Domestizierte Männer

Wer kennt sie nicht, die Auseinandersetzung um das Urinieren im Stehen. Wunderlicherweise war nun auch das AG Düsseldorf mit dem Thema befaßt.

Der Vermieter verlangte Schadensersatz für die Beschädigung des Marmors rund um die Toiletten. Der Richter schreibt ins Urteil:

Es bedarf vorliegend keiner näheren Erörterung, ob in der heutigen Zeit das Urinieren im Stehen als solches eine vertragsgemäße Nutzung der Mietsache darstellt. Selbst wenn man dies zugunsten der Beklagten verneinen würde, würde es jedenfalls an einem Verschulden der Kläger fehlen. Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet. Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit – insbesondere weiblichen – Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen.
Quelle: AG Düsseldorf vom 20. Januar 2015 – 42 C 10583/14

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