Instagram und Aufnahme in den Polizeidienst

Was hat denn Instagram mit Polizeidienst zu tun?

Das Verwaltungsgericht titelt mit einer Schlagzeile, die mich schier aus dem Sitz riss – das kann doch nicht wahr sein:

Zweifel an charakterlicher Eignung für den Polizeivollzugsdienst aufgrund des bloßen Folgens einzelner Profile und Hashtags bei Instagram

Es ist traurig aber wahr!

Die gute Nachricht gleich zuvor: Das Verwaltungsgericht Berlin hat dem Treiben seiner Polizei mit Urteil vom 21.07.2022 – 28 K 126/20 – ein Ende gemacht. Hoffentlich!

Man stelle sich das vor: Da informiert sich ein angehender Kriminalbeamter durch Abonnieren verschiedener Instagram-Accounts und Hashtags und das reicht der Berliner Polizei, ihn nicht einzustellen. Es sind die falschen Profile und Hashtags! Wohl aufgemerkt: Nicht, daß er Likes oder Kommentare abgegeben hat. Er ist den Spuren gefolgt und das reicht der Polizeipräsidentin.

Der arme Kerl hat sich dann auch noch genötigt gesehen anzugeben,

er sei etwa auch den Profilen der Parteien Die Linke, Die Grünen und der CDU, der Politikerin Sarah Wagenknecht und der Politiker Gregor Gysi und Christian Lindner gefolgt.

Ich bin natürlich völlig ungeeignet, die notwendige Leumundsprüfung durchzuführen und hätte ihm wahrscheinlich noch die Links zu ausländischen Zeitungen zur Verfügung gestellt. Oder den Text der Rede, die Broder vor der AfD-Fraktion hielt.

Das Gericht hat klare Worte gefunden. Hier in Berlin habe ich begründete Zweifel, ob das von der Exekutive verstanden wird.

Ob sie sich Gedanken um das Schicksal eines jungen Mannes gemacht haben, der sich am 6. Juni 2019 um die Einstellung in den gehobenen Dienst der Berliner Kriminalpolizei zum Einstellungstermin 1. April 2020 bewarb, am 11. März 2020 abgelehnt wurde, am 14. April 2020 Klage erhoben hat und nun das Urteil vom 21.07.2022 in der Hand hat, daß er sich hinter den Spiegel hängen kann. Es steht nun schwarz auf weiß und sogar im Internet, daß die Behörde sich falsch entschieden hat.

Politikversagen

Allein die Datenfolge zeigt, daß dieses Land Berlin nicht mehr richtig funktioniert.

  • Da bewirbt sich ein Kandidat im Juni 2019 und erhält nach mehr als einem Jahr, ca. 14 Tage vor dem Einstellungstermin, die Absage. Hallo? Ist noch jemand wach? Kann es sein, daß diejenigen, die wir uns in den Positionen wünschen, sich einer solchen Prozedur nicht bereit sind zu unterwerfen?
  • Die Klage ist am 14. April 2020 beim Gericht eingegangen. Sie ist (erst) am 18. Mai 2022 dem Einzelrichter übertragen worden, es mußten sich also nicht alle drei Berufsrichter mit dem Fall befassen. Das Urteil stammt vom 21. Juli 2022. Es dauerte also mehr als 2 Jahre bis einer der ca. 100 Berliner Verwaltungsrichter eine Entscheidung getroffen hat. Es ist doch eine bewußte politische Entscheidung, dem Verwaltungsgericht immer mehr und immer schwierigere Aufgaben aufzuerlegen und nicht für die persönlichen und sächlichen Mittel zu sorgen.

Mir treibt das die Schamesröte ins Gesicht.

Tschibo Klopfstab

Übersetzung

Die Übersetzung für diese beiden Sätze?

Ich bitte um Verständnis dafür, dass die Bearbeitung wegen der Vielzahl der hier vorliegenden Verwaltungsvorgänge einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Die Entscheidung über Ihren Widerspruch wird Ihnen unaufgefordert zugehen.

Was bedeutet das im Klartext?

  • Wir sitzen auf einem Berg von Akten.
  • Wir sind personell unterbesetzt. Einige Kollege schuften wie die Berserker, andere drehen Däumchen.
  • Moderne Technik vermuten Sie bei uns zu unrecht.
  • Dieses Anschreiben enthält (insoweit nicht wiedergeben und sehr pingelig beurteilt) mindestens vier Fehler.
  • Wir können zwar nicht einmal abschätzen, wie lange das Verfahren bei uns dauern wird.
  • Fragen Sie bitte bloß nicht nach!
  • § 75 VwGO

Es ist nicht nur in Berlin so, dem Land, das noch nicht einmal Stimmen zählen kann; wir beobachten es landauf, landab.

Häufig sind die Verwaltungsbehörden nicht ausreichend mit personellen und sachlichen Mitteln ausgestattet. Die Entscheidungen sind häufig falsch.

Widerspruchsverfahren/Klageverfahren

In vielen Bundesländern ist das Widerspruchsverfahren ganz oder teilweise abgeschafft. Dieses brauche man wegen der hervorragenden Qualität der Entscheidungen nicht.

