Klausurtagung

Bild Computer und Sushi in den Tropen

Immer wieder heißt es – vorwurfsvoll – ich sei ja nicht da.

Sehr geehrter Mandant, natürlich bin ich da!

Und da, wo ich bin, bin ich auch für mein Büro erreichbar. Manches Mal mit 9 Stunden Zeitdifferenz, aber ich bin da – und stehe im Kontakt mit dem Büro.

Hinter dem Begriff Büro steht ein bestens ausgebildetes Team erfahrener Mitarbeiter, Kollegen, die diejenigen Sachen erledigen, die nicht von mir erledigt werden müssen. Das erspart Ihnen Geld und mir Zeit, die ich für Sie gewinnbringend nutzen kann.

Das Bild erzählt davon Geschichten. Bildschirm, Lesebrille, Zigarre, Champagner und ein paar Häppchen. Ob ich die umfangreiche Strafakte am Bildschirm im Büro oder neben einem Pool durcharbeite macht einen großen Unterschied. Einen sehr großen Unterschied. Und damit ist nicht nur der Wohlfühlfaktor gemeint.

Ich habe dann Zeit, über die Sache nachzudenken. Der nächste Mandant wartet nicht auf seinen Termin. Das Telephon klingelt nur weil das Team davon überzeugt ist, daß ich in diesem Augenblick telephonieren sollte. Ansonsten würde eine eMail ausreichen. Ein Strandspaziergang klärt dann so manchen Gedanken.

Eine solche Auszeit ist unheimlich effektiv.

Und natürlich ist die Akte „nicht einfach“ auf dem Laptop gespeichert. Sie ist hochverschlüsselt auf einem Stick gespeichert. Und natürlich achte ich darauf, daß kein Unbefugter einen Blick auf den Bildschirm wirft. Auf Reisen nutze ich stets eine Blickschutzfolie.

Lange Rede, kurzer Sinn:

Ich bin wegen einer im Januar anstehenden Mordsache ein paar Tage in Klausur. Im Schnee.

Schranke schützt vor Strafbarkeit!

Eine besonders schöne und differenzierende Betrachtung des öffentlichen Verkehrsraumes liefert uns der BGH im Beschluss vom 30.1.2013 – 4 StR 527/12, Rn.4:

„Ein Verkehrsraum ist darüber hinaus auch dann öffentlich, wenn er ohne Rücksicht auf eine Widmung und ungeachtet der Eigentumsverhältnisse entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch tat-sächlich so genutzt wird […]. Für die Frage, ob eine Duldung des Verfügungsberechtigten vorliegt, ist nicht auf dessen inneren Willen, sondern auf die für etwaige Besucher erkennbaren äußeren Umstände (Zufahrtssperren, Schranken, Ketten, Verbotsschilder etc.) abzustellen. Eine Verkehrsfläche kann zeitweilig „öffentlich“ und zu anderen Zeiten „nicht-öffentlich“ sein […]. Die Zugehörigkeit einer Fläche zum öffentlichen Verkehrsraum endet mit einer eindeutigen, äußerlich manifestierten Handlung des Verfügungsberechtigten, die unmissverständlich erkennbar macht, dass ein öffentlicher Verkehr nicht (mehr) geduldet wird.“

In der lesenswerten Entscheidung wird die Strafbarkeit einer Trunkenheitsfahrt verneint, da auf dem tatörtlichen Parkplatz bereits vom Berechtigten die Schranke geschlossen wurde und so für den betrunkenen Fahrer des PKWs kein „Entkommen“ in den öffentlichen Verkehrsraum möglich war.

Feinstaubplakette und der Gebrauchtwagenkauf

In Berlin ist bei einem Gebrauchtwagenkauf die grüne Feinstaubplakette des Fahrzeugs fast schon obligatorisch. Ohne sie geht’s nicht mehr in die Innenstadt zum Shoppen, also Finger weg vom Fahrzeug.

Was aber, wenn die Plakette an einem Gebrauchtwagen zu Unrecht angebracht ist, im Vertrag nicht weiter erwähnt und bei der Ummeldung nicht mehr erteilt wird?

Man denkt sofort, dass man einem „Rosttäuscher“ aufgesessen ist. Normalerweise…

Hier kommt das Urteil des BGH vom 13.03.2013 VIII ZR 186/12 ins Spiel. Der Fall war ähnlich gelagert, nur hatte der Verkäufer (privat) vorher dem Käufer berichtet, dass er das Fahrzeug mit angebrachter (gelber) Plakette gekauft hat und ihm –natürlich– keine Informationen vorlägen, Weiterlesen

Maas – geht gar nicht

Typisch, diese Roten! Kein Traditionsbeswußtsein.

  • In den letzten 21 Jahren ist – bis auf eine Ausnahme von 2 Jahren – immer eine Frau Justizministerin gewesen.
  • Der Mann hat keinen Doppelnamen! Geht gar nicht. In den letzten 21 Jahren hatte nur eine Ministerin keinen Doppelnamen. Selbst der FDP gelang es, einen Minister mit Doppelnamen aufzutreiben.
  • Volljurist ohne Berufserfahrung, Berufspolitiker ohne Erfahrungen im Justizressort.

Der kann die Tinte nicht halten

Aus einem dreiseitigen Schreiben wegen Erstattung des Kaufpreises von ca. 90€ aus einem Fernabsatzvertrag:

Ordnungsgemäße Vollmacht wird anwaltlich versichert. Sie mögen Sie aber auch der im Original beigefügten Vollmacht entnehmen.

Ich habe nachgeguckt. Er ist tatsächlich Anwalt. Kanzleistil und dann noch Probleme mit der Groß-/Kleinschreibung.