Ganz alt und unmodern

Sobald der Staatsdienst aufhört, die Hauptangelegenheit der Bürger zu sein, und sie ihm lieber mit ihrem Gelde als mit ihrer Person dienen, ist der Staat schon seinem Untergange nahe. Zum Kampfe schicken sie Miettruppen und bleiben zu Hause, zur Beratung ernennen sie Abgeordnete und bleiben wieder zu Hause. Infolge ihrer Trägheit und ihres Geldes haben sie schließlich Soldaten, das Vaterland zu unterjochen, und Vertreter, es zu verkaufen.
Jean Jacques Rousseau: Der Gesellschaftsvertrag – Kapitel 37

Alles schon mal gedacht. Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, wie in unserem Land – praktisch ohne Diskussion – die Wehrpflicht abgeschafft wurde?

Anwaltsschelte in der Presse

Wie von Verteidiger Andreas Jede gefordert, sollten Zeugen vom Verfassungsschutz und vom Auswärtigen Amt geladen werden, damit sie in dem Verfahren gegen die beiden Angeklagten … aussagen sollten. Nur: Lassen sich Vertreter solcher Einrichtungen einfach so mal nach Xlingen zitieren? Sie lassen.

Was für ein böser Verteidiger! Es kommt noch schlimmer:

Bevor jedoch der Botschaftsmitarbeiter überhaupt aussagen konnte, hatte Rechtsanwalt Jede ein Befangenheitsgesuch gegen die Richter A-Hörnchen und B-Hörnchen gestellt – kurz nachdem zu Beginn des Verhandlungstages am Montag das vorherige, gleich geartete Gesuch von Amtsgerichtsdirektor Friederich H. abgeschmettert worden war.

Nicht nur einmal, nein zweimal. Eigentlich hätten wir es nach Meinung der Mandanten aufgeben sollen. „Das hat bei denen eh keinen Sinn!“

Nun sind es bereits vier Rechtsanwälte, die jene beiden vermeintlichen Waffenhändler vor Gericht vertreten.

Allerdings kommt es nur selten dazu, weil ja deren Vorsprecher Andreas Jede immer wieder viele Seiten umfassende Traktate wegen Befangenheit und weiterer Zeugenvernahme verliest.

„Die Rechtsanwälte haben schon in Frankfurt vor Gericht ein gleiches Verhalten demonstriert“, sagte Erste Staatsanwältin Susi Sorglos. Sie bemängelte zudem in ihrer Erwiderung zu dem Befangenheitsantrag „den herabwürdigenden Ton in den Schriftsätzen“ des Berliner Advokaten, den er auch im Gerichtssaal deutlich pflegt.

Fast drei Jahre später ist das Verfahren endlich beendet. Hätten A-Hörnchen und B-Hörnchen uns zugehört und nicht wie der Journalist nur schwadroniert, hätte das Oberlandesgericht sie nicht georhrfeigt und die Justiz sich einen Haufen Aufwand erspart. Der Presseberichterstatter aus dem Landgericht berichtete:

Urteil im Waffenprozess: Keine Waffenschieber
Wegen unerlaubten Waffenhandels in sechs Fällen verurteilte das Tübinger Landgericht jetzt zwei Geschäftsleute … zu Haftstrafen von einem Jahr und acht Monaten beziehungsweise einem Jahr und vier Monaten.
»Man kann hier nicht von Waffenschiebereien … sprechen«, betonte die vorsitzende Richterin. Auch sei der Waffenhandel keineswegs das Hauptgeschäft der Firma gewesen.
Was den Fall so besonders macht: Die Hersteller der Waffen, sie sitzen in Deutschland und der Schweiz, hätten über eine Ausfuhrgenehmigung für die Waffen verfügt.

Regierung will Kunstsammler enteignen

Das Recht auf Eigentum ist nach Artikel 17 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 ein Menschenrecht. Art 14 des GG bestimmt es zum Grundrecht. Es verpflichtet, soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen und Inhalt und Schranken werden durch das Gesetz bestimmt.

Das Gesetz bestimmt in § 903 BGB, daß der Eigentümer einer Sache, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen kann.

Nun plant die Bundesregierung, daß genau das nicht mehr der Fall sein soll. Nicht etwa planen sie ein Vorkaufsrecht oder dergleichen. Eine knallharte Enteignung!