Der Bürger muß also den Klageweg beschreiten und hat kein dem gerichtlichen Verfahren vorgeschaltetes Verwaltungsverfahren mehr, in dem die vorgesetzte Behörde die Rechtmäßigkeit der getroffenen Entscheidung überprüft.

Nun gut, mag man denken, dann aber beim Verwaltungsgericht mit immerhin drei Berufsrichtern, hat man eine ausreichende Kontrolle der Behördenentscheidung.

Oops, dort wird der Rechtsstreit dem Einzelrichter/Berichterstatter zur Entscheidung übertragen.

Dessen Fehler wird das Oberverwaltungsgericht schon berichtigen?

Instanzenzug

Die Berufung im Verwaltungsgerichtsweg ist faktisch abgeschafft. Sie muß entweder vom Verwaltungsgericht zugelassen werden oder erfolgt auf Antrag durch das Oberverwaltungsgericht.

Dem Antrag auf Zulassung der Berufung stehen schwer zu nehmende Hürden auf Seiten der VwGO und der sie anwendenden Senate der Oberverwaltungsgerichte gegenüber.  Regelmäßig liest man in den Entscheidungssammlungen Beschlüsse, wonach der Antrag unzulässig sei, da nicht ordnungsgemäß begründet. Das trifft den Autor in der Regel schwer, der dies dem Mandanten erläutern muß. Es tröstet dabei wenig, daß auch das Bundesverfassungsgericht so manchem Oberverwaltungsgericht in den Beschluß schrieb, sein Vorlageantrag sein nicht ordnungsgemäß begründet und daher unzulässig.

Wenn Sie auch solche Probleme kennen: Wir erheben für Sie auch Untätigkeitsklagen.

Cannabis und Verkehr

Qualitätsjournalismus

Sie interessieren sich für Qualitätsjournalismus? Wir haben wieder einmal Hanebüchenes gefunden.

Wenn Sie nach diesem Satz in Google suchen lassen: „Eine noch von der alten Bundesregierung beschlossene Waffenrechtsnovelle“ zeigt Google zahlreiche Treffer für bekannte deutsche Zeitungen an. Beispielsweise die FAZ, die Süddeutsche und dergleichen mehr „Leitmedien“.

Finde den Fehler!

Was eine alte Bundesregierung ist, erschließt sich ohne weiteres.

Mit Novelle wird in der Gesetzgebungslehre ein Änderungsgesetz bezeichnet, das ein oder auch mehrere andere bereits bestehende Gesetze in einzelnen Teilen abändert, erläutert wikipedia.

Also ein Waffenrechtsgesetz, das von der alten Bundesregierung beschlossen wurde.

Fällt es Ihnen jetzt wie Schuppen von den Augen?

Darf ich nicht von „seriösen“ Medien erwarten, daß die Begrifflichkeiten der Gewaltentrennung sich in den Hirnen ihrer Journalisten eingebrannt haben?

Die Bundesregierung beschließt keine Gesetze! Nein, nein, nein!

Wer einfach eine dpa-Meldung übernimmt, entledigt sich nicht der Verantwortung für den übernommenen Teil.

Schalldämpfer

Wir haben uns hier schön öfter mit dem Thema Schalldämpfer befaßt und verweisen insbesondere auf den Beitrag  aus 2015 „Jagd mit Schalldämpfer„, der auch darauf hinweist, daß Schalldämpfer den Mündungsknall – nicht den Geschoßknall – mindern.

Der Gesetzgeber – Sie erinnern sich, Bundestag und Bundesrat? – hat unter anderem aus Gründen des Gesundheitsschutzes den Zugang von Jägern zu Schalldämpfern erleichtert. Auch, um Verwaltungsaufwand zu mindern.

Und nun diese Schlagzeilen des Qualitätsjournalismus:

Nachfrage nach Schalldämpfern verdoppelt

oder

Mehr als doppelt so viele Schalldämpfer nach Rechtsänderung

Zugrunde liegt eine Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke nach illegalen Schalldämpfern, mit der auch nach den Verkaufszahlen der legal erworbenen Schalldämpfer seit Inkrafttreten des Gesetzes gefragt wurde.

Hauptsache das Wort „Waffen“ kommt in der Meldung vor, dann wird sie auch veröffentlicht.

 

Tote Radfahrende

Ich schätze die Website des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club wirklich sehr. Beispielsweise die vorläufige Bilanz zu den Zahlen der Verkehrstoten 2021: Vorläufige Bilanz 2021

Manchmal übertreiben sie aber denn doch. Begeisterte Radfahrer hin oder her, Tote können nicht mehr radfahren, wie der ADFC behauptet:

Von den 45 toten Radfahrenden der Jahre 2018 bis 2021 sind dabei nur zwei an einer dieser Kreuzungen zu Tode gekommen.
https://adfc-berlin.de/radverkehr/sicherheit/information-und-analyse/1089-10-tote-radfahrende-2021-anzahl-fast-halbiert.html

Und, liebe Redakteurinnen des ADFC: Man stirbt nur einmal!

Herzliche Grüße von

Andreas Jede

 

 

 

 

Wartemusik

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