Davor schützen keine Gesetze

Ein Zweiradmechaniker schoss nach Konsum von reichlich Alkohol und Drogen mit einem Kleinkalibergewehr am frühen Morgen des 19. März aus einem Wald bei Lebach heraus gezielt auf vorbeifahrende Autos und versetzte eine ganze Region in Angst und Schrecken.

Die Schüsse hatten 14 Fahrzeuge getroffen, zwei Insassen wurden verletzt.

Das Landgericht Saarbrücken befand ihn des versuchten Mordes in 14 Fällen, des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, des unerlauben Waffenbesitzes und in zwei Fällen der gefährlichen Körperverletzung für schuldig und verhängte eine Haftstrafe von neun Jahren und sechs Monaten und ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

Der unerlaubte Waffenbesitz hat sich sicherlich nicht besonders strafschärfend ausgewirkt.

4 Kommentare
  1. Gerd Kraemer
    Gerd Kraemer sagte:

    Im Gegenteil: Natürlich muss man fragen, mit welchen Gesetzen verhindert werden kann, dass eine Person mit dem Hang, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen (§ 64 StGB), Zugang zu einer solchen Schusswaffe hat.
    RA Jede:
    Das Gesetz hat es ihm verboten, genauso wie es ihm verboten hat zu versuchen, Menschen zu ermorden. Nur hat er sich, wie alle Straftäter, nicht an das Gesetz gehalten.
    Die Waffe hat er nicht legal besessen.
    Straftaten dieser Art können Sie durch Gesetze nicht verhindern.

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  2. ich
    ich sagte:

    @Gerd Kraemer: nicht die (z.T. zu restriktiven und schlecht gemachten) Gesetze sind das Problem, sondern deren Durchsetzung, sprich: Verfolgung und „Austrockunung“ des ILLEGALEN Waffenbesitzes und -handels

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  3. Gerd Kraemer
    Gerd Kraemer sagte:

    @ ich: Wenn es so leicht ist, illegal an eine Schusswaffe zu bekommen, ist das Ausdruck einer generell zu laschen staatlichen Kontrolle des Umgangs mit Schusswaffen, Gesetzesvollzug natürlich in der Tat inbegriffen.
    RA Jede:
    Genau so lasch wie die staatliche Kontrolle des Umgangs mit Betäubungsmitteln? Das Waffenrecht ist strenger als das BTM-Recht reglementiert. Willkommen in der Realität.

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  4. ich
    ich sagte:

    Es ist insgesamt nicht nur ungleich einfacher, sondern auch pekuniär viel billiger, in den Besitz eine illegale Schusswaffe zu gelangen, als denjenigen einer Legalen (nur gesetzestreue Bürger nehmen die Mühen und Kosten des Letzteren auf sich).
    Das Problem des Gesetzesvollzugs geht indes viel weiter und tiefer; nicht nur bei WaffG und BtMG, sondern auch in wirklich sicherheitsrelevanten Bereichen hinkt die Durchsetzung weit hinter der Gesetzeslage her, wie man insbesondere tagtäglich im Zusammenhang mit § 23 (1a) StVO beobachten kann/muss.

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