Die Mietpreisbremse gilt nach Wortlaut, Sinn und Zweck nur beim Neuabschluss eines Mietvertrags. Vereinbarungen während eines laufenden Mietverhältnisses gemäß § 557 BGB sind davon nicht betroffen.
Dies hat der BGH mit Urteil vom 28. September 2022 (VIII ZR 300/21) entschieden.
Die Regelungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (§§ 556d ff. BGB) finden auf eine Mieterhöhungsvereinbarung während eines laufenden Mietverhältnisses keine Anwendung.
Warum ist dieses Wissen wichtig?
Am 1. Juni 2015 trat die sogenannte Mietpreisbremse in Kraft mit der Folge, dass die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen durfte (§ 556 BGB). Eine höhere Miete durfte nur dann vereinbart werden, wenn die Vormiete höher war oder eine Modernisierung durchgeführt wurde (§ 556e BGB).
Haken: Wenn die Vormiete die Grundlage der Miethöhe für neue Mietverhältnisse ab dem Stichtag war, dann haben die Mieter ein Rügerecht und können ab Zugang der Rüge beim Vermieter die überhöhte Miete zurückfordern.
Am 01.01.2019 wurde die Mietpreisbremse verschärft: Vor Abschluss neuer Mietverträge ab diesem Stichtag müssen Vermieter dem Mieter schriftlich Auskunft über die Vormiete erteilen.
Wenn aber der Mieter im laufenden Mietverhältnis einer (auch nur geringen) Mieterhöhung zugestimmt hat (Mieterhöhungsvereinbarung), dann ist die Mietpreisbremse kein Thema mehr – auch nicht für spätere Mietverhältnisse. Allerdings liegt die Grenze der Mieterhöhungsvereinbarung bei 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß § 5 WiStG.
Spezielle Lehrstunde für die Regierende Bürgermeisterin
Eine Lehrstunde in Politik und Verwaltung sind die Kontroversen um die Silvesternacht und die Zustände in Berlin. Berlin versucht mit unsinnigen Vorschlägen das Thema aus dem Wahlkampf herauszuhalten.
Die Regierende Bürgermeisterin reagierte jedoch sehr dünnhäutig auf Überlegungen aus Bayern, im Rahmen des Länderfinanzausgleichs Gelder für Berlin zu kürzen, da in Berlin ein „Totalversagen“ vorläge. Immerhin ist Berlin mit insgesamt 3,6 Milliarden Euro der größte Profiteur des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern. Frau Giffey meinte daraufhin, daß Bayern im Hinblick auf Reichsbürger vor der eigenen Tür zu kehren habe und Ratschläge unter Ministerpräsidenten nicht förderlich seien.
Ein paar Zahlen für Berlin und München
Ehrlich nicht? Wir haben uns die Polizeilichen Kriminalstatistiken von Berlin und München für 2021 einmal angeschaut, weiter im Internet recherchiert und ein wenig gerechnet:
Die Häufigkeitszahl bedarf vielleicht der Erläuterung. Das ist die Zahl der bekannt gewordenen Fälle, errechnet auf 100.000 Einwohner. Sie drückt die durch die Kriminalität verursachte Gefährdung aus.
München erreicht mit der Hälfte der Beamten (pro 100.000 Einwohnern) eine Aufklärungsquote von 66,7 % (Berlin 45,3 %). Vielleicht ist angesichts dieser Zahlen das Roß ein wenig zu hoch, von dem aus auf Bayern (München) herabgeschaut wird? Vielleicht sollte man die Initiative ergreifen und eine weitere Lehrstunde vereinbaren, zu der sinnvollerweise auch die zuständigen anderen Ressorts eingeladen werden, die sich in München anschauen können, wie eine bürgernahe Verwaltung funktioniert?
Diese Fahrt nach München sollte mit einer kleinen Rundreise verbunden werden, Politiker reisen ja gerne, und dann kann man sich beispielsweise auch anschauen, wie die Frankfurter bei ähnlichen Häufigkeitszahlen auf eine Aufklärungsquote von 65,5 % kommen. Dort sind 3.700 Mitarbeiter in der Polizei beschäftigt. Bei ca. 759.000 Einwohnern sind das 487 Mitarbeiter auf 100.000 Einwohner (Berlin 734, s.o.).
Da ist viel zu tun von der Berliner Politik. Da sind viele Lehrstunden nötig!
https://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2023/01/Vexed.jpg11201680Andreas Jedehttps://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gifAndreas Jede2023-01-10 15:09:322023-01-10 15:09:32Lehrstunde aus München
Die Forderung nach einem Gipfel gegen Jugendgewalt ist der Gipfel der Verhöhnung des Bürgertums.
zig Millionen Menschen, mit und ohne Migrationshintergrund, feierten in Deutschland friedlich Silvester mit Pyrotechnik und verwandten diese entsprechend den Gebrauchsanleitungen
ein paar hundert Kriminelle, meist mit Migrationshintergrund, begingen schwere Straftaten.
