Junger Mensch? Warum ist es schlimm, ein Kind ein Kind zu nennen?
Es wurmt mich, wenn ich in einem Schriftsatz Rechtsbegriffe falsch verwende. Wenn ich zum Beispiel in einem Strafbefehlsverfahren vom Angeschuldigten spreche. Aber das passiert im Alltagsgeschäft nun mal. Es ärgert mich trotzdem.
Wenn der gleiche Fehler einem anderen unterläuft, sehe ich -ohne mich zu ärgern- selbstverständlich darüber hinweg.
Wenn aber ein Jugendamt in dem gerichtsförmlichen Verfahren auf Übertragung des alleinigen elterlichen Sorgerechts, § 1671 BGB, meint, den gesetzlich bestimmten Rechtsbegriff des Kindes nicht anwenden zu müssen, sondern durch „jungen Menschen“ ersetzen zu dürfen, dann ärgere ich mich nicht nur; es kräuseln sich mir die Fußnägel. Es ist auch falsch!
Die deutsche Rechtssprache ist eine Errungenschaft, mag sie auch nicht jedem gefallen.
Das Amtsdeutsch hat die Rechtssprache ohne wenn und aber zu respektieren und zu nutzen.
In einem Sorgerechtsstreit gibt es die Eltern, Mutter, Vater und die Kinder.
Der Begriff des jungen Menschen taucht im BGB nicht auf. Er hat dort auch nichts zu suchen.
Junger Mensch ist ein Begriff des Sozialrechts, § 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII, und meint im Kontext der Kinder-und Jugendhilfe diejenigen, die noch nicht 27 Jahre alt sind.
Eltern können demnach auch junge Menschen sein.
Was also ist so schlimm daran, ein Kind ein Kind zu nennen?
Mahd auf Rehwild? Das Problem kennen die Jäger und Landwirte: In der Setzzeit des Rehwildes (Anfang Mai bis Ende Juni) drückt sich das Kitz bei Annäherung einer Gefahr fest und regungslos auf den Boden. Bei der Wiesenmahd verletzt der Kreiselmäher die Kitze dann in der Regel tödlich. Es ist gute Tradition, daß der Bauer die Jäger über die geplante Mahd informiert und dann die Wiesen abgesucht werden. Ganz modern vielerorts bereits mit Drohnenhilfe.
Wer keine Maßnahmen zur Kitzrettung trifft, riskiert, daß er wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz (§ 17 TierSchG) und wegen Wilderei strafrechtlich verfolgt wird.
Ab der dritten Lebenswoche wird dann der Drückinstinkt des Rehkitzes vom Fluchtinstinkt abgelöst, es flüchtet bei Annäherung von Gefahren.
Mahd auf Rehwild Ende Oktober?
Je weiter die Menschen von der Natur entfernt leben, beispielsweise in Städten, desto größer scheint ihre Tierliebe zu sein. Häufig völlig unbeschwert von jeglicher Kenntnis der Natur.
Beim Landwirt steht das SEK vor der Tür und überreicht einen Durchsuchungsbeschluß. Man glaubt es nicht:
Mehr zum Tatvorwurf ist dem Beschluß nicht zu entnehmen. Das zuständige Landgericht hat diesen Beschluß gehalten. Ein Jahr später soll der Maishäcksler auf Knochen, Blut-, Haar- und Fellreste untersucht werden.
Mein Jagdverstand reicht nicht aus, um mir das zu erklären. Wie führt man eine Maismahd in rechtswidriger Weise durch?
Wie geht eine rechtmäßige Mahd Ende Oktober vonstatten? Soll der Landwirt vor dem Maishäckseln den mannshohen Bestand durchstreifen und hoffen, nicht auf wehrhaftes Schwarzwild zu treffen? Ansonsten ist es eine rechtswidrige Mahd auf Rehwild?
Ich habe dem Herrn Oberstaatsanwalt nicht verklickern können, daß die Maisernte im Oktober keine Gefahren für das Rehwild birgt. Auch sollen Rehkitze zu Tode gekommen sein. Ende Oktober Rehkitze in Deutschland?
Liebe Kollegen Agrarrechtler: Kennen Sie einen Gutachter, der so jemandem in einfachen gesetzten Worten vermitteln kann, daß der Vorwurf Unsinn ist? Wir brauchen einen Gutachter, der einem Städter die Natur vermitteln kann.
Gerne per eMail oder telephonisch unter 030/329 00 4-0
https://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2023/01/Maishaecksler.jpg11201680Andreas Jedehttps://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gifAndreas Jede2023-01-26 15:05:282023-01-26 15:05:28Mahd auf Rehwild
Die Mietpreisbremse gilt nach Wortlaut, Sinn und Zweck nur beim Neuabschluss eines Mietvertrags. Vereinbarungen während eines laufenden Mietverhältnisses gemäß § 557 BGB sind davon nicht betroffen.
Dies hat der BGH mit Urteil vom 28. September 2022 (VIII ZR 300/21) entschieden.