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) hat ihre geplante Reform des Kulturgutschutzgesetzes verteidigt. „Wir dürfen nicht länger tatenlos zusehen, wie die wichtigen Arbeiten in New Yorker Auktionen auftauchen“, sagte sie im Interview mit dieser Zeitung. Werke, die älter als 50 Jahre und mehr als 150.000 Euro wert sind, sollen künftig eine Ausfuhrgenehmigung benötigen.
Quelle: WELT, 31.05.2015

Liebe Sammler, ich freue mich über Ihre Leihgaben, die ich bei Ausstellungen bewundern darf. Wenn Sie Ihre Sammlungen nicht bald ins Ausland verlegen, muß ich wohl an Ihrem Verstand zweifeln?

Schon bisher droht das Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung Freiheitsstrafen für die ungenehmigte Ausfuhr von eingetragenem Kulturgut bis zu 2 Jahren an. Bisher betraf dies nur Kulturgut, dessen Abwanderung einen wesentlichen Verlust für den deutschen Kulturbesitz bedeuten würde und in den Listen eingetragen ist. Nun älter als 50 Jahre, also geschaffen zu Lebzeiten vieler Sammler, mit einem Wert von mehr als 150.000 €. Nicht viel! Teure Mercedes, Porsche oder BMW sind Kunstwerke, Kultugut gar? So mancher deutscher Künstler wird seine Archiv-Werke dann wohl nicht mehr ohne Ausfuhrgenehmigung verkaufen können.

Von wem kommt der Vorschlag, na?

Nachtrag 11.07.2015
WELT 10.07.2015: Denn die Gesetzgeber wissen nicht was sie tun

Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung am 30. Mai 2015

der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin ruft die Kammermitglieder dazu auf, sich anlässlich des 2. Jahrestages der Enthüllungen von Edward Snowden an der Demonstration der „Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung“ am Samstag, 30. Mai 2015, 14:00 Uhr, vor dem Bundeskanzleramt zu beteiligen – gerne in Robe. Die „Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung“ wollen auch angesichts der Enthüllungen über den BND und der neuen Planungen der Bundesregierung zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ein Zeichen gegen verdachtlose Massenüberwachung setzen. Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2015 einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen.

Als Redner werden erwartet Dr. Burkhard Hirsch (Vizepräsident des Deutschen Bundestages a.D.), Peter Schaar (Bundesdatenschutzbeauftragter a.D.), Hans-Christian Ströbele (MdB) sowie RA Dr. Marcus Mollnau (Präsident der Rechtsanwaltskammer Berlin). Außerdem wird ein persönliches Grußwort von Edward Snowden an die Teilnehmer übermittelt werden.

Interessenten werden gebeten, sich kurz vor dem Termin unter www.stop-prism.de über mögliche Änderungen beim Ablauf der Demonstration zu informieren.

Jeder Bürger ist zur Veranstaltung herzlich eingeladen.

Unser Aktenvernichter vernichtet nach den höchsten Sicherheitsanforderungen

Sagen Sie, Herr Rechtsanwalt …

was machen Sie eigentlich mit dem vielen Altpapier in Ihrer Kanzlei?

Wir sind da ziemlich pingelig. Selbst die Briefumschläge der bei uns eingehenden Post kommen nicht in den Altpapiercontainer, sondern in den Reißwolf.

Und auch nicht in irgendeinen Reißwolf. Unser Reißwolf heißt Harry! Harry ist hungrig und zerreißt das Papier in so kleine Stückchen, daß das Ergebnis der Sicherheitsstufe P4 der DIN 66399 entspricht.

Schutzklasse 3 – sehr hoher Bedarf für besonders geheime Daten:
Der Schutz personenbezogener Daten muss unbedingt gewährleistet sein. Andernfalls kann es zu einer Gefahr für Leib und Leben oder für die persönliche Freiheit des Betroffenen kommen.

Das ist für uns ein ziemlicher Aufwand. Die Dinger halten nicht ewig und derjenige, der Harry füttert, muß sich auch um das Futter zuhause kümmern und kostet.

Größere Mengen lassen wir von zertifizierten Anbietern abholen und unter Beachtung der DIN und des Datenschutzgesetzes vernichten.

Es gibt natürlich Anwälte, die können alles besser. Billiger geht immer!

Lassen Sie sich doch einfach ‚mal von Ihrem Anwalt seinen Harry zeigen oder fragen ihn nach der Rechnung des zertifizierten Betriebes, der die Datenträger in seinem Auftrag vernichtet. Alleine aus der Reaktion des Anwaltes könne Sie erkennen, wie gut Sie bei ihm aufgehoben sind.

Solche immens wichtigen „Kleinigkeiten“ kosten.