In Berlin ist der Gipfel der Erkenntnis von ganz links bis links
Böllerverbot muß her, hilfsweise
Böllerverbotszonen ausdehnen, äußerst hilfsweise ein
freiwilliger Verzicht auf den Verkauf von Pyrotechnik und ein
Gipfel gegen Jugendgewalt soll’s richten.
Korrelationen und Kausalitäten
Die Berliner Bilder der Silvesternacht zeigen Unglaubliches.
Der Mob warf sogar einen Feuerlöscher auf die Windschutzscheibe eines Feuerwehrfahrzeuges . Gleichwohl habe ich noch keine Forderungen nach einem Verbot von Feuerlöschern oder Verbotszonen für Feuerlöscher etc. gehört. Eine solche Forderung läge aber intellektuell auf der Höhe der Zeit.
Straftäter benutzen Pyrotechnik (teilweise bereits verbotene Pyrotechnik) = Pyrotechnik verbieten – oder zumindest beschränken – ist die Lösung!
Eine meiner Lieblingsseiten ist „Scheinkorrelationen„, der ich das Beispiel unten entnommen habe. Immerhin eine Korrelation von +0,9802 (der Wert +1 gäbe an, dass eine vollständig positive Korrelation vorläge):
Die rote Linie gibt die Anzahl der Ordensverleihungen durch das Bundespräsidialamt, die beige die Anzahl der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Hamster wieder. Quelle: Ärzte gegen Tierversuche & Bundespräsidialamt und https://scheinkorrelation.jimdofree.com/
Um im Bild mit der Pyrotechnik zu bleiben: Wenn das Bundespräsidialamt die Ordensverleihungen einstellt, werden auch keine (weniger) Hamster für Versuche und wissenschaftliche Zwecke verwendet.
Nach sorgfältiger Prüfung bin ich zu dem Ergebnis gekommen, daß die vorstehenden Ausführungen zwar hart an der Grenze sind, aber doch noch keine Beleidigungen der Protagonist*innen der Böllerverbotsforderungen darstellen.
Gipfel gegen Jugendgewalt: Probleme und Lösungen sind bekannt
Aber der Gipfel an Verachtung des Bürgers ist die Forderung nach einem Gipfel gegen Jugendgewalt.
Wer oder was soll daran teilnehmen?
Welche Erkenntnisse – neuen Erkenntnisse – sollen erlangt werden?
Die Probleme sind multikausal und seit vielen Jahren bekannt. Seit Jahrzehnten kennen wir die Lösungsstrategien. Stattdessen wird linke Klientelpolitik betrieben. Es scheint, die Politik ist rechtsstaatsfeindlich. In Berlin gibt es schon einen Sturm der Entrüstung, nachdem die CDU-Fraktion es wagte, nach den Vornamen der Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu fragen.
Die Justiz blutet aus. Es fehlt an Richtern während deren Aufgaben massiv zunehmen. Es fehlt an Staatsanwälten während deren Aufgaben massiv zunehmen. Ein paar statistische Zahlen hatten wir hier bereits beleuchtet. Die Arbeitsbedingungen in der Justiz stammen aus dem vorletzten Jahrhundert. Sind es die Besten, die es angesichts dieser Umstände in die Justiz zieht?
Alles, was ein solcher Gipfel an Erkenntnissen bringen kann, ist längst bekannt und wissenschaftlich gut abgesichert.
Was fehlt, ist der politische Wille, den Rechtsstaat in Berlin und anderswo durchzusetzen. Stattdessen beobachtet der Bürger mit Abscheu, wie die politische Führung Polizei und Justiz immer mehr desavouiert. Die Liebigstraße ist nur eines der entsetzlichen Beispiele für Vollzugsdefizite aufgrund ideologischen Führungsversagens.
Der Ruf nach dem Gipfel dient lediglich der Beruhigung und geschieht im Vertrauen auf das bekannt schlechte Gedächtnis der Wähler. Passieren wird weiterhin nichts.