Die Regelungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (§§ 556d ff. BGB) finden auf eine Mieterhöhungsvereinbarung während eines laufenden Mietverhältnisses keine Anwendung.
Warum ist dieses Wissen wichtig?
Am 1. Juni 2015 trat die sogenannte Mietpreisbremse in Kraft mit der Folge, dass die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen durfte (§ 556 BGB). Eine höhere Miete durfte nur dann vereinbart werden, wenn die Vormiete höher war oder eine Modernisierung durchgeführt wurde (§ 556e BGB).
Haken: Wenn die Vormiete die Grundlage der Miethöhe für neue Mietverhältnisse ab dem Stichtag war, dann haben die Mieter ein Rügerecht und können ab Zugang der Rüge beim Vermieter die überhöhte Miete zurückfordern.
Am 01.01.2019 wurde die Mietpreisbremse verschärft: Vor Abschluss neuer Mietverträge ab diesem Stichtag müssen Vermieter dem Mieter schriftlich Auskunft über die Vormiete erteilen.
Wenn aber der Mieter im laufenden Mietverhältnis einer (auch nur geringen) Mieterhöhung zugestimmt hat (Mieterhöhungsvereinbarung), dann ist die Mietpreisbremse kein Thema mehr – auch nicht für spätere Mietverhältnisse. Allerdings liegt die Grenze der Mieterhöhungsvereinbarung bei 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß § 5 WiStG.
Spezielle Lehrstunde für die Regierende Bürgermeisterin
Eine Lehrstunde in Politik und Verwaltung sind die Kontroversen um die Silvesternacht und die Zustände in Berlin. Berlin versucht mit unsinnigen Vorschlägen das Thema aus dem Wahlkampf herauszuhalten.
Die Regierende Bürgermeisterin reagierte jedoch sehr dünnhäutig auf Überlegungen aus Bayern, im Rahmen des Länderfinanzausgleichs Gelder für Berlin zu kürzen, da in Berlin ein „Totalversagen“ vorläge. Immerhin ist Berlin mit insgesamt 3,6 Milliarden Euro der größte Profiteur des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern. Frau Giffey meinte daraufhin, daß Bayern im Hinblick auf Reichsbürger vor der eigenen Tür zu kehren habe und Ratschläge unter Ministerpräsidenten nicht förderlich seien.
Ein paar Zahlen für Berlin und München
Ehrlich nicht? Wir haben uns die Polizeilichen Kriminalstatistiken von Berlin und München für 2021 einmal angeschaut, weiter im Internet recherchiert und ein wenig gerechnet:
Die Häufigkeitszahl bedarf vielleicht der Erläuterung. Das ist die Zahl der bekannt gewordenen Fälle, errechnet auf 100.000 Einwohner. Sie drückt die durch die Kriminalität verursachte Gefährdung aus.
München erreicht mit der Hälfte der Beamten (pro 100.000 Einwohnern) eine Aufklärungsquote von 66,7 % (Berlin 45,3 %). Vielleicht ist angesichts dieser Zahlen das Roß ein wenig zu hoch, von dem aus auf Bayern (München) herabgeschaut wird? Vielleicht sollte man die Initiative ergreifen und eine weitere Lehrstunde vereinbaren, zu der sinnvollerweise auch die zuständigen anderen Ressorts eingeladen werden, die sich in München anschauen können, wie eine bürgernahe Verwaltung funktioniert?
Diese Fahrt nach München sollte mit einer kleinen Rundreise verbunden werden, Politiker reisen ja gerne, und dann kann man sich beispielsweise auch anschauen, wie die Frankfurter bei ähnlichen Häufigkeitszahlen auf eine Aufklärungsquote von 65,5 % kommen. Dort sind 3.700 Mitarbeiter in der Polizei beschäftigt. Bei ca. 759.000 Einwohnern sind das 487 Mitarbeiter auf 100.000 Einwohner (Berlin 734, s.o.).
Da ist viel zu tun von der Berliner Politik. Da sind viele Lehrstunden nötig!
https://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2023/01/Vexed.jpg11201680Andreas Jedehttps://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gifAndreas Jede2023-01-10 15:09:322023-01-10 15:09:32Lehrstunde aus München
Die Forderung nach einem Gipfel gegen Jugendgewalt ist der Gipfel der Verhöhnung des Bürgertums.
zig Millionen Menschen, mit und ohne Migrationshintergrund, feierten in Deutschland friedlich Silvester mit Pyrotechnik und verwandten diese entsprechend den Gebrauchsanleitungen
ein paar hundert Kriminelle, meist mit Migrationshintergrund, begingen schwere Straftaten.
In Berlin ist der Gipfel der Erkenntnis von ganz links bis links
Böllerverbot muß her, hilfsweise
Böllerverbotszonen ausdehnen, äußerst hilfsweise ein
freiwilliger Verzicht auf den Verkauf von Pyrotechnik und ein
Gipfel gegen Jugendgewalt soll’s richten.
