04.2015 mit folgender Meldung verschreckt:

Hinweis zum Bearbeitungsstand der Eingangsregistratur
Wegen des hohen Verfahrensaufkommens zum Jahreswechsel muss mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden.

Nein, das ist kein Versehen, da hat nicht jemand vergessen, den Text rauszunehmen. Justiz ist in Berlin so unwichtig, da braucht es keine vernünftige Personalausstattung. Was einem die Richter und Staatsanwälte so erzählen – keineswegs hinter vorgehaltener Hand – läßt nur einen Schluß zu: Der Stillstand der Rechtspflege ist absehbar.

Und so kann man auch das abgelaufene Zertifikat einordnen: EGVP wird von den Mitarbeitern gehaßt. Es macht zusätzliche Arbeit. Denn nachdem alles so klasse elektronisch, natürlich hochgesichert, übermittelt wurde, wird es in der Poststelle mit allen Anlagen ausgedruckt und zur Geschäftsstelle gebracht. Alle Vorteile, die das System hätte, werden nicht genutzt.

Mit nur einer Bewerbung zum Erfolg!

Sie meinen, das geht nicht? Wir sagen: Doch!

Voraussetzung ist allerdings, dass Sie sich mindestens zwei Tage mit Ihrer einen Bewerbung beschäftigen.

  1. Informieren Sie sich ausführlich über den von Ihnen ausgewählten Ausbildungsberuf und ersparen Sie sich und Ihrem zukünftigen Arbeitgeber Formulierungen wie „ … ich habe mich schon immer für das Recht / die Gerechtigkeit interessiert … “, „ … ich möchte gerne Menschen helfen … “ oder auch „ … ich habe mich beim Jobcenter über diesen Beruf informiert … “.
  2. Informieren Sie sich über den Betrieb bei dem Sie sich bewerben: Wir erleben immer wieder, dass die Bewerber noch nicht einmal unsere Homepage besucht, geschweige denn sich mit ihr befasst haben.
  3. Jetzt wird´s schwierig: Die meiste Zeit werden Sie damit verbringen, das Anschreiben zu formulieren. Hier will gut überlegt werden, warum Sie sich überhaupt bewerben, warum ausgerechnet bei uns und – ganz wichtig! – warum wir Sie nehmen sollten.

    Und bitte: Nichts vertuschen! Wir erleben es immer wieder, dass Zeugnisse unvollständig bis gar nicht beigefügt werden, da die Noten grottenschlecht sind. Wir sagen: Na und? Schließlich wollen Sie keine Aufnahme an einer anderen Schule, sondern einen Ausbildungsplatz bei uns. Selbst schlechte Noten in Deutsch bedeuten nicht, dass Sie nicht lesen und schreiben können und sagen auch nichts über Ihre Grammatik- und Rechtschreibkenntnisse aus. Also erklären Sie, warum Ihre Noten so schlecht sind und warum Sie der Meinung sind, bei uns hervorragende Noten zu bekommen. Bei unentschuldigten Fehlzeiten sind wir hingegen pingelig: Da muss schon eine gute Begründung kommen.

    Außerdem sollte dieses Anschreiben natürlich fehlerfrei sein, weswegen wir es für hilfreich halten, mindestens 3 anderen Personen Ihren Entwurf vorzulegen, Korrektur lesen zu lassen und auch über den Inhalt zu diskutieren. Häufig fliegen Bewerber bereits mit ihrem Anschreiben raus: Falsche Berufsbezeichnung in der Betreffzeile oder auch mal ein kleiner Grammatikfehler; es wird der falsche Namen bei der Anrede verwandt, da man vergessen hat, den richtigen in den Serienbrief einzusetzen (entfällt, wenn man nur eine, aber dafür eine gute Bewerbung schreibt); ein Berg von Rechtschreib-, Grammatik- und Satzzeichenfehlern runden die Bewerbungen ab, die sofort aussortiert werden.

  4. Das Foto: In der heutigen Zeit kann es doch nicht so schwierig sein, einmal ein gutes Fotografenfoto machen zu lassen! Wir möchten Sie erkennen können, erwarten ein gepflegtes Äußeres und freuen uns über Ihr Lächeln (die Zähne darf man dabei gerne sehen – Zahnspangen stören nur den Träger)!
  5. Der tabellarischer Lebenslauf: Wir interessieren uns immer für Ihre Familie. Ein lückenloser Lebenslauf ist auch immer hilfreich. Weniger hilfreich sind Hobbys wie „lesen“ und „tanzen“ – es kommt vielmehr darauf an, was Sie lesen und was sie unter Tanz verstehen – uns interessiert nicht, dass Sie die Disco-Queen bzw. John Travolta in Ihrem Lieblingsclub sind. Sollten Sie allerdings ein Tolkien-Fan sein oder das Bronzeabzeichen in Standardtänzen haben, interessierte uns das schon.
  6. Jetzt nochmal alles auf Vollständigkeit überprüfen und dann versenden – wir versprechen, dass Sie zumindest eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch bekommen.

Anmerkung des Säzzers: Früher war es auch nicht besser. Aus 2009 gibt es einen frustrierten Bericht über die bei uns eingehenden Bewerbungen: Ausbildungsplatz ReFa