Aktuell: Anstatt Geld für Richterstellen bereitzustellen, erfolgt in Berlin eine Trennung des bisherigen Landgerichtes in zwei Landgerichte: Landgericht I und Landgericht II. Der durchgehend gendergerecht formulierte Gesetzesvorschlag über die Neuordnung der Berliner Landgerichtsstruktur – Drucksache 19/0773 vom 23.12.2022 – überträgt die Zuständigkeit für die Strafgerichtsbarkeit auf das Landgericht I, die für die Zivilgerichtsbarkeit auf das Landgericht II. Keine neuen Richterstellen für die Rechtsprechung, sondern für die Verwaltung:
Allerdings fallen Mehrkosten insoweit an, als einzelne Verwaltungsfunktionen, die bisher zentral ausgeübt wurden, nunmehr auch für das neue Landgericht vorzusehen sind. Die hieraus resultierenden Personalkosten werden auf jährlich ca. 420.000,00 EUR geschätzt.
https://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2020/12/RAK_Berlin_Vorstand.jpg11201680Andreas Jedehttps://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gifAndreas Jede2023-01-05 14:59:212023-01-09 14:06:32Gipfel gegen Jugendgewalt
Das Wolfsmanagement beschäftigt auch den Bundesrechnungshof und die Bundesregierung muß auf eine Kleine Anfrage antworten.
Die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU vom 16.12.2022 zur Kritik des Bundesrechnungshofes am Wolfsmanagement der Bundesregierung (Bt-Drs. 20/5094) hat mir den Bericht des Bundesrechnungshofes vom 10.08.2022 wieder in Erinnerung gebracht. Der Bericht ist sehr umfangreich und in zwei Teile gegliedert
Schon die Zusammenfassung in Teil 1 ist erschreckend. Trotzdem hat der Bericht kein größeres Medieninteresse gefunden. Wie die Schwarzbücher des Bundes der Steuerzahler.
Das Umweltministerium hat seit dem Jahr 2000 Maßnahmen und Projekte zum Schutz von Wolf & Co. mit 1,8 Mio. Euro finanziert. „Es war nicht ausreichend dokumentiert, ob mit diesen Maßnahmen und Projekten die beabsichtigten Wirkungen beim Schutz der Großraubtiere erzielt wurden“ moniert der Bundesrechnungshof.
Da wird ein externes Institut mit beträchtlichem Honorar beauftragt und das Ministerium kann dem Rechnungshof nicht mitteilen, wie viele Beschäftigte es hat und wie sie qualifiziert sind (Seite 34).
Die Zusammenfassung zum Thema DBBW ist vernichtend. Beispielsweise zahlte das BfN der DBBW Vergütungen, ohne dass diese ihre Leistungen ausreichend nachgewiesen hatte.
Ich hoffe, daß die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage befriedigende Antworten geben wird. Die Opposition leistet derzeit mit ihren Anfragen ganze Arbeit, vgl. unseren Beitrag zum Austritt aus dem Internationalen Jagdbeirat CIC.
Permalink zum Vorgang der Kleinen Anfrage: Permalink
Aus fachlich und wissenschaftlich nicht nachvollziehbaren Gründen hat die Bundesregierung nach 35 Jahren ihre Mitgliedschaft im CIC zum 31. Dezember 2022 gekündigt.
Der Internationale Rat zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC) ist ein politisch unabhängiges, internationales, nichtstaatliches Beratungsgremium, das sich für die Erhaltung von Wildtieren auf der Grundlage der Prinzipien der nachhaltigen Nutzung einsetzt.
Diese Entscheidung führte erwartungsgemäß zu kontroversen Reaktionen.
Der Deutsche Tierschutzbund begrüßte den Austritt aus dem CIC und befand es es richtig und wichtig, daß sich die Bundesregierung nicht weiter für derartige Lobbyinteressen der Jägerschaft instrumentalisieren ließe.
Der Deutsche Jagdverband verwies auf Befindlichkeiten des Globalen Südens, der die Einführung von Importverboten ohne vorherige Konsultation der betroffenen Staaten und ihrer Bevölkerung als unzulässige Einmischung des Globalen Norden in ihre Rechte ansehe und als eine neue Form des Kolonialismus geißelte.
Wenn Sie sich intensiver mit dem Thema befassen möchten, sollten Sie sich den Fragenkatalog der Kleinen Anfrage vom 20.12.2022 der Fraktion der CDU/CSU „Kündigung der Mitgliedschaft der Bundesregierung im International Council for Game and Wildlife Conservation“ – BT-Drs 20/5050 – ansehen.
Ich habe selten eine Anfrage gesehen, die die Regierung derart fundiert grillt. Auf die Antworten bin ich sehr gespannt und werde sie auch hier verlinken. Falls ich es vergesse und Sie mich nicht erinnern, hier der Permalink zum Vorgang im parlamentarischen Dokumentationssystem.
Bei der Gelegenheit wünschen wir Ihnen einen guten Rutsch in ein gesundes und erfolgreiches Neues Jahr! Auch in 2023 stehen wir Ihnen wie gewohnt mit Rat und Tat zur Verfügung und freuen uns auf Ihren Kontakt.
https://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2019/05/one_of_five2_k.jpg11201680Andreas Jedehttps://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gifAndreas Jede2022-12-28 16:16:122022-12-29 13:34:00Bundesregierung aus CIC ausgetreten
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