Korrelationen und Kausalitäten
Die Berliner Bilder der Silvesternacht zeigen Unglaubliches.
Der Mob warf sogar einen Feuerlöscher auf die Windschutzscheibe eines Feuerwehrfahrzeuges . Gleichwohl habe ich noch keine Forderungen nach einem Verbot von Feuerlöschern oder Verbotszonen für Feuerlöscher etc. gehört. Eine solche Forderung läge aber intellektuell auf der Höhe der Zeit.
Straftäter benutzen Pyrotechnik (teilweise bereits verbotene Pyrotechnik) = Pyrotechnik verbieten – oder zumindest beschränken – ist die Lösung!
Eine meiner Lieblingsseiten ist „Scheinkorrelationen„, der ich das Beispiel unten entnommen habe. Immerhin eine Korrelation von +0,9802 (der Wert +1 gäbe an, dass eine vollständig positive Korrelation vorläge):
Die rote Linie gibt die Anzahl der Ordensverleihungen durch das Bundespräsidialamt, die beige die Anzahl der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Hamster wieder. Quelle: Ärzte gegen Tierversuche & Bundespräsidialamt und https://scheinkorrelation.jimdofree.com/
Um im Bild mit der Pyrotechnik zu bleiben: Wenn das Bundespräsidialamt die Ordensverleihungen einstellt, werden auch keine (weniger) Hamster für Versuche und wissenschaftliche Zwecke verwendet.
Nach sorgfältiger Prüfung bin ich zu dem Ergebnis gekommen, daß die vorstehenden Ausführungen zwar hart an der Grenze sind, aber doch noch keine Beleidigungen der Protagonist*innen der Böllerverbotsforderungen darstellen.
Gipfel gegen Jugendgewalt: Probleme und Lösungen sind bekannt
Aber der Gipfel an Verachtung des Bürgers ist die Forderung nach einem Gipfel gegen Jugendgewalt.
Wer oder was soll daran teilnehmen?
Welche Erkenntnisse – neuen Erkenntnisse – sollen erlangt werden?
Die Probleme sind multikausal und seit vielen Jahren bekannt. Seit Jahrzehnten kennen wir die Lösungsstrategien. Stattdessen wird linke Klientelpolitik betrieben. Es scheint, die Politik ist rechtsstaatsfeindlich. In Berlin gibt es schon einen Sturm der Entrüstung, nachdem die CDU-Fraktion es wagte, nach den Vornamen der Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu fragen.
Die Justiz blutet aus. Es fehlt an Richtern während deren Aufgaben massiv zunehmen. Es fehlt an Staatsanwälten während deren Aufgaben massiv zunehmen. Ein paar statistische Zahlen hatten wir hier bereits beleuchtet. Die Arbeitsbedingungen in der Justiz stammen aus dem vorletzten Jahrhundert. Sind es die Besten, die es angesichts dieser Umstände in die Justiz zieht?
Alles, was ein solcher Gipfel an Erkenntnissen bringen kann, ist längst bekannt und wissenschaftlich gut abgesichert.
Was fehlt, ist der politische Wille, den Rechtsstaat in Berlin und anderswo durchzusetzen. Stattdessen beobachtet der Bürger mit Abscheu, wie die politische Führung Polizei und Justiz immer mehr desavouiert. Die Liebigstraße ist nur eines der entsetzlichen Beispiele für Vollzugsdefizite aufgrund ideologischen Führungsversagens.
Der Ruf nach dem Gipfel dient lediglich der Beruhigung und geschieht im Vertrauen auf das bekannt schlechte Gedächtnis der Wähler. Passieren wird weiterhin nichts.
Aktuell: Anstatt Geld für Richterstellen bereitzustellen, erfolgt in Berlin eine Trennung des bisherigen Landgerichtes in zwei Landgerichte: Landgericht I und Landgericht II. Der durchgehend gendergerecht formulierte Gesetzesvorschlag über die Neuordnung der Berliner Landgerichtsstruktur – Drucksache 19/0773 vom 23.12.2022 – überträgt die Zuständigkeit für die Strafgerichtsbarkeit auf das Landgericht I, die für die Zivilgerichtsbarkeit auf das Landgericht II. Keine neuen Richterstellen für die Rechtsprechung, sondern für die Verwaltung:
Allerdings fallen Mehrkosten insoweit an, als einzelne Verwaltungsfunktionen, die bisher zentral ausgeübt wurden, nunmehr auch für das neue Landgericht vorzusehen sind. Die hieraus resultierenden Personalkosten werden auf jährlich ca. 420.000,00 EUR geschätzt.
https://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2020/12/RAK_Berlin_Vorstand.jpg11201680Andreas Jedehttps://www.drschmitz.de/wp-content/uploads/2008/08/logo_g.gifAndreas Jede2023-01-05 14:59:212023-01-09 14:06:32Gipfel gegen Jugendgewalt
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